BÜNDNIS Kinder- und Jugendgesundheit e.V.
Berlin, 31.07.2026
Stellungnahme: Zur Zulassung von Nikotinbeuteln (Nicotine Pouches) in Deutschland
Das Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit (Bündnis KJG) ist ein Zusammenschluss der kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften und Fachverbände Deutschlands sowie der Kinderkrankenpflege und Elternverbände. Als Nachfolgeorganisation der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DAKJ) ist unser Fokus seit mehr als 30 Jahren auf eine bestmögliche gesundheitliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen gerichtet.
Hintergrund und Problematik
Nikotinbeutel werden seit 2023 vermehrt von Jugendlichen ausprobiert[cite: 1]. Da sie keinen Tabak enthalten, anders als das in Schweden zugelassene ‚Snus‘, fallen sie nicht unter das Tabakerzeugnisgesetz, was ihre Einordnung rechtlich erschwert. Sie können preiswert über das Internet ohne wirksame Alterskontrolle bestellt werden.
Es handelt sich um reines Nikotinpulver auf Pflanzenbasis (Wirkstoffgehalt zwischen 20 bis 50 mg Nikotin pro Beutel – zum Vergleich: eine Zigarette enthält 8 – 20 mg Nikotin), zum Teil versetzt mit Aromastoffen wie Minze, Espresso, Cola, Himbeere, Zitrone oder Mango. Der zwischen oberer Zahnreihe und Oberlippe platzierte Beutel gibt über maximal 30 Minuten ca. 50 % des enthaltenen Nikotins rasch an die Mundschleimhaut ab. Da diese Beutel geruchlos und rauchfrei sind, können sie unbemerkt auch während des Schulunterrichts oder in öffentlichen Räumen konsumiert werden. Jeder siebte Schüler und jede zehnte Schülerin zwischen 16 und 17 Jahren hat in Deutschland bereits Nikotinbeutel probiert.
Gesundheitliche Risiken
Neben erwünschten Wirkungen wie einer Aufmerksamkeitssteigerung treten bei häufigerem Gebrauch gesundheitliche Nebenwirkungen auf:
- Lokal: Zahnfleischgeschwüre und -blutungen.
- Allgemein: Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Kopfschmerzen und Schwindel.
- Bei Überdosierung: Speichelfluss, Tremor, Unruhe, Blässe, Schwitzen, Tachykardie und Blutdrucksteigerung.
- Bei exzessiver Menge: Somnolenz, Atemstörungen und zerebrale Krampfanfälle.
Das Hauptrisiko der Nikotinbeutel liegt in der Entwicklung einer Nikotinabhängigkeit und dem Einstieg in das Rauchen (Vaping, Zigaretten) überhaupt.
Forderung des Bündnisses
Aus diesem Grund sollte die Politik ein Verkaufs- und Vertriebsverbot für diese überflüssigen Konsumprodukte aussprechen. Das Bundesland Hamburg hat dies bereits in einer Verbotsverordnung umgesetzt, die es untersagt, in Verbraucherprodukten (mit oder ohne Tabakzusatz) eine giftige Substanz wie Nikotin anzubieten. Wir fordern die anderen Bundesländer auf, sich diesem Vorgehen anzuschließen, um ein bundesweites Verbot des Inverkehrbringens zu erzwingen.

