Kategorien
Allgemein

Newsletter 1 – 2018

Liebe Leserinnen und Leser, liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach unserem letzten Newsletter Ende 2017 ist es nach schwierigen Koalitionsverhandlungen zu einer Neuauflage der GroKo gekommen. Dabei haben sich CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag auf politische Ziele verständigt, die perspektivisch Möglichkeiten für eine Verbesserung in der Versorgung unserer Kinder und Jugendlichen bieten. Passagen wie beispielsweise

„Wir werden sicherstellen, dass alle auch zukünftig eine gute, flächendeckende medizinische und pflegerische Versorgung von Beginn bis zum Ende ihres Lebens erhalten, unabhängig von ihrem Einkommen und Wohnort.“

„Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Die Belange und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bedürfen der besonderen Berücksichtigung im Gesundheitssystem, in Medizin und Forschung.“

„Wir werden die Forschung im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin fördern.“

Prof. H.-I. Huppertz, © Petek

„Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns Verfassungsrang. Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen. Über die genaue Ausgestaltung sollen Bund und Länder in einer neuen gemeinsamen Arbeitsgruppe beraten und bis spätestens Ende 2019einen Vorschlag vorlegen.“

bieten gute Anknüpfungspunkte, um die Regierungsparteien in den nächsten Jahren immer wieder an die Umsetzung der von ihnen selbst gesteckten Ziele zu erinnern.

Eine gute Gelegenheit dazu bot das Parlamentarische Frühstück, zu dem die DAKJ am 26.04.2018 zu früher Stunde zahlreiche Fachpolitiker aus dem Deutschen Bundestag eingeladen hatte. Mehr dazu unter Punkt 1.

Ihr

Hans-Iko Huppertz

————————————————————————————

Parlamentarisches Frühstück

Am 26.04.2018 fand das Parlamentarische Frühstück „Wie gut kann/will Deutschland seine Kinder zukünftig versorgen?“ im Dachgartenrestaurant Käfer im Deutschen Bundestag statt. Mit Insgesamt 46 Teilnehmern, davon 14 Abgeordnete und 7 Mitarbeiter aus den Abgeordnetenbüros, war die Veranstaltung gut besucht.

 Professor Hans-Iko Huppertz moderierte die Veranstaltung und führte die Zuhörer anhand einiger anschaulicher Beispiele seiner Tätigkeit als Leiter der Bremer Kinderklinik kurz in die Thematik ein

Redner waren Frau Professor Ingeborg Krägeloh-Mann, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ), und Herr Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ).

Beide erläuterten die Probleme, die bereits heute in der stationären und in der ambulanten Versorgung existieren und die sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen werden, wenn keine Maßnahmen getroffen werden.

v.l.: M. Mortler, MdB; Dr. T. Fischbach; Prof. I. Krägeloh-Mann,

© Jackel-Neusser

Ein wichtiges Ziel der Veranstaltung war es, die Abgeordneten dafür zu sensibilisieren, welche Bedeutung eine qualifizierte Versorgung von Kindern und Jugendlichen für das gesamte deutsche Gesundheitswesen hat. Im Vorfeld hatten die beiden Referenten die aus ihren Vorträgen abgeleiteten Forderungen zusammengestellt, um diese den Abgeordneten mit auf den Weg zu geben.

Einen vollständigen Bericht des Parlamentarischen Frühstücks sowie die Abstracts und die formulierten Forderungen finden Sie hier.

 Kinderrechte

Erfreulicherweise wurde die Forderung nach der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz im Koalitionsvertrag aufgenommen: Zeile 803 ff.(Familie): Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns Verfassungsrang. Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen. Über die genaue Ausgestaltung sollen Bund und Länder in einer neuen gemeinsamen Arbeitsgruppe beraten und bis spätestens Ende 2019 einen Vorschlag vorlegen.

Mit dem für die Umsetzung der Grundgesetzänderung federführend zuständigen Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz wurde für den 31. Mai ein Termin für ein gemeinsames Gespräch vereinbart, in dem über Möglichkeiten gesprochen werden soll, wie Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden können. 

Themennetzwerk Flüchtlingskinder/ Stellungnahme: Besteht ein Neuregelungsbedarf bei der (behördlichen) Alterseinschätzung junger Flüchtlinge?

Die im Themennetzwerk Flüchtlingskinder angeschlossenen Verbände haben ein Papier erstellt, in dem die sich im Diskurs befindenden Gesetzesänderungen zum verstärkten Einsatz medizinischer Methoden zur Alterseinschätzung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen abgelehnt werden. Die unterzeichnenden Verbände, darunter auch die DAKJ, befinden, dass die derzeitigen Regelungen nachgebessert werden müssen, um den Schutz und die Rechte von Kindern und Jugendlichen in den Verfahren zur Alterseinschätzung zu stärken. Den genauen Wortlaut des unterzeichneten Papiers finden Sie hier.

Die DAKJ ist im Themennetzwerk Flüchtlingskinder unter dem Dach der National Coalition vertreten. Weitere Information zu dem Netzwerk finden Sie hier.

Aktion Rauchfrei unterwegs

Ende Januar 2018 wurde ein kurzer Werbespot erstellt, der anlässlich der Winterferien in den sozialen Netzwerken verbreitet werden sollte. Die DAKJ hat den Spot über Twitter verbreitet. Herr Professor Huppertz hat den Bundestagsabgeordneten Lothar Binding (SPD) und Rudolf Henke (CDU), die eine interfraktionelle Initiative für ein gesetzliches Rauchverbot in Autos mit mitfahrenden Kindern planen, die Unterstützung der DAKJ signalisiert. Auch hat die DAKJ Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf diese Initiative hingewiesen, mit der Bitte um Unterstützung und ein gemeinsames Treffen.

Kooperationspartnertag des BVKJ

Am 04. Mai hat in Berlin der 4. Kooperationspartnertag, Partnerschaftliches Netzwerk zur Kindergesundheit, des Berufsverbands der Kinder- und Jugendmedizin (BVKJ) stattgefunden. Auf der jährlich stattfindenden Veranstaltung treffen viele Akteure, die sich mit der Gesundheit von Kindern- und Jugendlichen beschäftigen, zusammen, knüpfen Kontakte und tauschen sich untereinander aus.

Auch fanden verschiedene Workshops zu unterschiedlichen Themen statt, die gut angenommen wurden.

Neu war in diesem Jahr die Podiumsdiskussion zum Thema „Mangelhafte Impfraten und Masernausbrüche – welche Strategien greifen?“, die zu einer regen Diskussion unter den Teilnehmern führte. Auf dem Podium saßen Herr Dr. Fischbach, Präsident des BVKJ, Frau Dr. Trost-Brinkhues, Sprecherin des Ausschusses Kind Schule und öffentlicher Gesundheitsdienst des BVKJ, Herr Prof. Dr. Martin Rose, Mitglied des Vorstands und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft „Infektiologie“ bei der Gesellschaft für Pädiatrische Pneumologie e.V., Herr Dr. Martin Terhardt, Vertreter des BVKJ bei der STIKO und Mitglied des RKI, und CSU-Gesundheitspolitiker Erich Irlstorfer MdB. Moderiert wurde die Diskussion von Sean Monks, Geschäftsführer von Monks – Ärzte im Netz.

v.l.: J. Petek, D. Banthien, © Jackel-Neusser
 

 

Kommission für Weiterbildungs- und Strukturfragen (WBK) – Novellierung der Musterweiterbildungsordnung (MWBO)

Bereits 2017 hatte die Akademie gegen eine Verkürzung der WB-Zeiten bei Schwerpunkten und ZWB von vorher 36 auf 24 Monate protestiert und klare Argumente aufgeführt. Auf der Sitzung des Konvents für fachliche Zusammenarbeit in Köln bestand hierzu ein breiter Konsens.

Der Gesellschaft für Kinderkardiologie waren die Proteste nicht scharf genug, da durch die Verkürzung der WB-Zeiten unverantwortliche Qualitätseinbußen befürchtet wurden. In einem offenen Brief wurde eine Eigenständigkeit als Gebiet mit einer Weiterbildungszeit 3 Pädiatrie plus 3 Jahre Kinderkardiologie als Ausweg formuliert und als Alternative für die Schwerpunktgesellschaften angedacht.

Dies wurde von der DAKJ und der DGKJ als eine Zersplitterungsgefahr für die gesamte Pädiatrie gesehen. Zur Klärung des gemeinsamen Vorgehens wurde eine Sitzung der WB-Kommission mit den Schwerpunktgesellschaften und dem Vorstand der DGKJ im Januar 2018 in Düsseldorf anberaumt. Es bestand einhelliger Konsens, die Einheit der Pädiatrie zu wahren. In einem Schreiben wurde die BÄK nochmals auf die aus pädiatrischer Sicht bestehende Notwendigkeit einer 3jährigen WB-Zeit mit 1jähriger Versenkbarkeit hingewiesen und um eine Klarstellung der Bedeutung der „Mindestweiterbildungszeit“ gebeten.

Die Bundesärztekammer hat im Antwortschreiben vom 13.3.2018 betont, dass die 24 Monate eine Mindestweiterbildungszeit bedeuten, und dass kein rechtlicher Anspruch auf eine Prüfungszulassung besteht, wenn die erforderlichen Kompetenzen noch nicht erworben sind. Wenn allerdings Weiterbildungsinhalte und oder Richtzahlen für bestimmte Fertigkeiten schon während der WB-Zeit zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin erbracht wurden, so seien diese für die SPWB und ZWB anrechenbar.

Der Antrag auf eine ZWB Spezielle Kinderurologie hat im Vorfeld zum BÄT kontroverse Diskussionen angefacht, insbesondere, da Überlappungen mit der der Diagnostik und konservativen Therapie, die als fester Bestandteil in der Kinder- und Jugendmedizin verankert sind, Auseinandersetzungen bei Zuständigkeitsfragen vorprogrammieren.

Auf dem DÄT im Mai 2018 in Erfurt sind Beschlüsse zu den beantragten ZWB gefasst worden.

Die bereits etablierten ZWB der Pädiatrie sind bestätigt worden. Die „Spezielle Sozialpädiatrie“ und „Spezielle Stoffwechselmedizin“ haben keine Mehrheit bekommen. Dagegen ist die „Spezielle Kinderurologie“ akzeptiert worden.

Die ZWB „Diabetologie“ wird für die Pädiatrie auch ohne Endokrinologie erwerbbar sein.

Die ZWB „Infektiologie“ ist neu definiert und für die Pädiatrie zugänglich.

Es ist zu betonen, dass bisher nur über die Einführung der ZWB beschlossen wurde, die Inhalte müssen im sog. Abschnitt C in den Gremien der Landesärztekammern noch beraten werden.

Offen sind die Möglichkeiten einer Berufsbegleitenden ZWB. Hierzu ist beabsichtigt, auf dem DÄT 2019 oder 2020 ab zu stimmen. Allerdings gibt es hierzu noch keine strukturellen Vorgaben der STÄKO. Eine Befassung mit dem Thema ist angekündigt.

Entgegen einiger Ankündigungen im Vorfeld des DÄT war die Psychosomatische Grundversorgung für die Pädiatrie nicht durch zu setzen. Auch wurde die die ZWB „Klinische Akut- und Notfallmedizin“ aus Gründen der „Einheitlichkeit“ für Ärzte mit Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung beschlossen. Damit ist diese ZWB auch für die Pädiatrie offen. Es bedarf bei der Formulierung des Abschnitts C sorgfältiger Überlegungen und Beratungen, da hier größere berufsrechtliche Konsequenzen für die Pädiatrie zu erwarten sind.

Der Sprecher der WBK der DAKJ hat am 25.5.2018 Kontakt mit der dem Referat WB der BÄK aufgenommen, um über das weitere Vorgehen und über den angekündigten Fachlich gebundenen WB-Plan mehr in Erfahrung bringen.

Die BÄK wird am 3.7. eine erste Sitzung haben, um intern über die Beschlüsse der DÄT zu beraten. Erst danach wird etwas über Strukturvorgaben und Zeitschienen in Erfahrung zu bringen sein, was dann auch Beratungen der BÄK mit den Fachgesellschaften einschließt.

Diese werden frühestens ab September zu erwarten sein.

Die WBK der DAKJ wird sich aller oben genannten offenen Fragen in breiter Abstimmung unter Nutzung der guten Kontakte zur BÄK in strategisch sinnvoller Zeitschiene annehmen.

 Kommission für Infektionskrankheiten und Impffragen

Eine Überarbeitung der Stellungnahme „Medizinische Maßnahmen bei immigrierenden Kindern und Jugendlichen“ gemeinsam mit der Globalen Kommission für Kindergesundheit der DAKJ wurde inzwischen sowohl in einer Kurz- und einer Langversion erstellt. Die Stellungnahme wurde auf Monatsschrift Kinderheilkunde online veröffentlicht und wird demnächst auch in der Printversion erhältlich sein. Sie können beide Versionen hier einsehen.

 

Diese und andere Stellungnahmen der Kommissionen der DAKJ finden Sie hier.

Ihr Team der DAKJ

 

 ————————————————————————————

 

Gesetzlicher Vorstand der DAKJ

Generalsekretär: Prof. Dr. med. Hans-Iko Huppertz
Stellvertreter des Generalsekretärs: Dr. med. Christian Fricke
Stellvertreter des Generalsekretärs und Schatzmeister: Dehtleff Banthien

Bestellen des Newsletters unter kontakt@dakj.de

Reinhard Biker
Geschäftsführer                                  

Julijana Petek und Katarzyna Paul
Geschäftsstelle

Chausseestr. 128/129
10115 Berlin                                                              

Tel.: 030.4000 588-0
Fax: 030.4000 588-88
E-Mail: kontakt@dakj.de