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Bessere Rückmeldung an Kinder- und Jugendärzte bei Kinderschutzfällen

Das Bundesfamilienministerium hat angekündigt, in Kinderschutzfällen die Rückmeldung der Jugendämter an die behandelnden Ärzte verbindlich zu regeln. Dieses Feedback von Seiten der Jugendhilfe an die Kinder- und Jugendärztinnen und –ärzte, die solche Fälle zuvor gemeldet hatten, erfolgte bislang zumeist nicht. Jetzt soll nach den Plänen des Ministeriums eine gesetzliche Regelung im Sozialgesetzbuch VIII verankert werden.

Angekündigt hatte diese Gesetzesinitiative die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Caren Marks jüngst auf dem Kongress für Kinder- und Jugendmedizin in Hamburg.

„Es ist sehr erfreulich, dass das Bundesfamilienministerium endlich auf die schon lange geäußerten Hinweise der Kinder- und Jugendärzte reagiert und eine bessere Lösung für das Wohl der Kinder finden will“, betont Prof. Dr. med. Manfred Gahr, Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DAKJ), dem Dachverband der kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften Deutschlands.

Die Kinder- und Jugendärzte kritisieren, dass sie bei schwerwiegenden Verstößen gegen den Kinderschutz zwar Einzelheiten über die Kinder und Jugendlichen und deren Familien an die Jugendämter weitergeben sollen, jedoch im weiteren Verlauf von den Maßnahmen der Jugendämter nichts weiter erfahren. „Es ist richtig, dass die Ärzte und andere Behandelnde, denen das Wohl der Kinder und Jugendlichen am Herzen liegt, künftig besser informiert werden. Dies hilft auch dabei, Kinderschutzverletzungen besser einschätzen zu können“, stellt Prof. Gahr klar.

Auch die von Staatssekretärin Marks angekündigten Verbesserungen der Regelung zur Schweigepflicht für Ärzte müssten jetzt schnell umgesetzt werden. „Offenbar nimmt die Bundesregierung die Ergebnisse der Evaluation zum Bundeskinderschutzgesetz und die Bedenken der Kinder- und Jugendärzte ernst, was uns freut“, so Prof. Gahr weiter. Denn die Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendmedizinern sowie der Kinder- und Jugendhilfe bei den Frühen Hilfen sei von großer Bedeutung für die betroffenen Minderjährigen: „Je besser alle beteiligten Fachkräfte kooperieren, desto besser kann den Kindern und Jugendlichen geholfen werden“, so Prof. Gahr.

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