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Veranstaltungsberichte

Symposium „Kinderrechte stärken!“

Am 08.10.2014 veranstaltete die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) in Berlin ein öffentliches Symposium zu den Kinderrechten, an dem u.a. auch mehrere Bundestagsabgeordnete teilnahmen. Prof. Manfred Gahr, Generalsekretär der DAKJ sagte in seiner Begrüßung: „Die Forderung, Kinderrechte zu stärken, würden vermutlich alle unterstützen. Auch die im Bundestag vertretenen Parteien bekennen sich regelmäßig mit warmen, aber unverbindlichen Worten zu den Kinderrechten. Doch warum sind diese dann immer noch nicht im Grundgesetz verankert?“ Seine Stellvertreterin, Frau Dr. Jäger-Roman stellte darüber hinaus die Frage, ob ein/e Kinderbeauftragte/r im Bundestag nicht deutlich mehr Aufmerksamkeit für das Thema Kinderrechte gewährleisten könnte.

Prof. Thomas Gutmann, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Rechtsphilosophie und Medizinrecht an der Universität Münster, verwies darauf, dass schon von dem griechischen Philosophen Platon die staatliche Gemeinschaft mit ihren Organen über die Rolle der Eltern bei der Kindererziehung gestellt wurde. Dies sei auch heute noch in anderen Rechtssystemen, z.B. in England üblich. Kinder sind ab ihrer Geburt „Rechtsträger“, die Erwachsenen „Verantwortungsträger“. Kinder haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, deshalb seien in Deutschland beispielsweise Sterilisationen nicht erlaubt und bei intersexuellen Kindern sollten genitale Operationen bis zur Entscheidungsfähigkeit der Betroffenen herausgeschoben werden. Allgemein müsse die Zustimmung zu medizinischen Eingriffen mit der wachsenden Mündigkeit des Kindes bzw. Jugendlichen spätestens ab dem 14. Lebensjahr eingeholt werden. Zusammenfassend plädierte Gutmann für eine stärkere Berücksichtigung der Kinderrechte speziell auch im Grundgesetz. (Vortrag Prof. Gutmann)

Die DAKJ hatte auch den ehemaligen Wehrbeauftragten der Bundesregierung (2005-2010), Reinhold Robbe, eingeladen. Dieser sollte in seinem Vortrag darlegen, ob das Amt des Wehrbeauftragten Modellcharakter für das Amt eines Kinderbeauftragten im Deutschen Bundestag haben könnte. Zusammenfassend kam er zu dem Schluss: „Als pragmatisch denkender Mensch sage ich: „Wir brauchen einen Kinderbeauftragten im Bundestag, dies ist möglich und auch sinnvoll.“

Der Vorsitzende des Familienausschusses, Paul Lehrieder (CSU), beurteilte die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz und die Einführung eines Kinderbeauftragten in einem Diskussionsbeitrag hingegen eher kritisch – er befürwortet die Einrichtung eines Petitionsausschusses für Kinder im Bundestag.

Die National Coalition, ein Zusammenschluss von über 100 Organisationen, wacht über die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Nach Meinung von Prof. Jörg Maywald, ihrem Sprecher und zudem Geschäftsführer der „Deutschen Liga für das Kind“, ist diese auch im 25. Jahr ihres Bestehens in Deutschland noch nicht vollständig umgesetzt worden. So plädierte er dafür, den Begriff des Kindeswohls im Sinne von „best interest of the child“ neu zu definieren. Auch sei die Verantwortung der Eltern („responsibility“) und der Wille des Kindes von Anfang an stärker zu berücksichtigen. Er nannte mehrere Nahziele, die es zu erreichen gelte:

  1. die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz,
  2. die Stärkung der sozialen gegenüber der leiblichen Elternschaft,
  3. die Einführung eines Rechts des Kindes auf Beratung ohne Vorbedingung (Änderung § 8 SGB VIII),
  4. Nachbesserungen im Bundeskinderschutzgesetz, unter anderem durch die stärkere Einbindung des Gesundheitswesens,
  5. die gesetzliche Verankerung und der flächendeckender Aufbau von Ombuds- und Beschwerdestellen und
  6. die Einführung einer Zuständigkeit für alle Kinder (mit und ohne Behinderung) bei der Kinder- und Jugendhilfe,
  7. die Etablierung einer unabhängigen Monitoring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR).

Maywald konnte sich vorstellen, dass ein Kinderbeauftragter im Bundestag Teil eines umfassenden Beschwerdemanagements sein könnte. (Vortrag Prof. Maywald)

In weiteren Vorträgen stellten Prof. Reinhold Kerbl, Chefarzt der Kinderklinik Leoben und Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde die Plattform „Politische Kindermedizin“ in Österreich vor und Dr. Steven Lucas, Direktor der „Child Health Services“ an der Universitätskinderklinik in Uppsala, berichtete über die Umsetzung der Kinderrechte in Schweden und die Einrichtung niedrigschwelliger Beschwerdestellen zur Verbesserung des Kinderschutzes. Dabei wurde klar, dass gerade auch KinderärztInnen sowie ihre Organisationen eine große Bedeutung beim Aufzeigen von Defiziten für eine bestmögliche Förderung und medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen haben. (Vortrag Prof. Kerbl, Vortrag Dr. Lucas)

Die ehemalige langjährige Bundestagsabgeordnete Marlene Rupprecht machte konkrete Vorschläge, wie man vorgehen müsste, um noch in dieser Legislaturperiode die Kinderrechte im Grundgesetz festzuschreiben. Hierauf meldete sich noch die Bundestagsabgeordnete und Kinderbeauftragte der SPD, Susann Rüthrich zu Wort, und betonte, sie werde sich mit ihrer Fraktion dafür einsetzen, die Kinderrechte ins Grundgesetz zu bekommen und halte auch einen Kinderbeauftragten für sinnvoll.

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