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Beschluss des Deutschen Bundestags zur Petition zur Einsetzung eines Kinder- und Jugendbeauftragten

Deutscher Bundestag berät Petition der DAKJ zur Einsetzung eines Kinder- und Jugendbeauftragten abschließend und gibt die Petition den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis

Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DAKJ) hat 2015 eine Petition für die Einsetzung einesKinder- und Jugendbeauftragten beim Deutschen Bundestag“ veröffentlicht. Bundesweit hatten sich der Petition mehr als 116.000 Unterstützer angeschlossen, eine der höchsten Unterstützerzahlen, die jemals von einer Petition beim Deutschen Bundestag erreicht wurde.

Der Petitionsausschuss hat eine Experten-Anhörung durchgeführt und betonte die Notwendigkeit, das körperliche, geistige und seelische Wohl der Kinder und Jugendlichen zu fördern und bestehende oder zukünftig auftretende Benachteiligungen zu beseitigen oder auszugleichen. Kinder und Jugendliche gehörten zu den Schwächsten der Gesellschaft und bedürften deshalb des besonderen Schutzes des Staates und des Eintretens des Parlaments für ihr Wohlergehen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Einsetzung eines Kinder- und Jugendbeauftragten beim Bundestag unter Verweis auf bereits bestehende parlamentarische und administrative Gremien und deren Zuständigkeiten formell abgelehnt, begrüßte aber ausdrücklich das Anliegen der Petition, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Es sei gut, dass dieses wichtige Thema durch die Initiative an Öffentlichkeit und an Unterstützern gewonnen habe. Kinder hätten ein Recht auf Förderung ihrer Erziehung, ihrer Entwicklung und auf Schutz vor Gefährdungen.

Nach Beratung hat sich der Deutsche Bundestag der Beschlussempfehlung des Petitions-ausschusses angeschlossen und unter Hinweis auf die grundsätzliche Wichtigkeit der mit der Petition verbundenen Thematik nunmehr beschlossen, die Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Auch wenn das konkrete Petitionsziel, beim Bundestag einen Kinder- und Jugendbeauftragten einzusetzen, nicht erreicht werden konnte, ist die Bewertung der hinter dem Anliegen der Petition stehenden Ziele durch den Bundestag und seiner Ausschüsse doch als Erfolg zu werten. Alle parlamentarischen Gremien haben die Notwendigkeit betont, das körperliche, geistige und seelische Wohl der Kinder und Jugendlichen zu fördern und bestehende oder zukünftig auftretende Benachteiligungen zu beseitigen oder auszugleichen.

Die DAKJ ist der Dachverband aller kinder- und jugendmedizinischen Mitgliedsgesellschaften und –verbände. Wir werden dieses Votum des Deutschen Bundestages aufgreifen und bei den Fraktionen des Bundestages weiter für eine Stärkung von Kinderrechten in unterschiedlichen Rechtsbereichen werben und eine zeitnahe Umsetzung einfordern. Dazu gehören die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, die Stärkung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages und weiterhin die Einsetzung eines Kinder- und Jugendbeauftragten beim Deutschen Bundestag.

Den Beschluss des Deutschen Bundestags finden Sie hier und auf der Seite www.kinderbeauftragter-in-den-bundestag.de

 

Kontakt
Prof. Dr. med. Hans-Iko Huppertz, Generalsekretär
c/o Geschäftsstelle
Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e. V.
Chausseestraße 128/129, 10115 Berlin
Tel. 030.4000588-0 / Fax 030.4000588-8
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