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Stellungnahmen Stellungnahmen der Kommission Frühe Betreuung und Kindergesundheit

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

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Stellungnahme der Kommission für frühe Betreuung und Kindergesundheit im Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V. (Bündnis KJG)

Federführend: Dr. Ulrike Horacek

Das Bündnis KJG e.V. bedankt sich für die Gelegenheit, im Rahmen der Verbändeanhörung Stellung nehmen zu können zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Artikel (3-6), Stand 29.07.24.

Allgemein:

Das Bündnis KJG begrüßt die Intention des Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung ausdrücklich. Perspektivisch wird dadurch die Grundlage für die Fortsetzung des Entwicklungsprozesses gesichert und die gesamtgesellschaftlich wichtige Förderung Früher Bildung akzentuiert. Die Länder sollen dem Entwurf folgend künftig darstellen, welche Fortschritte sie bei der Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe erzielen wollen und in welcher Weise sie damit zur Herstellung bundesweit gleichwertiger, fachlich anerkannter qualitativer Standards beitragen.

Die finanzielle Unterstützung der Länder mit 1.993 Millionen € für die Jahre 2025 und 2026 und die im Entwurf dargestellten dafür erforderlichen Maßnahmen zur Absicherung werden ebenfalls begrüßt (Art. 4 FAG).

Zwei Vorschläge im Detail:

Aus der zur Verfügung gestellten vergleichenden Synopse gehen einige redaktionelle, teils präzisierende und vereinfachende Änderungen gegenüber den Formulierungen im bestehenden Gesetz hervor, die klärend und nachvollziehbar sind.

Zu § 99 (7) 2. gibt es einen Änderungsvorschlag dahingehend, das pädagogisch tätige Personal um das in direktem Kontakt zu den betreuten Kindern arbeitende Personal zu ergänzen (der Entwurf sieht die Streichung des in der Verwaltung tätigen Personals vor). Die vorgeschlagene Änderung erscheint aus Sicht des Bündnis KJG im Hinblick auf den Kinderschutz wünschenswert.

Bei den geforderten Erhebungsmerkmalen zu § 99 (7a) 2. für die geförderten Kinder ist neben den individuellen Stamm- und Organisationsdaten nach wie vor lediglich „Eingliederungshilfe“ aufgeführt. Aus Sicht des Bündnis KJG wäre hier eine Präzisierung sinnvoll. Die Effekte, so auch die erwarteten Erfolge von Teilhabeverbesserung könnten so genauer abgebildet und Inklusionsleistungen in Einrichtungen Früher Bildung besser erfasst werden.

Grundlegender Kritikpunkt:

Mit großem Bedauern wird zur Kenntnis genommen, dass einzelne Handlungsfelder aus dem Förderungskatalog herausgenommen werden sollen. So wurden u.a. „Maßnahmen und ganzheitliche Bildung in den Bereichen kindliche Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung“ gestrichen. Gerade diese kindbezogenen Outcomes sind individuell und gesamtgesellschaftlich, auch unter sozioökonomischen Gesichtspunkten von herausragender Bedeutung.

Die Reduktion auf die beiden Aspekte einer vollwertigen und abwechslungsreichen Verpflegung sowie der Förderung der sprachlichen Bildung erscheint nicht angemessen. Darüber hinaus dürfen Bedeutung und Chancen von Einrichtungen früher Bildung für Gesundheitsförderung und Prävention nachfolgender Generationen nicht aus dem Blick geraten.

Handlungsfelder, die in den bisherigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen Ländern und Bund weniger Berücksichtigung fanden, müssen nicht zwangsläufig weniger bedeutsam sein. Gerade die kindbezogenen Outcomes als Ergebnis einer ganzheitlich konzipierten und praktizierten Frühen Bildung stellen aus Sicht des Bündnis KJG wesentliche Qualitätsparameter dar.

Der Argumentation, das breite Maßnahmenspektrum sei „bislang nur bedingt geeignet, zur Angleichung der Qualität zwischen den Ländern in diesem Bereich beizutragen“, lässt sich nur sehr bedingt folgen, zumal an anderer Stelle dezidiert und konkret künftig zusätzliche Impulse für Qualitätsentwicklung erwartet werden. Bedeutung und Chancen von Einrichtungen früher Bildung für Gesundheitsförderung und Prävention nachfolgender Generationen dürfen nicht aus dem Blick geraten.

Gern steht das Bündnis KJG mit seinen Möglichkeiten und Expertisen für einen auf diese Thematik bezogenen Austausch zur Verfügung; es würde entsprechende Anpassungen im Gesetzesentwurf befördern und begrüßen.

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