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Stellungnahmen Stellungnahmen der Kommission Globale Kindergesundheit, Klimawandel und Umwelt

Stellungnahme des BÜNDNIS Kinder und Jugendgesundheit e.V. zum Referentenentwurf eines Bundes Klimaanpassungsgesetzes

Stellungnahme der Kommission Globale Kindergesundheit, Klimawandel und Umwelt im Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V. (Bündnis KJG)

Hier finden Sie die Stellungnahme als PDF

Das BÜNDNIS Kinder- und Jugendgesundheit e.V. begrüßt ausdrücklich die Initiative der Bundesregierung, der Klimawandelanpassung einen gesetzlichen Rahmen zu geben. Auch begrüßt das BÜNDNIS den in dem Entwurf enthaltenen expliziten Bezug zu den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs), deren Förderung und Erfüllung sich Deutschland verpflichtet hat.

Da das 1,5-Grad-Ziel mit ziemlicher Sicherheit und das 2-Grad-Ziel wahrscheinlich auch nicht eingehalten werden kann, werden die jetzt schon spürbaren Folgen für unsere Gesellschaft als Ganzes, aber auch für jeden Einzelnen gravierend sein. Hierauf müssen wir vorbereitet sein, wobei dieser Gesetzesentwurf sicherlich ein wichtiger Baustein sein wird.

Vulnerabilität bezieht sich im vorliegenden Referentenentwurf fast ausschließlich auf Gebäude, Grundstücke und Infrastruktur. Leider vermissen wir weitergehende Ausführungen zu den Leidtragenden der Klimakrise, nämlich der Bevölkerung. Neben der Gruppe der Seniorinnen und Senioren möchten wir eine weitere, besonders vulnerablen Gruppe, nämlich die der Kinder und Jugendlichen, und hier besonders chronisch kranke und behinderte Kinder und Jugendliche, aber auch Säuglinge, in den Fokus rücken. Bereits bei der Bewältigung der COVID 19-Pandemie wurden die besonderen Bedürfnisse dieser Bevölkerungsgruppe, die die Zukunft unserer Gesellschaft darstellt, über Gebühr vernachlässigt, was insbesondere in der Gruppe der sozial benachteiligten und gesundheitlich beeinträchtigten Kinder und Jugendlichen zu erheblichen negativen Folgen geführt hat. Dies darf zukünftig nicht mehr passieren und dafür wollen wir hiermit dringlichst sensibilisieren.

Wir fordern daher, den Gesetzesentwurf dahingehend zu konkretisieren, dass Menschen, und hier die besonders gefährdeten Personengruppen, insbesondere sozial benachteiligte und gesundheitlich beeinträchtigte Kinder und Jugendliche sowie deren Familien, explizit benannt werden.

Insbesondere im Bereich des Hitzeschutzes müssen gesetzliche Regelungen getroffen werden, die diesen an Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, im tertiären Bildungssektor (Universitäten) sowie in der beruflichen Ausbildung verbindlich vorschreiben.

Ein weiterer Punkt, der in der Benennung der Cluster fehlt, ist die Bildung selbst. Die gesamte Thematik des Klimawandels und dessen Folgen müssen in schulische Bildungspläne integriert werden. Hierzu sollten verbindliche zeitliche Vorgaben festgelegt werden. Ein wesentlicher Schwerpunkt sollte hier ein Perspektiven gebender und das Gefühl der Selbstwirksamkeit stärkender Ansatz sein. Dies kann durch die Aufnahme protektiver Maßnahmen sowohl individuell als auch bei Settingmaßnahmen in schulische Curricula gelingen. Im Vordergrund sollte dabei die Vermittlung von Gesundheitskompetenz stehen.

Hiervon betroffen sind auch Kassenärztliche Vereinigungen und Ärztekammern als Körperschaften öffentlichen Rechts, die verpflichtet werden sollten, gesundheitliche Folgen des Klimawandels in Fortbildungen zu thematisieren und in die fachärztlichen Weiterbildungsordnungen zeitnah aufzunehmen.

Zudem müssen Bildungseinrichtungen, insbesondere Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen, gesetzlich verpflichtet werden, nachhaltige Strategien und deren Umsetzung vorbildhaft in ihre Prozesse zu implementieren.

Des Weiteren ist in der Aufzählung der Cluster der gesundheitliche Sektor nur als Oberbegriff genannt, aber nicht weiter aufgeschlüsselt worden. Es sollten zumindest der stationäre, der ambulante und der öffentliche (ÖGD) Bereich getrennt betrachtet werden, da völlig unterschiedliche Voraussetzungen und Bedürfnisse in diesen einzelnen Bereichen bestehen. Auch sind die finanziellen Auswirkungen getrennt zu beziffern.

Neben den im Entwurf enthaltenen Vorschlägen zu baulichen, strukturellen und organisatorischen Maßnahmen generell muss der Gesetzestext um einen dringend erforderlichen, ökologisch nachhaltigen Hitzeschutz im stationären Sektor ergänzt werden, um die Genesung der Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen nicht zusätzlich zu gefährden.

Wir hoffen, dass die oben dargelegten Punkte eine ausreichende Berücksichtigung im Gesetz finden werden. Für einen weiteren Dialog stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Kommission Globale Kindergesundheit, Klimawandel und Umwelt des Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e. V.:
Mitglieder: Dr. med. Stephanie Boßerhoff, Dr. med. Gabriele Ellsäßer, Dr.med. Henriette Högl, Dr. med. Christa-Maria Kitz, PD Dr. med. Robin Kobbe, PD Dr. med. Carsten Krüger (Kommissionssprecher), PD Dr. med. Thorsten Langer, Dr. med. Judith Lindert, Dr.med. Stephanie Lorenz, Dr. med. Werner Schimana, Dr.med. Ignaz Schmidt (Federführung), Prof. Dr. med. Ralf Weigel

Korrespondenzadresse:
Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V.
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Tel.: 030.4000588-0, Fax.: 030.4000588-88
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