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70 Jahre Grundgesetz: Kinder- und Jugendärzte fordern die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz

Berlin, 22.05.2019

– Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) in der Schlusssitzung des Parlamentarischen Rates feierlich verkündet und trat kurz danach in Kraft. Geprägt von den Erfahrungen der Diktatur waren sich die Mitglieder des Parlamentarischen Rates darin einig, die Fehler der Weimarer Verfassung zu vermeiden. Eine besondere Stellung im Grundgesetz sollten deshalb die Grundrechte erhalten, auch als Abwehrrechte gegenüber staatlichen Eingriffen.

 In der Bundesrepublik der Nachkriegszeit hielt es die ganz überwiegende Mehrheit der Parlamentarier nicht für notwendig, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen. Zahlreiche politische und gesellschaftliche Demokratisierungsprozesse und nicht zuletzt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben mittlerweile in Teilen zu einer anderen Verfassungswirklichkeit geführt, als sie unser 70 Jahre altes Grundgesetz abbildet. Es ist deshalb geboten, die in den letzten Jahrzehnten erfolgte Rechtsentwicklung in Bezug auf Kinderrechte auch im Text des Grundgesetzes nachzuvollziehen und Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Das wäre nicht zuletzt auch für eine weitere kinderfreundliche Entwicklung der Rechtsprechung von großer Bedeutung.  

„Wir Kinder- und Jugendärzte unterstützen nachhaltig die in den Koalitionsvertrag  aufgenommene Forderung nach einer ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz“, so Prof. Dr. med. Hans-Iko Huppertz, Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DAKJ). „Unser Grundgesetz verpflichtet in Artikel 20 a den Staat u.a. zum Schutz der Tiere. Eine explizite Schutzpflicht für Kinder regelt es hingegen nicht. Das passt nicht zusammen und muss geändert werden – auch vor dem Hintergrund, dass sich Deutschland bereits im Jahr 1992 durch die Ratifizierung der UN-Kinderechtskonvention international zu der globalen Geltung der Kinderrechte bekannt hat. Die Verankerung von grundlegenden Rechten von Kindern im Grundgesetz würde die Position der Kinder gegenüber dem Staat stärken und das gesellschaftliche Bewusstsein für die Bedeutung von Kinderrechten festigen.“

Bei der Diskussion um eine verfassungsrechtliche Verankerung der Kinderrechte geht es nicht um Symbolik, sondern um elementare Ansprüche wie beispielsweise den Vorrang des Kindeswohls bei allen das Kind betreffenden Entscheidungen, das Recht auf freie Entwicklung, Entfaltung, Förderung und Bildung, das Recht auf Beteiligung sowie die Verpflichtung des Staates, Chancengerechtigkeit und kindgerechte Lebensbedingungen zu gewährleisten.

Prof. Huppertz: “Es ist uns wichtig zu betonen, dass Kinderrechte in das Grundgesetz eingefügt werden können, ohne das grundsätzliche Verhältnis zwischen Kindern, Eltern und Staat anzutasten. Eine Stärkung der Rechte von Kindern führt insbesondere nicht zu einer Schwächung der Rechte von Eltern. Im Gegenteil: Eltern erhalten dadurch bessere Möglichkeiten, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Einrichtungen durchzusetzen.“

Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin ist der Dachverband der kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften und Verbände Deutschlands. Sie koordiniert die gemeinsamen gemeinnützigen Ziele und Aufgaben der verschiedenen Fachgesellschaften und Verbände, die sich  im Interesse der Kinder- und Jugendmedizin unter ihrem Dach zusammengeschlossen haben. Sie vertritt diese nach außen durch fortlaufende Erstellung und Umsetzung eines Katalogs gemeinsamer Aufgaben im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen.

 

Korrespondenzadresse:

Prof. Dr. med. Hans-Iko Huppertz, Generalsekretär
Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V.
Dachverband der kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften
Chausseestraße 128/129
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Tel. 030.4000588-0
Fax 030.4000588-8
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