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Allgemein Informationen für Eltern

Kann ich vor einer erneuten Impfung den bestehenden Impfschutz meines Kindes testen lassen?

Stellungnahme der Kommission Infektionskrankheiten und Impffragen

Stellungnahme als PDF

Eltern von Kindern mit chronischer Krankheit oder Behinderung sind oftmals verunsichert, was das Thema Impfen anbelangt: Manche haben Sorge, dass das Kind nicht ausreichend geschützt ist, andere haben Angst, dass die Impfung das Kind gesundheitlich zu sehr belastet. Daher fragen viele Eltern bei Ärzten und Ärztinnen an, ob man durch eine Bestimmung der Antikörper im Blut den bestehenden Schutz des Kindes vor der entsprechenden Infektionskrankheit feststellen kann.

Für diese Eltern hat die Kommission für Infektionskrankheiten und Impffragen des Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit ihre Stellungnahme zur „Wann sind Antikörperbestimmungen im Serum vor oder nach Impfungen sinnvoll und wann nicht?“ vom 19. September 2022 zusammengefasst. Die Kommission orientiert sich dabei an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO).

Die Kommission versteht die Sorgen der Eltern, rät aber von einer Wunschkontrolle der Antikörperbestimmung bei Kindern ab.

So lässt sich allgemeingültig festhalten:

·      Erhalten Kinder alle von der STIKO empfohlenen Impfungen, inklusive Auffrischungs-impfung, sind sie mit hoher Wahrscheinlichkeit vor den entsprechenden Krankheiten geschützt.

·      Die Werte einer Antikörperbestimmung sind in der Regel hingegen nicht aussagekräftig.

·      Ein ausreichender Impfschutz ist nur nach vollständiger Gabe der Anzahl empfohlener Impfdosen gewährleistet. Bei MMR sind dies 2 Impfdosen. Es kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob das Kind bereits nach der 1. Impfung ausreichend geschützt ist. Auch nicht, wenn die Antikörper dazu im Blut bestimmt werden.

·      Bei COVID-19 Impfung ist in der Regel keine Antikörperkontrolle notwendig.

In nur wenigen Situationen rät die STIKO zu einer Antikörperbestimmung:

·      Gegen Hepatitis B bei bestimmten Risikogruppen

·      Gegen bestimmte Infektionserreger bei Menschen mit schwerer, ärztlich festgestellter Immunschwäche

Zusammenfassend lässt sich festhalten:

Alle von der STIKO empfohlenen Impfungen, inklusive Auffrischungsimpfungen, sollten vollständig und pünktlich verabreicht werden. Ist der Impfstatus nicht bekannt, sollen Nachholimpfungen durch-geführt werden. Eine Antikörperbestimmung zur Kontrolle des Infektionsschutzes des Kindes ist nicht ausreichend zuverlässig und bringt dem Kind keinen Vorteil.


Die vollständige Stellungnahme der Kommission finden Sie unter:

www.buendnis-kjg.de/stellungnahmen/wann-sind-antikoerperbestimmungen-im-serum-vor-oder-nach-impfungen-sinnvoll-und-wann-nicht

 

Stellungnahme der Kommission für Infektionskrankheiten und Impffragen des Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e. V.:

Mitglieder: Prof. Dr. med. Ulrich Heininger, Basel, PD Dr. med. Ulrich v. Both, Dr. med. Herbert Grundhewer, Dr. med. Henriette Högl, Prof. Dr. med. Hans-Iko Huppertz, Dr. med. Axel Iseke, Prof. Dr. med. Markus Knuf, Prof. Dr. med. Georg-Christoph Korenke, Prof. Dr. med. Andreas Müller

Korrespondenzadresse:

Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V.
Chausseestr. 128/129, 10115 Berlin
Tel.: 030.4000588-0, Fax.: 030.4000588-88 
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