Hier die Stellungnahme als PDF.
An der türkisch-griechischen Grenze und auf den ägäischen Inseln befinden sich ca. 42.000 Menschen seit Monaten in einer humanitären Notlage (vgl. Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) vom 6. März 2020).1 In den letzten Wochen hat sich die Lage dramatisch verschlechtert. Besonders davon betroffen sind Kinder, Jugendliche und Frauen. Die Grundbedürfnisse nach Essen, Kleidung, Unterkunft und Sicherheit können nicht erfüllt werden. Am 2. März 2020 ertrank ein Kind, als ein Boot vor Lesbos kenterte; ein weiteres Kind starb am 17. März 2020 bei einem Brand im Flüchtlingslager Moria. Internationale Organisationen wie das UNHCR, UNICEF, die Internationale Organisation für Migration (IOM) und andere leisten Nothilfe.
In Deutschland wurde zuletzt auf politischer Ebene über die Aufnahme von besonders vulnerablen Menschen diskutiert. In der Sitzung des Bundestags am 4. März 2020 wurde ein Antrag der Grünen auf sofortige Aufnahme von 5.000 besonders schutzbedürftigen Menschen abgelehnt. Stattdessen einigte sich die Bundesregierung mit anderen europäischen Ländern am 9. März 2020 auf die Aufnahme von 1.000 bis 1.500 Kinder und Jugendliche, die behandlungsbedürftig und/oder jünger als 14 Jahre sein sollen. Dieser Beschluss wurde jedoch aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie am 18. März 2020 bereits wieder vom Bundesinnenministerium ausgesetzt.
Als Kinder- und Jugendärzte verurteilen wir die absehbare Zuspitzung der Situation im türkisch-griechischen Grenzgebiet, die Gewaltanwendung gegenüber Flüchtlingen und Asylsuchenden sowohl auf türkischer als auch griechischer/europäischer Seite sowie die Aussetzung des Asylrechts durch die griechische Regierung.1 Die Fachgesellschaften der Kinder- und Jugendmedizin fordern die Bundesregierung im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention, die von Deutschland ratifiziert wurde, auf, einen besonderen Schutz für Kinder und Jugendliche, wie ihn die International Society for Social Pediatrics and Child Health (ISSOP) 2017 ausformuliert hat, zu gewährleisten.2
Angesichts der prekären Lage in den Flüchtlingslagern müssen Kinder und Jugendliche mit ihren Familien schnellstens in Sicherheit gebracht werden, notfalls auch ohne abschließende Abstimmung auf europäischer Ebene. Politische Erwägungen und Rücksichtnahmen dürfen das Wohl dieser Kinder und Jugendlichen nicht aufs Spiel setzen. Deutschland darf zudem bei der Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge und Asylsuchender keine Einschränkungen in Bezug auf Anzahl und Alter machen und muss Soforthilfe leisten. In der aktuellen Situation muss es in erster Linie um das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen auf der Flucht gehen. Die Bundesregierung ist in der Pflicht, die UN-Kinderrechtskonvention in die Tat umzusetzen, um nicht ihre Glaubwürdigkeit zu verlieren.
Literatur
- Orcutt M, Mussa R, Hiam L, Veizis A, McCann S, Papadimitriou E, Ponthieu A, Knipper M. EU migration policies drive health crisis on Greek islands. Lancet 2020 Feb 29;395(10225):668-670. doi: 10.1016/S0140-6736(19)33175-7. Epub 2020 Jan 13
- Goldhagen JL, Kadir A, Fouad FM, Spencer NJ, Raman S. The Budapest declaration for children and youth on the move. Lancet Child Adolesc Health 2018 Mar;2(3):164-165. doi: 10.1016/S2352-4642(18)30030-0. Epub 2018 Feb 1
Kommission für Globale Kindergesundheit der DAKJ: Mitglieder: Gabriele Ellsäßer, Christa Kitz, Robin Kobbe, Carsten Krüger (Sprecher), Thorsten Langer (federführend), Werner Schimana, Ralf Weigel
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