Positionspapier des Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V.
Das Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V., ein Zusammenschluss der kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften und Fachverbände Deutschlands, der Kinderkrankenpflege und der Elternverbände, hat bereits 2023 in einem ersten Positionspapier (1) zur Situation der Kinderkrankenpflege auf die negative Entwicklung in diesem wichtigen Bereich der Pflege aufmerksam gemacht.
Auch nach Veröffentlichung eines umfassenden Weißbuch Personalressourcen 2025 (2) ist die zunehmend verschlechterte Situation der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in Deutschland in allen Einsatzbereichen, vor allem in der stationären aber auch in der ambulanten Versorgung, ohne Beachtung der Politik geblieben. Vielmehr scheint im aktuellen gesundheitspolitischen Diskurs über die Situation der Pflege und in allen diesbezüglichen Gesetzesinitiativen die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege aus dem Fokus zu geraten, so dass ein Erhalt und eine Weiterentwicklung der in Deutschland traditionell hohen Ergebnisqualität in der Pflege kranker Kinder- und Jugendlicher seit der Ausbildungsreform von 2020 nicht mehr flächendeckend sicherzustellen sind.
„Kinder haben das Recht auf Betreuung durch Personal, das durch Ausbildung und Einfühlungsvermögen befähigt ist, auf die körperlichen, seelischen und entwicklungsbedingten Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien einzugehen“ (3). Die hohe Komplexität hinsichtlich der pflegerischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die anatomischen und physiologischen Besonderheiten der Altersgruppe und die Vielfalt besonderer Krankheiten sowie das Anleiten und Beraten von Bezugspersonen setzen Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen voraus, die aktuell in der Pflegeausbildung nicht erreicht werden. Vor diesem Hintergrund ist nach dem Gebot der Versorgungsgerechtigkeit im deutschen Gesundheitssystem und zur Sicherstellung einer hohen Qualität in der Patientenversorgung die Pflegeausbildung in der Form zu organisieren, dass qualifiziertes pflegerisches Fachpersonal auch für Kindern und Jugendlichen in ausreichender Zahl nach 3-jähriger Ausbildungszeit beschäftigt werden kann.
Im Sinne von Daseinsvorsorge, Versorgungsgerechtigkeit und der Sicherstellung einer flächendeckend ausreichenden Versorgung kranker Kinder und Jugendlicher appelliert das Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit mit allen beteiligten Verbänden eindringlich an die gesundheitspolitischen Entscheidungsträger in Bund und Ländern, unverzüglich folgende Maßnahmen einzuleiten:
- Auszubildende im Pflegeberuf, die eine Tätigkeit bei Kindern und Jugendlichen anstreben, sind in drei Jahren zu befähigen, die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege (Ausbildungsziel PflBG §5,1) bei Kindern und Jugendlichen auszuführen. Hierzu müssen vorhandenen Instrumente der Gesetzgebung, wie Rahmenpläne der Fachkommission nach PflBG § 53 sowie die Pflegeberufeausbildungs- und Prüfungsverordnung (Anlage 3 – Kompetenzen für die staatliche Prüfung nach § 26 zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger) konsequent angewandt und umgesetzt werden.
- Um den Bedarf an Pflegekräften in Kinderkliniken und Kinderfachabteilungen zu sichern, ist ergänzend die Gesetzesgrundlage für eine bundeseinheitliche Weiterbildung Kinderkrankenpflege mit einem Theorieanteil von mindestens 700 Stunden für zuvor generalistisch ausgebildete Pflegefachpersonen aller anderen Vertiefungsrichtungen zu schaffen.
- Es ist eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, dass die Länder den Bedarf an Pflegepersonal für Kinder und Jugendliche planen und als Aufsichtsbehörde gegenüber den Trägern der theoretischen und praktischen Pflegeausbildung im Rahmen ihrer Richtlinienkompetenz auch durchsetzen können! Hierbei ist auch der Bedarf im Rahmen der geplanten Präventionsoffensive (Schulgesundheitsfachkräfte etc.), im Bereich der Frühen Hilfen und hinsichtlich der zukünftigen Heilkundeübertragung zu berücksichtigen.
- Für die Pflege von Kindern und Jugendlichen ist – in Analogie zur Musterweiterbildungsordnung für Ärzte – ein Akademisierungszweig einzuführen, der bundesweit einheitlich geregelt ist und dazu qualifiziert, in der pflegerischen Gesundheitsversorgung von Kindern, Jugendlichen und Familien, Tätigkeiten im Hinblick auf Kompetenzerweiterung (Übernahme von Heilkunde), erweiterten Aufgaben, die durch das geplante PNOG geregelt sind (Pflegebegleitung) sowie in der Präventionsoffensive (Schulgesundheitspflege) zu übernehmen. Entsprechend der Empfehlungen des Wissenschaftsrates sollten mindestens 10-20% der professionell Pflegenden akademisch qualifiziert werden.
Linkliste
(1) Link Positionspapier 2023
(2) Link Weißbuch Personalressourcen 2025
(3) Charta der European Association for Children in Hospital
Kommission Personalressourcen im Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit
Korrespondenzadresse
Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V.
Chausseestr. 128/129 10115 Berlin
Tel.: 0 30. 40 00 58 80
Fax: 0 30. 40 00 58 88
kontakt@buendnis-kjg.de
www.buendnis-kjg.de

