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Petition Kinder- und Jugendbeauftragte(r) im Deutschen Bundestag

Petition der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. und ihrer Mitgliedsgesellschaften und –verbände für die Einsetzung einer bzw. eines Kinder- und Jugendbeauftragten des Deutschen Bundestages 

Vielen Dank für die Unterstützung! Wir haben das Quorum des Petitionsausschusses für öffentliche Anhörungen im Bundestag (50.000 Unterschriften innerhalb von vier Wochen) erreicht (s. hier).Wir halten Sie hier weiter auf dem Laufenden.

 
Wortlaut der Petition:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, eine(n) Kinder- und Jugendbeauftragte(n) einzusetzen. Diese(r) Kinder- und Jugendbeauftragte des Deutschen Bundestages soll

  • unabhängig und nicht weisungsgebunden sein,
  • die Gesetze daraufhin überprüfen, ob sie den Rechten unserer Kinder und Jugendlichen dienen,
  • Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen, deren Eltern und für KinderrechtsvertreterInnen sein,
  • auf eigene Initiative hin tätig werden können, wenn Kinderrechte verletzt werden.

Was kann diese(r) Kinder- und Jugendbeauftragte für die Kinder und Jugendlichen bewirken?

In der UN-Kinderrechtskonvention (KRK), die Deutschland 1992 unterzeichnet hat, wird festgeschrieben, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist. Dies gilt für alle öffentlichen und privaten Einrichtungen auf kommunaler -, Landes- und Bundesebene wie auch für die Gesetzgebungsorgane.

Bis heute werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland nicht ausreichend beachtet. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland deshalb im Jahr 2014 erneut kritisiert.

Ein Kinderbeauftragter im Bundestag soll dafür sorgen, dass alle zu beschließenden Gesetze daraufhin überprüft werden, ob sie auch dem Wohl von Kindern und Jugendlichen dienen. Er wird den Kinderrechten ein Gesicht geben, sich dafür einsetzen, dass Kinder und Jugendliche unabhängige Ansprechpartner für ihre Belange und Beschwerden bekommen, dass das Recht auf Bildung unabhängig vom Sozialstatus der Eltern ist, und dass alle Kinder in Deutschland einschließlich der Flüchtlingskinder und der Kinder ohne Papiere das Recht auf die „bestmögliche gesundheitliche Versorgung“ (Art.24 der KRK) haben.

Mehr Informationen auf www.kinderbeauftragter-in-den-bundestag.de.

Unsere Petition in der Presse