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Veranstaltungsberichte

Fest-Symposium anläßlich des 25-jährigen Bestehens der DAKJ

Am 4. März 2015 wurde in den Räumen der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften an die Gründung der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DAKJ) vor 25 Jahren erinnert. Umrahmt wurde das Symposium von dem virtuosen Konzertakkordeonisten-Duo Kratschkowsky aus Dresden. Rund 70 Gäste haben der Einladung des Generalsekretärs der DAKJ, Prof. Manfred Gahr, gefolgt, viele von ihnen haben in den vergangenen Jahren die Akademie mit geprägt.

Prof. Jürgen Spranger, Sinsheim, (früher UKK Mainz), einer der Gründungsväter und einer ihrer ersten Generalsekretäre, erinnerte an die ersten Überlegungen zwischen Vertretern der drei Gründungsgesellschaften, der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde, dem Berufsverband für Kinder- und Jugendmedizin und der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie an einem Abend in den 1980er Jahren. Die Annäherung zwischen der Hochschulpädiatrie und der praktischen Kinder- und Jugendmedizin, erste Absprachen zur besseren Koordination von Fort- und Weiterbildung und die Herausforderungen durch die auch in der Muttermilch entdeckten Umweltschadstoffe waren die ersten Herausforderungen. Die Aktivitäten unter dem ersten Sprecher Dr. P. Schweier liefen langsam an, konnten aber im weiteren Verlauf kontinuierlich ausgebaut werden. Prof. Spranger verglich die Strukturen der deutschen Gesellschaften für Kinder- und Jugendmedizin mit denen der American Academy of Pediatrics und ihren ungleich besseren materiellen und personellen Möglichkeiten, nicht zuletzt, weil jeder Pädiater in den USA individuelles Mitglied der AAP ist. Er forderte, dass vor allem bei Themen, die die gesamte Kinder- und Jugendmedizin betreffen, die Akademie das gemeinsame Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit und besonders der Politik sein müsse. Konkret regte er auch eine neue Struktur der Akademie an, bei der die Präsidenten der drei Gründungsgesellschaften und –verbände der DAKJ (BVKJ, DGKJ und DGSPJ) gleichzeitig auch die Vizepräsidenten der Akademie sein sollten. Dieser Vorschlag wurde im Anschluss von vielen Gästen diskutiert.

Prof. Peter F. Hoyer, UKK Essen, schlug in seinem Vortrag „Die Entwicklung der Pädiatrie im europäischen Kontext” einen Bogen von den Anfängen der Pädiatrie in den verschiedenen europäischen Ländern zur heutigen Paediatric Section der European Union of Medical Specialists (UEMS), die u.a. die politischen Gremien der EU berät und dafür Sorge tragen soll, dass die Weiterbildungsrichtlinien europaweit vereinheitlicht werden. So ist mittlerweile überall ein 5-jähriger common trunk für die Vermittlung der Allgemeinen Pädiatrie vorgesehen, nach dem man sich dann für die subspecialities weiter qualifizieren kann. Die konsequente Verbesserung der Weiter- und Fortbildung und die zunehmende Zentralisierung der stationären Pädiatrie hat zum deutlichen Rückgang der Säuglingssterblichkeit und der Kinder-Morbidität in praktisch allen europäischen Ländern geführt. Dennoch muss weiter konsequent an der Umsetzung der Millennium-Ziele der UN gearbeitet werden, vor allem an der Bekämpfung der Armut, der Verbesserung der Schulbildung, der Reduktion der Säuglingssterblichkeiten besonders im Bereich der Perinatalmedizin und einer Umsetzung der von der STIKO empfohlenen Impfungen. Aktuelle Herausforderungen sind die Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung durch eine qualifizierte Zusammenarbeit mit den Allgemeinärzten und die Verbesserung der Gesundheitsförderung sowie die Bewältigung der sogenannten neuen Morbiditäten.

Der Hamburger Strafrechtler Prof. Reinhard Merkel, Mitglied des Dt. Ethikrates, behandelte in seinem abschließenden Vortrag die „Kinderrechte – ethische und rechtlich Probleme am Beispiel der frühkindlichen Knabenbeschneidung”. Seiner Ansicht nach ist die jetzige Fassung des § 1613 BGB nicht akzeptabel, dies sei weder eine Frage des Verfassungsrechtes noch der Religions- oder Erziehungsfreiheit. Die Feststellung, die Beschneidung von Knaben sei eine „Körperverletzung” sei trivial – auch das nicht einverständliche Schneiden von Haaren stelle eine solche dar. Seiner Ansicht nach trifft es zu, dass es sich bei der Beschneidung um einen „Extremfall” des elterlichen Sorgerechts handelt, bei dem das Wohl des Kindes in erheblichem Maß verletzt wird. So ist z.B. der Besuch von Sonnenstudios für Minderjährige in Deutschland verboten und nach der neuen Rechtsprechung ist die Beschneidung von Mädchen, auch wenn nur relativ geringe Veränderungen vorgenommen werden, zu Recht ein Verbrechen in Form einer sittenwidrigen Körperverletzung, was mit zwei Jahren Gefängnis bestraft wird. Er führte nochmals die Notwendigkeit einer adäquaten Schmerzbehandlung an, die durch eine anästhesierende Salbe nicht gewährleistet sei. Eine lokale Leitungsanästhesie könne nur von ausgebildeten Ärzten durchgeführt werden. Zudem kommt es in knapp 5% zu signifikanten physischen Komplikationen, die in ca. 1 von 10 000 Fällen tödlich enden – psychische Schädigungen seien damit nicht erfasst.

Prof. Gahr verwies zum Abschluss nochmals auf die aktuelle Unterschriftensammlung für die Petition eines Kinderbeauftragten des Deutschen Bundestages, die Dank der gemeinsamen Anstrengung der verschiedenen mit der DAKJ verbunden Gruppen vor einem erfolgreichen Abschluss stehe.

Viele Einzelheiten über die Entstehungsgeschichte und die aktuelle Struktur der DAKJ finden sich in von Frau K. Jackel-Neusser verfassten Broschüre unter Verwendung von Archivmaterialien, die Frau Dr. H. Wegmann zur Verfügung gestellt hat und die über die Geschäftsstelle der DAKJ bezogen werden kann.

zusammengefasst von Prof. H.M. Straßburg, 2. stellvertretender Generalsekretär der DAKJ