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DAKJ Presseinformation – Sofortiger Schutz von Kindern in Flüchtlingslagern gefordert

Berlin, 08.04.2020. Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) fordert die Bundesregierung auf, im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention, die von Deutschland ratifiziert wurde, den besonderen Schutz für Kinder und Jugendliche auch in den Flüchtlingslagern an der türkisch- griechischen Grenze, zu gewährleisten.  

In Deutschland wurde zuletzt auf politischer Ebene über die Aufnahme von besonders vulnerablen Menschen diskutiert. In der Sitzung des Bundestags am 4. März 2020 wurde ein Antrag der Grünen auf sofortige Aufnahme von 5.000 besonders schutzbedürftigen Menschen abgelehnt. Stattdessen einigte sich die Bundesregierung mit anderen europäischen Ländern am 9. März 2020 auf die Aufnahme von 1.000 bis 1.500 Kinder und Jugendliche, die behandlungsbedürftig und/oder jünger als 14 Jahre sein sollen. Dieser Beschluss wurde jedoch aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie am 18. März 2020 bereits wieder vom Bundesinnenministerium ausgesetzt.

„Angesichts der prekären Lage in den Flüchtlingslagern müssen Kinder und Jugendliche mit ihren Familien schnellstens in Sicherheit gebracht werden, notfalls auch ohne abschließende Abstimmung auf europäischer Ebene“, fordert Prof. Dr. Hans-Iko Huppertz, Generalsekretär der DAKJ. Die Kinder- und Jugendärzte Deutschlands verurteilen die  Gewaltanwendung gegenüber Flüchtlingen und Asylsuchenden sowohl auf türkischer als auch griechischer/europäischer Seite sowie die Aussetzung des Asylrechts durch die griechische Regierung ausdrücklich.

„Politische Erwägungen und Rücksichtnahmen dürfen das Wohl dieser Kinder und Jugendlichen nicht aufs Spiel setzen“, erläutert Huppertz die Position der DAKJ. Maßgeblich müsse hierfür die UN-Kinderrechtskonvention sein, die von Deutschland ratifiziert wurde. Nach Auffassung der DAKJ darf Deutschland daher bei der Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge und Asylsuchender keine Einschränkungen in Bezug auf Anzahl und Alter machen und muss Soforthilfe leisten. „In der aktuellen Situation muss es in erster Linie um das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen auf der Flucht gehen“, betont Huppertz, „die Bundesregierung steht hier in der Pflicht, die UN-Kinderrechtskonvention in die Tat umzusetzen, um nicht ihre Glaubwürdigkeit zu verlieren.“