Kategorien
Pressemitteilungen

Gesundheit ist das höchste Gut – und fehlt doch vielen Kindern

Presse-Mitteilung der DAKJ zum Weltkindertag am 20. September 2016

Das Recht auf Gesundheit ist ein elementares Kinderrecht und steht laut der UN-Kinderrechtskonvention allen Kindern gleichermaßen zu, egal woher deren Eltern kommen oder über welches Einkommen deren Eltern verfügen. Dennoch kommt der Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), Prof. Dr. Manfred Gahr, zu dem Schluss: „Die Gesundheitsversorgung vieler Kinder und Jugendlicher in Deutschland muss deutlich verbessert werden.“ Denn die Gesundheit der Kinder hänge auffallend vom sozioökonomischen Status und dem  Pass der Eltern ab. „Dies ist ein Skandal und muss sich ändern!“, fordert Prof. Gahr.

Wie durch die KiGGS-Studie bekannt, häufen sich bei ärmeren Kindern und Jugendlichen Risikofaktoren wie Rauchen, Passivrauchen, Bewegungsmangel und Übergewicht. Auch psychische Störungen kommen bei diesen Kindern doppelt so häufig vor.

Die DAKJ fordert deshalb schon lange gemeinsam mit ihren kinder- und jugendmedizinischen Mitgliedsgesellschaften und –verbänden, dass die Benachteiligung von Kindern aus einkommensschwachen Familien, die sich in schlechterer Bildung, Versorgung und Gesundheit niederschlage, ein Ende hat. Nötig seien finanzielle Leistungen für Familien, die wirklich bei diesen ankämen und weniger bürokratisch zu beziehen sind.

Prof. Gahr fordert: „Wichtig ist darüber hinaus ein Bundes-Qualitätsgesetz für Kindertageseinrichtungen, das verbindliche Personalschlüssel und Qualitätsvorgaben macht. Nur so ist eine echte Förderung benachteiligter Kinder möglich.“

Eine weitere grundlegende Forderung der Kinder- und Jugendmediziner ist, Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufzunehmen und einen Kinderbeauftragten im Parlament zu etablieren. „Unsere erfolgreiche Petition (https://www.facebook.com/kinderbeauftragter/) ist aber bis heute nicht abschließend im Bundestag behandelt worden“, kritisiert der Generalsekretär.

Dass ein eigener Beauftragter für die Kinder nötig sei, sehe man immer wieder. „Die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen werden in den Kommunen beachtet, oder eben nicht – je nach politischem Willen und Haushaltslage vor Ort. Hier braucht man einen übergeordneten Interessenvertreter bzw. eine -vertreterin“, so Prof. Gahr.

Korrespondenzadresse:
Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V.
Dachverband der kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften
Chausseestraße 128/129                                                                          kontakt@dakj.de
10115 Berlin