Stellungnahme der Kommission Infektionskrankheiten und Impffragen
Der Kopflausbefall bei Kindern ist harmlos. Der Umgang bei Läusebefall im Kindergarten oder der Schule ist meist jedoch übertrieben und für die Betroffenen belastend. Ein breiter Markt an Läuse-Bekämpfungsmitteln und eine Unüberschaubarkeit an vermeintlich wirksamen Maßnahmen sorgt für Verwirrung und Stress bei den betroffenen Familien.
Die Kommission für Infektionskrankheiten und Impffragen des Bündnis Kinder- und Jugend-gesundheit hat für Eltern ihre Stellungnahme „Evidenzbasierte Kontrolle der Pediculosis capitis (Kopf-lausbefall) und deren Sekundärprävention“ vom 27. April 2020 zusammengefasst. Die Kommission orientiert sich für ihre Empfehlung an wissenschaftlichen Belegen.
Wichtige Fakten zur Laus und ihrer Verbreitung
- das Übertragungsrisiko im Kindergarten oder Schule ist sehr gering, da hierfür ein körperlich enger Kontakt mit einer befallenden Person benötigt wird – Läuse können nicht von Kopf zu Kopf springen
- eine rasche Ausbreitung von Läusen ist daher nicht zu erwarten
- die typisch silbrig glänzenden Nissen sind leere Läuseeier und weisen auf einen, Monate zurückliegenden Befall hin, beweisen aber keinen aktuellen Befall
Die Kommission rät in ihrer Stellungnahme daher folgendes:
- einzige sichere Diagnose ist das systematische Auskämmen des Kopfhaares mit einem Läusekamm. Tipp: im nassen Haar mit Spülung
- lassen sich keine lebenden Läuse finden, braucht es keine Behandlung
- sind lebende Läuse zu finden, sollte das Auskämmen auch bei allen im Haushalt wohnenden Personen (und ggfs. Übernachtungsgästen) erfolgen
- Der alleinige Einsatz von „Läusemitteln“ ohne das empfohlene Auskämmen ist nicht sicher wirksam. Ein alleiniges systematisches wöchentliches Auskämmen über zwei Wochen verhindert dagegen weitere Übertragungen und kann im Einzelfall für eine erfolgreiche Beendigung des Befalls ausreichen.
- es muss nur der behaarte Kopf behandelt werden, keine anderen Körperregionen, Leibwäsche oder Gegenstände
- Zur Erfolgskontrolle ist eine wöchentliche Kämm-Kontrolle erforderlich. Sind nach zwei Wochen beim Auskämmen keine lebenden Läuse nachweisbar, war die Behandlung erfolgreich
- ein regelmäßiges nasses Durchkämmen und Kontrollieren der Kopfhaare von Kindergarten- und Schulkindern zu Hause wird angeraten und gilt als sinnvolle und ausreichende Vorsorgemaßnahme
- Kindergärten oder Schulen sollten für eine solche Elternvorsorge ‚werben‘. Sie ist wirksamer, als ein „allgemeiner Läusealarm“, wenn ein (Verdachts-)Fall aufgetreten ist.
- Besuchsverbote für Kindergarten oder Schule sind zwar rechtlich möglich, sollten aber vermieden werden, da sie für die Kontrolle einer Läuseübertragung in der Regel nicht sinnvoll sind.
Die vollständige Stellungnahme der Kommission finden Sie unter:
www.buendnis-kjg.de/stellungnahmen/evidenzbasierte-kontrolle-der-pediculosis-capitis-und-deren-sekundaerpraevention
Stellungnahme der Kommission für Infektionskrankheiten und Impffragen des Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e. V.:
Mitglieder: Prof. Dr. med. Ulrich Heininger, Basel, PD Dr. med. Ulrich v. Both, Dr. med. Herbert Grundhewer, Dr. med. Henriette Högl, Prof. Dr. med. Hans-Iko Huppertz, Dr. med. Axel Iseke, Prof. Dr. med. Markus Knuf, Prof. Dr. med. Georg-Christoph Korenke, Prof. Dr. med. Andreas Müller
Korrespondenzadresse:
Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V.
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