Impfpflicht für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen endlich umsetzen
Vor dem Hintergrund der nicht abschwellenden Masernausbrüche wiederholt die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DAKJ), Dachverband der kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften und Verbände in Deutschland, ihre Forderung, einen altersentsprechend vollständigen Impfschutz gemäß STIKO-Empfehlungen zur verpflichtenden Voraussetzung für den Besuch von Schulen, Kindergärten und Kinderkrippen zu machen – und dies unverzüglich.
„Wir haben schon im Jahr 2009 in einer Stellungnahme konkrete Maßnahmen aufgelistet, mit denen die Impfsituation in Deutschland speziell im Kindesalter verbessert werden kann“, betont Prof. Heininger, Vorsitzender der Kommission für Infektionskrankheiten und Impffragen der DAKJ. „Passiert ist seitdem so gut wie nichts. Die Politik muss nun endlich konkrete Schritte einleiten. Wenn nicht jetzt, wann dann?!“, betont Prof. Heininger.
Eine unverbindliche Impfberatung für die Eltern, wie sie im Präventionsgesetz vorgesehen sei, reiche aber nicht aus. Nötig sei eine Impfpflicht für Kinder bei Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen wie Krippen, Kitas und Schulen.
Wichtig sei daneben laut Heininger auch, berufsrechtliche Schritte gegen Ärztinnen und Ärzte einzuleiten, die mit ihrem Verhalten gegen das Gebot der ärztlichen Sorgfalts- und Qualitätssicherungspflicht verstoßen. Gemeint sind solche Ärzte, welche von Impfungen abraten oder bewusst Eltern auffordern, diese den Kindern später als empfohlen geben zu lassen.
Gerade junge Krippenkinder seien besonders gefährdet, ernsthaft zu erkranken. Aus immunologischen Gründen können Lebendimpfstoffe wie der Masern-Impfstoff in den ersten Lebensmonaten noch nicht verabreicht werden. „Wenn nun Masern in die Kindertagesstätte eingeschleppt werden, besteht die Gefahr einer Übertragung auf die noch ungeimpften beziehungsweise noch unvollständig geimpften Säuglinge und Kleinkinder, auch auf Geschwisterkinder, die sich nur kurzfristig beim Bringen und Abholen in den Kitas aufhalten.“ Eltern, die ihre Kinder aus ideologischen Gründen nicht impfen lassen und sie dennoch in Betreuungseinrichtungen schicken, handelten also nicht nur ihrem eigenen Kind gegenüber verantwortungslos, sondern auch anderen Kindern gegenüber.
Dabei seien die heute von der STIKO für Kinder empfohlenen Impfungen effektiv und gut verträglich. „Durch die Impfprogramme der letzten Jahrzehnte konnten bedrohliche Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Diphtherie, Poliomyelitis, Masern, Mumps und Keuchhusten zurückgedrängt werden“, so der Kinderarzt und Wissenschaftler Heininger.
„Wir fordern die Eltern eindringlich dazu auf, das Recht der elterlichen Sorge zum Wohl des Kindes auszuüben und ihr Kind durch Impfungen vor vermeidbaren schweren Infektionskrankheiten zu schützen“, betont Prof. Heininger.
An die Politikerinnen und Politiker in Bund und Ländern sowie die Ärztekammer appelliert die DAKJ- Kommission für Infektionskrankheiten und Impffragen, folgende in ihrer aktualisierten Stellungnahme erläuterten Forderungen umzusetzen:
Die Bundesregierung sollte, in Analogie zu anderen Ländern, das Infektionsschutzgesetz dahingehend erweitern, dass der Besuch einer Gemeinschafts-einrichtung im Kindesalter nur bei altersgemäß vollständigem Impfschutz entsprechend den aktuellen STIKO-Empfehlungen möglich ist. Dies gilt, sofern keine Kontraindikationen für Impfungen vorliegen.
Die Bundesländer sollten in die jeweiligen Landesgesetze zur institutionellen Betreuung in Kindertagesstätten einheitliche Regelungen zur verbindlichen ärztlichen Überprüfung des Impfstatus in den Einrichtungen aufnehmen. Sie sollten außerdem Maßnahmen umsetzen, die auf eine Komplettierung des Impfschutzes vor Aufnahme in eine Einrichtung zielen.
Die Aufklärung der Eltern über Infektionskrankheiten und altersgemäßen Impfschutz gemäß §34 Infektionsschutzgesetz sowie über die Verantwortung, die Eltern durch die Impfung der Kinder für das Gemeinwohl übernehmen, muss flächendeckend und kontinuierlich erfolgen.
Die Landesärztekammern sollten den Beschluss des 109. Deutschen Ärztetags aus dem Jahr 2006 umsetzen und rechtliche Schritte gegen Ärzte einleiten, die mit ihrem Verhalten gegen das Gebot der ärztlichen Sorgfalts- und Qualitätssicherungspflicht verstoßen.
Hier zur aktualisierten Stellungname der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V.: