Diese Stellungnahme wurde von der AG Junge DGKJ gemeinsam mit dem VLKKD und dem Assistentensprecher des BVKJ basierend auf einem entsprechenden Positionspapier des Bündnisses Junge Ärztinnen und Ärzte sowie einem Positionspapier des VLKKD erarbeitet. Die Weiterbildungskommission des Bündnisses für Kinder- und Jugendgesundheit unterstützt das Anliegen.
Mai 2025
Eine gute Weiterbildung in Klinik und Praxis ist die Grundlage für eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge. Um in allen Sektoren und flächendeckend das hohe Niveau der Behandlungen sicherzustellen, muss auch die hohe Qualität der Weiterbildung in allen Versorgungsbereichen sichergestellt werden.Wir begrüßen die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgehaltene Absicht, die Kapazitäten für Weiterbildungsstellen von Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten zu erhöhen1.
Gute Weiterbildung braucht eine adäquate Finanzierung.
Aktuell gibt es keine einheitliche ausreichende Finanzierung der Weiterbildung, sie muss in den Kliniken durch die Erlöse aus der Patienten*innen Versorgung mitfinanziert werden. Durch den hohen ökonomischen Druck, der auf vielen Kliniken und Praxen lastet, wird der Fokus auf eine kaufmännische Optimierung von Arbeitsabläufen gelegt.
Die Weiterbildung des Nachwuchses in der Kinder- und Jugendmedizin muss aus anderen Mitteln, analog zum Beispiel zu den Pflege-Personal-Vorhaltekosten und/oder analog zu der Weiterbildung zum Beispiel der Allgemeinmedizin finanziert werden. Die Finanzierung der Weiterbildung im ambulanten und stationären Sektor im gesamten Bundesgebiet muss verstetigt und sichergestellt werden.
Wir sehen die im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorgesehenen Ansätze, die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung auf Grundlage des InEK-Konzepts sachgerecht und qualitätsorientiert weiterzuentwickeln2 , als sinnvoll an.
Gute Weiterbildung benötigt angemessene zeitliche Freiräume.
Sowohl Lehrende als auch Lernende müssen für die Weiterbildung freigestellt werden, zum Beispiel für die regelmäßige fachliche Nachbereitung von Patienten*innenfällen, Seminartagen und Skillstrainings. In Anlehnung an den europäischen Vergleich, z.B. die Niederlande, sind 20 % der regelmäßigen Arbeitszeit der Weiterzubildenden angemessen. Diese Zeitkontingente müssen in den Arbeitsverträgen festgelegt, in der Dienstplanung verankert und durch die Zeiterfassung nachgehalten werden.
Der Kompetenzerwerb muss bundesweit einheitlich sichergestellt werden.
In Kliniken und Praxen erlernte Kenntnisse, Handlungskompetenzen und Fertigkeiten sollten auch zusätzlich in Seminaren vertieft werden. Dies umfasst zum Beispiel Trainings- und Simulationen in Skillslabs für die Weiterzubildenden, aber auch Train-the-Trainer-Kurse für Lehrende.
Durch das Schaffen von Weiterbildungsnetzwerken wird die inhaltliche Qualität und Vergleichbarkeit hergestellt.
Eine kompetenzbasierte Weiterbildung muss kompetenzbasiert geprüft werden.
Der überwiegende Teil der Weiterbildung findet in Kliniken und Praxen statt, also dort, wo Kinder- und Jugendärzte und –ärztinnen auch nach Abschluss der Weiterbildung arbeiten. Durch die aktuelle Struktur der Facharztprüfungen kann nur ein kleiner Teil der erforderlichen Kompetenzen, nämlich ausschließlich der kognitive Anteil, geprüft werden.
Um sicherzustellen, dass die erforderlichen in der Weiterbildungsordnung festgelegten Kompetenzen, insbesondere Handlungskompetenzen und Fertigkeiten, erlernt wurden, sind arbeitsplatzbasierte Prüfungen notwendig. Diese Prüfungen sollten einheitlich, zum Beispiel in Anlehnung an die europäische Weiterbildung, den Common trunk, die gesamte Weiterbildungszeit begleiten.
Die Bundesärztekammer sollte die Finanzierung der Weiterbildung sowie die Maßnahmen der Qualitätssicherung in die Musterweiterbildungsordnung aufnehmen, die Landesärztekammern sollten diese Maßnahmen in das Landesrecht überführen.
Wir sehen die Weiterbildung als eine Aufgabe der gesellschaftlichen Daseinsvorsorge, so dass die Politik gefordert ist, die Finanzierung zu bestimmen.
1 CDU, CSU, SPD (2025): Verantwortung für Deutschland – Koalitionsvertrag 2025–2029. Vereinbarung zur 21. Legislaturperiode. Berlin. Zeile 3402 f. Online verfügbar unter: https://www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, letzter Zugriff am: 20. Mai 2025.
2 Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG), BGBl. I 2024 Nr. 400, ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 2024. Seite 28. Online verfügbar unter: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/400/VO.html, letzter Zugriff am: 20. Mai 2025.
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