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Gesundheit ist das höchste Gut – und fehlt doch so vielen Kindern

Weltkindertag am 20.09.2014

Das Recht auf Gesundheit ist ein elementares Kinderrecht und steht laut der UN-Kinderrechtskonvention allen Kindern gleichermaßen zu, egal woher deren Eltern kommen oder über welches Einkommen deren Eltern verfügen. Dennoch kommt der Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), Prof. Dr. Manfred Gahr, zu dem Schluss: „Die Gesundheitsversorgung vieler Kinder und Jugendlicher in Deutschland muss deutlich verbessert werden.“ Denn die Gesundheit der Kinder hänge auffallend vom sozioökonomischen Status und dem Pass der Eltern ab. „Dies ist ein Skandal und muss sich ändern!“, fordert Gahr.
Wie durch die KiGGS-Studie bekannt, häufen sich bei ärmeren Kindern und Jugendlichen Risikofaktoren wie Rauchen, Passivrauchen, Bewegungsmangel und Übergewicht. Auch psychische Störungen kommen bei diesen Kindern doppelt so häufig vor.

Die DAKJ fordert deshalb schon lange gemeinsam mit ihren kinder- und jugendmedizinischen Mitgliedsgesellschaften und –verbänden, dass die Benachteiligung von Kindern aus einkommensschwachen Familien, die sich in schlechterer Bildung, Versorgung und Gesundheit niederschlage, ein Ende hat. Es müsse endlich ein ausreichend finanziertes Präventionsgesetz verabschiedet werden, das Kinder und Jugendliche entsprechend berücksichtige.

Gahr fordert: „Nötig sind auch ein Bundes-Qualitätsgesetz für Kindertageseinrichtungen, das verbindliche Personalschlüssel und Qualitätsvorgaben macht. Nur so ist eine echte Förderung benachteiligter Kinder möglich.“

Eine weitere grundlegende Forderung der Kinder- und Jugendmediziner ist, Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufzunehmen und ein gut funktionierendes Kinderrechte-Beschwerdemanagementsystem im Sinne der National Coalition sowie einen Kinderbeauftragten im Parlament zu etablieren.

Außerdem gelte es, Flüchtlingskinder besser gesundheitlich zu versorgen. „Es ist traurig, wenn in einem reichen Land wie Deutschland von Kriegen stark traumatisierte Flüchtlingskinder keine Therapie erhalten, ihnen wichtige Impfungen fehlen, schadhafte Zähne nicht behandelt werden und vieles mehr“, so Gahr weiter.

„Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention, die auch von Deutschland unterzeichnet wurde, verlangt von den Staaten, sich für das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit für alle Kinder einzusetzen“, betont Gahr. Die DAKJ plädiert dafür, Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention endlich umzusetzen. Vor dem Hintergrund der starken Flüchtlingsströme erneuert die DAKJ ihre Forderung, dass Flüchtlingskinder gleich nach ihrer Einreise in Deutschland medizinisch besonders sorgfältig betreut werden (vgl. auch Medizinische Maßnahmen bei immigrierenden Kindern und Jugendlichen).