Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), Dachverband der kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften und Verbände Deutschlands, begrüßt ausdrücklich die Absichtserklärung der CDU/CSU in ihrem Wahlprogramm zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz. Nachdem sich auch die anderen im Bundestag vertretenen Parteien zustimmend geäußert haben, könnte eine breite parlamentarische Mehrheit zur verfassungsrechtlichen Absicherung von Kinderrechten vorhanden sein. Die DAKJ setzt sich zusammen mit ihren Mitgliedsgesellschaften und -verbänden seit Jahren für eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein. Es ist Aufgabe der Juristen diese Absicht in einen guten Gesetzestext zu verwandeln. Die DAKJ ist gerne bereit, diesen Prozess mit ihrer Sachkenntnis zu begleiten. Es ist nach Meinung der DAKJ wichtig, dass neben dem Schutz der Kinder und ihrer Rechte auch die Förderung von Kindern explizit im Gesetzestext erwähnt wird.
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Prof. Dr. med. Hans-Iko Huppertz
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