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Stellungnahmen Stellungnahmen der Kommission Frühe Betreuung und Kindergesundheit

Wiederaufnahme der Betreuung von Kindern im Vorschulalter

Vorbemerkung

Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) e.V. ist der Dachverband der kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften und Fachverbände Deutschlands. Die Kommission Frühe Betreuung und Kindergesundheit sieht sich der Vertretung gesundheitlicher Belange von Kindern in Früher Betreuung verpflichtet.

Die vorliegende Stellungnahme befasst sich mit der Risikoabschätzung einer Wiederöffnung von Betreuungsangeboten sowohl für die betroffenen Kinder als auch ihrer Betreuungs- und sonstigen Kontaktpersonen. Es werden Wege zur Realisation der Wiedereröffnung aufgezeigt.

Problemstellung und Dimension

Rund ein Drittel der Kinder unter 3 Jahren nutzt ein Angebot der Kindertagesbetreuung, von den über Dreijährigen sind dies 93 %. In der Summe umfasst dies etwa 3,3 Mill. Kinder (1). Die KiGGS-Daten zeigen, dass 9 % der unter 2-Jährigen und 13,8 % der 3 bis 6-Jährigen chronische Erkrankungen unterschiedlichen Ausmaßes haben, die im Hinblick auf eine mögliche Gefährdung durch COVID19 in der Betreuungseinrichtung gesondert zu bewerten sind (2). Dazu gehört auch die Wiederaufnahme der Betreuung von Kindern mit körperlicher oder / und geistiger Behinderung.

Vor der Lockerung der Corona-Maßnahmen hatten etwa 160.000 Kinder Anspruch auf eine sogenannte Notbetreuung. In den Bundesländern zeigten sich differierende Quoten der Inanspruchnahme von 3 bis ca. 10 % in der bisherigen Notbetreuung. Der Kreis der Anspruchsberechtigten ist am 23.4.20 erweitert worden und die Auswirkung auf die Nutzung der Plätze noch nicht zahlenmäßig erfasst (1).

Die bisherigen politischen Entscheidungen im Rahmen des Lock-Downs zur Pandemieeindämmung sind davon ausgegangen, dass Kleinkinder in hohem Maß zur Ausbreitung der COVID19- Infektionen beitragen. Dies wurde aus der Übertragungsrate anderer respiratorischer Viruserkrankungen wie z.B. Influenza gefolgert. Diese Entscheidungen waren auch aus der heutigen Perspektive auf Grund der seinerzeit zur Verfügung stehenden Datenlage schlüssig und nachvollziehbar.

Die Öffnung der Gesellschaft nach Eindämmung der Pandemie wird jetzt schrittweise vollzogen. Dabei müssen die Interessen der Kinder und Jugendlichen, insbesondere der Kleinkinder mit ihren Familien mit hoher Priorität bedacht und berücksichtigt werden. Eine unkritische Fortsetzung der bisherigen Schließungsmaßnahmen mit der Konsequenz einer Organisation von Home-Office, Home-Schooling, Home-Kita, Home-Kindergarten und Home-Work innerhalb eines Familienverbundes negiert die Bedarfe und Ressourcen der Kinder und ihrer familiären Bezugspersonen (in den meisten Fällen der Mütter) mit der Folge von Überforderungssituationen. Die Ressourcen der einzelnen Familien sind dabei sehr unterschiedlich, so dass eine Verschärfung von sozialer Ungleichheit unausweichlich ist.

Junge Kinder brauchen persönliche, sichere Bindungen, deren Vermittlung körperliche Nähe und Kontakte unabdingbar erfordert. Abstandhalten ist kaum möglich, hygienische Maßnahmen sind nur eingeschränkt bzw. gar nicht umsetzbar. Das damit altersimmanent höhere Übertragungsrisiko von Infektionserkrankungen, die über Tröpfcheninfektion weitergegeben werden, muss gegen das Recht der Kinder auf ungestörte psychosoziale Entwicklung, Schutz, Förderung und Teilhabe abgewogen werden.

Evidenzlage zur speziellen Ansteckungsfähigkeit und generellen Gefährdung im Kleinkindalter

Die bisherigen Studien zeigen, dass der Anteil an nachgewiesen infizierten und symptomatisch erkrankten Kindern in der Gesamtpopulation sehr niedrig ist. Die aktuellen demographischen Daten des RKI (6.5.2020) zeigen, dass 1,8% der symptomatisch manifest erkrankten Patienten Kinder < 10 Jahren sind, 4,2 % betreffen Kinder/Jugendliche im Alter von 10-19 Jahren (3).

Die überwiegende Mehrzahl der klinischen Verläufe bei Kindern ist mild und unspezifisch (4,5,6), die Letalität ist sehr gering. Nach Daten (8.5.2020) des Center of Disease Control (CDC) 37.308 Patienten in den USA in Zusammenhang mit COVID19 verstorben, davon 9 Patienten im Alter von bis zu 14 Jahren (7).

Der Survey der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie hat vom 18.3.2020 bis zum 4.5.2020 die Daten von 128 hospitalisierten Kindern aus 66 Kliniken erfasst (8). 16 Patienten (13 %) mussten intensivmedizinisch betreut werden, ein Säugling ist im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben. 85 Kinderkliniken meldeten aktiv, bisher keine Patienten mit COVID-19 behandelt zu haben. Bei 38 % der Fälle konnte ein Indexpatient identifiziert werden, in 85 % handelte es sich hierbei um die Eltern.

Zur Frage der Rolle von Kindern als Träger und Überträger von SARS-CoV-2 verweisen wir auf eine aktuelle Publikation aus der pädiatrischen Infektiologie des LMU-Klinikums München (9), in der die Autoren u.a. ausdrücklich zu der Studie aus dem Institut für Virologie der Charité in Berlin Stellung nehmen, in der die Viruslast im Nasopharyngealsekret bei einer kleinen Zahl von infizierten, manifest erkrankten Kinder sich statistisch nicht von der von Erwachsenen unterschied (10). Die Gruppe der Kinder war allerdings wegen der geringen Erkrankungsrate in diesem Alter unterrepräsentiert, bei einer Fallzahl von fast 60.000 untersuchten Proben waren 49 Kinder unter 10 Jahren positiv. Davon wiesen nur 16 Kinder in den untersuchten Proben eine Viruslast von >106 /ml auf, die als Grenzwert für eine relevante Infektiosität gilt. Die Interpretation, dass damit auf eine ähnlich hohe Ansteckungsfähigkeit der Kinder wie der Erwachsenen zu schließen ist, kann man nicht uneingeschränkt teilen, da nur positiv getestete Kinder untersucht wurden, d.h. Kinder, die klinisch manifest erkrankt waren oder die im Rahmen von Infektionskettenachverfolgung getestet wurden. Es gibt bevölkerungsbezogene Querschnittsstudien aus Island ohne Schließung von Grundschulen und Kindertagestätten (11) und Italien vor Beginn der Isolationsmaßnahmen (12), bei denen bei keinem Kind unter 10 Jahren eine SARS-CoV-2 nachgewiesen werden konnte. Zusammenfassend kommen die Autoren der Publikation aus München zu dem Schluss, dass Kinder als Überträger von SARS-CoV-2 eine geringere Rolle spielen, als bisher angenommen wurde (9).

Wir erwarten mit Spannung die Ergebnisse aus vier baden-württembergischen Universitätskinderkliniken, die Kinder (und Eltern) mit und ohne Krankheitssymptome bezüglich Virus- und Antikörpernachweis untersucht und die Ergebnisse für Juni angekündigt haben.

Letztlich können folgende wichtige Fragen, die die Infektiosität von Kindern bei COVID19 betreffen z. Zt. noch nicht abschließend beantwortet werden:

  1. Wie viele Kinder infizieren sich nicht trotz ungeschütztem Kontakt?
  2. Wie viele Kinder sind infiziert, aber asymptomatisch?
  3. Wie hoch ist die Viruslast bei diesen im Vergleich zu manifest erkrankten Kindern?

Erst nach Beantwortung dieser Fragen kann die Rolle der Vorschulkinder bei der Infektionsausbreitung von COVID19 beurteilt werden. Bis dahin wird die Öffnung von Betreuungseinrichtungen nur unter kontrollierten Bedingungen möglich sein, um altersgemäße Spielkontakte und Entwicklungsanreize zu ermöglichen.

Kawasaki-Syndrom / Kawasaki-ähnliche Erkrankung in Zusammenhang mit COVID19

Das Kawasaki-Syndrom ist eine entzündliche Erkrankung der Blutgefäße (Vaskulitis) im Kleinkindalter, die zu einer dauerhaften Schädigung der Koronargefäße führen kann. Die Erkrankung beginnt mit einem plötzlich einsetzenden Fieber, das über mindestens 5 Tage andauert. Es ist bekannt, dass die auf einer überschießenden Immunreaktion beruhende Erkrankung nach verschiedenen Virusinfektionen auftreten kann. Auch bei/nach COVID19-Infektionen sind in den letzten Wochen Erkrankungen bei Kleinkindern beobachtet worden, die als Kawasaki-Syndrom oder inkomplettes Kawasaki-Syndrom beschrieben wurden. Es ist z. Zt. noch unklar, ob nach COVID19-Infektion ein generell erhöhtes Risiko für Kleinkinder besteht. Daher muss die Möglichkeit der Entwicklung eines solchen Krankheitsbildes bei Kindern sorgfältig beobachtet werden. Bei frühem Erkennen steht eine gut wirksame Therapie zur Verfügung. Im Survey der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie wird das Auftreten des Kawasaki-Syndroms bei Kindern explizit abgefragt (8).

Kindbezogene individuelle Faktoren

Der Besuch von Kindertagesstätten/Kinderkrippen von sonst gesunden Kindern sollte grundsätzlich wieder ermöglicht werden. In den Jugendämtern werden aktuell geringere Zahlen an Fällen von Gewalt gegen Kinder gemeldet. Es ist kaum anzunehmen, dass die Fallzahl tatsächlich abgenommen hat. Die Bewältigung des Lebensalltages in Isolation wird eher zu einer Zunahme innerfamiliärer Konfliktsituationen beitragen. Durch den Lockdown fällt die soziale Kontrolle von Familien weg, immerhin werden üblicherweise ca. 60 % der Fälle über Einrichtungen für Kinder oder Arztkontakte gemeldet. Diese Fälle werden derzeit nicht erkannt.

Hygieneregeln können altersbedingt von den Kleinkindern nicht eingehalten werden, so dass eine Infektionsverbreitung über verhaltenspräventive Maßnahmen nicht zu realisieren ist, sondern nur über verhältnispräventive Strategien.

Ob und unter welchen Bedingungen ein Kind mit einer chronischen Erkrankung wieder seinen Betreuungsplatz wahrnehmen kann, kann nicht allein an einer Kategorisierung des Krankheitsbildes abhängig gemacht werden. Tabellarische Übersichten zur Risikoeinschätzung anhand von Diagnosen können nur bedingt hilfreich sein, da die individuelle Situation des betroffenen Patienten nur eingeschränkt in Risiko-Cluster eingestuft werden kann. Die Risikoeinstufung ist in vielen Fällen wenig diagnoseabhängig, sondern therapieabhängig. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin hat dazu eine Stellungnahme herausgegeben, die analog auch für Vorschulkinder gilt (13):

  • Grundsätzlich wird man davon ausgehen können, dass Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen, die gut kompensiert bzw. gut behandelt und daher in ihrer Lebensqualität wenig oder unbeeinträchtigt sind, auch kein höheres Risiko für eine schwerere COVID-19-Erkrankung zu fürchten haben, als sie dem allgemeinen Lebensrisiko entsprechen. Dazu zählen z.B. Kinder mit Diabetes mellitus Typ 1, Asthma, neurologischen oder endokrinologischen Erkrankungen und auch Kinder mit angeborenen Herzfehlern oder Herz-Kreislauferkrankungen, die a priori weder die Lunge, das Herz- Kreislaufsystem, die Nierenfunktion noch das Immunsystem in relevantem Ausmaß kompromittieren.
  • Von einer potentiellen Gefährdung bei einer Infektion kann ausgegangen werden, wenn Erkrankungen vorliegen, die die Lungenfunktion, das kardiovaskuläre System oder die Nierenfunktion in relevantem Maße beeinträchtigen. Wobei die Frage „in relevantem Maße“ im Einzelfall kritisch geprüft werden muss; daher kann eine generelle Freistellung z.B. von Kindern mit angeborenem Herzfehler bzw. Herz-Kreislauferkrankungen oder Cystischer Fibrose nicht sinnvollerweise gemeint sein.

Ausschlaggebend muss immer die individuelle Gesundheitssituation des betreffenden Kindes sein, hier unter dem Gesichtspunkt, ob und in welcher Weise es durch Reintegration selbst gefährdet wird und / oder andere Betreuungspersonen und Kinder gefährdet. Eine Rücksprache mit dem behandelnden Spezialisten ist unbedingt anzustreben.

Grundsätzlich muss eine sorgfältige Abwägung erfolgen, die die Rechtsansprüche des Kindes auf Bildung und Teilhabe sowie der Gewährung von Nachteilsausgleichen adäquat berücksichtigt.

Betriebsmedizinische Mitverantwortung und Beratung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)

Für diese Aufgabenstellungen sind in fast allen Bundesländern Kinder- und Jugendgesundheitsdienste (KJGD) des ÖGD eingesetzt und erfahren. Ihre Expertise im Sinne der kindbezogenen betriebsmedizinischen Aufgaben in Kita (und Schule) kann zu einer angemessenen Entscheidungsfindung beitragen. In dieser Rolle kann der KJGD zwischen Eltern, behandelnden Ärzten und Einrichtung vermittelnd tätig sein, die zu berücksichtigenden Aspekte zusammenführen und tragfähige Lösungen für die Integration des Kindes voranbringen. Voraussetzung ist allerdings eine angemessene Personal- und Infrastrukturausstattung.

Erforderliche Voraussetzungen in den Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche

Der Begriff Gemeinschaftseinrichtung (GE) umfasst institutionelle Kindertagespflege in Kleinstgruppen bis hin zu Berufskollegs mit vierstelligen Schülerzahlen und großenteils Erwachsenen. An dieser Stelle wird deutlich, dass keine generellen Empfehlungen für alle GE gegeben werden können (14). Bei Kindertagestätten und Kindergärten sollten folgende Rahmenbedingungen gelten:

Konkrete Rahmenbedingungen (15):
  • Eine Reduktion der Gruppengröße auf wenig Kinder ist wünschenswert, aber nicht realistisch und nicht nachhaltig umsetzbar. Die Gruppengröße muss sich pragmatisch an dem verfügten Teiler von Gruppen in Kitas orientieren (z.B. 12).
  • Wichtiger als die Gruppengröße ist Homogenität bzw. Konstanz der Gruppe. Es muss darauf geachtet werden, dass sich Gruppen nicht mischen.
  • Familien müssen aktenkundig darüber belehrt werden, dass ausschließlich die Betreuung von gesunden Kindern übernommen werden kann. Dies bedeutet, dass Kinder mit Krankheitsanzeichen (im Sinne akuter respiratorischer, gastrointestinaler oder allgemeiner Infektionskrankheiten) nicht in die Betreuungseinrichtung gebracht werden dürfen. Das Personal von Kitas muss befugt sein, ad hoc die Betreuung von Kindern abzulehnen.
  • Es muss in regelmäßigen Abständen, möglichst täglich, eine strukturierte Umgebungsanamnese erfolgen, also eine Abfrage von Krankheitssymptomen der Kinder selbst und ihrer Kontaktpersonen und möglichen Kontakten zu COVID19-Infizierten. Ideal wäre die Verwendung einer App.
  • Kinder und Mitarbeiter*innen in Einrichtungen mit Krankheitssymptomen müssen unmittelbar auf SARS-CoV-2 getestet und bis zum Erhalt des Ergebnisses isoliert werden. Den Autoren ist bewusst, dass dies für die Eltern eine schwierige, akut zu organisierende Betreuungsnotwendigkeit auslöst. Hier sind kreative Lösungen zu entwickeln; sie könnten z.B. in systemischer Gewährung von Ausgleichszahlungen für den Arbeitsausfall der Sorgeberechtigten bestehen oder auch in Vor-Ort-Lösungen, in denen einzelne Betreuungspersonen aus der nicht genutzten Kindertagespflege zum Einsatz gebracht werden.
  • Die Möglichkeiten der Kontaktreduzierung mit separaten Zugangs- und Abholwegen, versetzten Bring- und Abholzeiten, Vermeidung von Elternkontakten, Einhalten der Abstandsregeln der Erwachsenen müssen genutzt und die verbindliche Einhaltung der entsprechenden Regeln an die Eltern vermittelt werden.
  • Kinder sollen so früh und so konsequent wie möglich mit dem Ritual des richtigen Händewaschens vertraut gemacht werden. Händedesinfektionsmittel sollten bei Kleinkindern nicht oder nur in Ausnahmefällen unter Aufsicht angewendet werden. Mund-Nasen-Schutz ist für Kinder in Einrichtungen nicht geeignet.
  • Sanitärräume müssen ausreichend mit Seifenspendern und Papierhandtüchern ausgestattet werden.
  • Alle Räumlichkeiten sollten regelmäßig und gut gelüftet und täglich grundgereinigt
  • Die konsequente Umsetzung der Händehygiene ist die wirksamste Maßnahme gegen die Übertragung von Krankheitserregern auf oder durch Oberflächen. Bei Verschmutzung oder sonstiger Kontamination von Flächen sind die Hygienepläne der Einrichtung
  • Erzieher*innen bzw. das entsprechende Betreuungspersonal sollten regelhaft einen chirurgischen Mundnasenschutz(MNS, Medizinprodukt DIN EN 14683:2019-6 mit CE Kennzeichen) tragen, der vom Träger der Einrichtung zur Verfügung gestellt  Ausnahmen von der Verpflichtung des Tragens sind dann möglich, wenn der ÖGD in der betreffenden Einrichtung dies aufgrund der infektionsepidemiologischen Situation für tragbar hält. Unabdingbar ist, dass alle Beteiligten sich damit einverstanden erklären (Erzieher, Einrichtungsträger, Arbeits- und Unfallschutz, Eltern).

Über das korrekte Tragen von Masken und die Gefahren bei unkorrektem Gebrauch ist in Trägerverantwortung aufzuklären.

  • Das Tragen von FFP2- oder FFP3-Masken durch Erzieher*innen bzw. Betreuungspersonal ist nicht gerechtfertigt oder notwendig. Erzieher*innen bzw. Betreuungspersonal mit besonderen gesundheitlichen Risiken sind vom Betriebsarzt bzgl. des individuellen Risikos zu beraten.

Die strukturellen Bedingungen der Betreuungseinrichtung vor Ort, die räumlichen und organisatorischen Anpassungsmöglichkeiten sind sehr unterschiedlich und müssen in die Entscheidungsfindung mit einfließen. In der Kindertagesbetreuung sollte analog vorgegangen werden.

Die Abwägung des Risikos einer erneuten Infektionswelle muss regional gegen das Recht der Kinder auf freie Entfaltung abgewogen werden. Die Strategie des Lockdowns für alle Kinder sollte abgelöst werden durch das Aufdecken von Infektionsketten und deren konsequente Nachverfolgung mit Verhängung von individuellen Quarantänepflichten.

Es liegt auf der Hand, dass die Umsetzbarkeit o.g. Rahmenbedingungen in Einrichtungen früher Betreuung sehr schnell an ihre praktischen Grenzen stoßen. Besondere Herausforderungen im Kita-Alltag entstehen dadurch, dass eine Übertragung durch Urin und Stuhl nicht ausgeschlossen werden kann (6). Zusätzlich gehört die Einnahme gemeinsamer Mahlzeiten bzw. das Füttern oder die begleitete Nahrungsaufnahme zu den integralen Abläufen einer Kinderbetreuung. Der Vorschlag, in größeren Gemeinschaftseinrichtungen eine Person als Hygienebeauftragte mit der Koordination und Umsetzungsbegleitung zu betrauen, mag sinnvoll sein, löst aber allfällige Probleme nicht.

Durch das Tragen von Mundnasenschutz wird erschwert, dass Kleinkinder die wichtigen mimischen Signale der Betreuungspersonen erfassen. Der aus verschiedenen Gründen artifiziell anmutende Betreuungsalltag muss aus Sicht der Kindheitspädagogik und der Entwicklungspsychologie kritisch bewertet werden.

Betriebsmedizinische Trägerverantwortung für Beschäftigte

In den fast 53.000 Einrichtungen sind über 610.000 pädagogische Fachkräfte tätig. Im Sinne des Arbeitsschutzes haben die Träger dafür Sorge zu tragen, dass die Infektionsgefahr für Beschäftigte minimiert wird. Diese Verantwortung ist nicht delegier- oder übertragbar. Das betrifft die Infrastruktur der Einrichtung, die Ausstattung mit Materialien, die bei den Hygienemaßnahmen zur Verfügung stehen müssen, die Information und strukturierte Schulung der Beschäftigten und natürlich das persönliche Risikoprofil eines/r Beschäftigten.

Die Befürchtungen vieler Beschäftigten, die aufgrund von Alter und/ oder Vorerkrankungen durch eine COVID-19-Infektion besonders gefährdet wären, müssen ernst genommen und berücksichtigt werden. Auf der anderen Seite muss deutlich gemacht werden, dass es keine Evidenz dafür gibt, dass Kinder (gesund oder chronisch krank) eine Altersgruppe darstellen, von der eine erhöhte Infektionsgefahr ausgeht.

Forderungen und Perspektive

Der Wert einer frühen Betreuung wird in der Phase der Entbehrung auch von vielen nicht mehr angezweifelt, die vor nicht allzu langer Zeit eine institutionelle Betreuung für unter Dreijährige als durchaus verzichtbar ansahen.

Es gilt jetzt, einen praktikablen Weg zu finden zur Beherrschung der Pandemiesituation, ohne die soziale Isolierung einer ganzen Altersgruppe mit allen Konsequenzen in Kauf zu nehmen, die zudem tief in die Kinderrechte eingreifen würde.

Wir plädieren daher eindrücklich für eine kontrollierte Öffnung von Betreuungseinrichtungen und-strukturen im Vorschulalter.

Neben den o.g. Rahmenbedingungen sind folgende Maßnahmen zu treffen:

  • Bereitstellung von räumlicher u.a. Infrastruktur
  • Bereitstellung von ausreichend Personal
  • Sicherstellung der betriebsmedizinischen Betreuung der Beschäftigten
  • Dokumentation als Grundlage für die Zusammenarbeit mit den örtlichen Gesundheitsämtern zur lückenlosen Aufdeckung und Nachverfolgung von Infektionsketten
  • Schulungsmaßnahmen aller Betroffenen
  • Transparente Kommunikation über Maßnahmen und Strategien unter Einbezug der Sorgeberechtigten
  • Wissenschaftliche Begleitung der Öffnungsstrategien durch das Robert-Koch-Institut oder andere geeignete Forschungseinrichtungen

Die PDF Version der Stellungnahme finden Sie hier.

Verantwortliche Autoren

Kommission Frühe Betreuung und Kindergesundheit  der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin:  Dr. med. U. Horacek (Sprecherin und Federführung), PD Dr. med. B. Rodeck (Federführung),  Dr. med. G. Trost-Brinkhues,  Prof. Dr. med. H. Bode, Dr. med. U. Fegeler, PD Dr. med. F. Jochum, , E. Zoller

Korrespondenzadresse:

Prof. Dr. med. Hans-Iko Huppertz, Generalsekretär,

Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) e. V.

Chausseestr. 128/129; 10115 Berlin; Tel.: 030.4000588-0;

Fax.: 030.4000588-88

e-Mail: kontakt@dakj.de; Internet: www.dakj.de

Literatur
  1. Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe AGJ: Von der Notbetreuung für Wenige zur Kindertagesbetreuung für Viele – Worauf es bei der Kita-Öffnung ankommt! Stellungnahme der AGJ, 27.4.2020, https://www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2020/AGJ_Stellungnahme_Oeffnung_Kita_.pdf (10.5.2020)
  2. Neuhauser H,· Poethko-Müller C, KiGGS Study Group: Chronische Erkrankungen und impfpräventable Infektionserkrankungen bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Ergebnisse der KiGGS-Studie – Erste Folgebefragung (KiGGS Welle 1). Bundesgesundheitsbl 2014;57:779–788.
  3. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html#doc13776792bodyText2 (7.5.2020)
  4. Ludvigsson JF. Systematic review of COVID-19 in children shows milder cases and a better prognosis than adults. Acta Paediatrica, International Journal of Paediatrics. 2020;109:1088-1095
  5. Dong Y, Mo X, Hu Y, et al.: Epidemiology of COVID-19 among children in china. Pediatrics 2020. Doi: 10.1542/peds.2020–0702
  6. Zhen-Dong Y, Gao-Jun Z, Run-Ming J, et al. Clinical and transmission dynamics characteristics of 406 children with coronavirus disease 2019 in China: A review [published online ahead of print, 2020 Apr 28]. J Infect. 2020;S0163-4453(20)30241-3. doi:10.1016/j.jinf.2020.04.030
  7. https://www.cdc.gov/nchs/nvss/vsrr/covid_weekly/index.htm (12.05.20209
  8. Armann JP, Diffloth N, Simon A, et al: Hospital admission in children and adolescents with COVID-19—early results from a national survey conducted by the German Society for Pediatric Infectious Diseases (DGPI). Dtsch Arztebl Int 2020; 117: 373–4
  9. Schober T, Rack-Hoch A, von Both U, et al: Coronakrise: Kinder haben das Recht auf Bildung. Dtsch Ärztebl 2020; 117(19): A-990 / B-837
  10. Jones TC, Mühlemann B, Veith T, et al.: An analysis of SARS-CoV-2 viral load by patient age. https://zoonosen.charite.de/fileadmin/user_upload/microsites/m_cc05/virologie-ccm/dateien_upload/Weitere_Dateien/analysis-of-SARS-CoV-2-viral-load-by-patient-age.pdf
  11. Gudbjartsson DF, Helgason A, Jonsson H et al.: Spread of SARS-CoV-2 in the Icelandic population. N Engl J Med 2020. Doi: 10.1056/NEJMoa2006100CrossRef MEDLINE PubMed Central
  12. Lavezzo E, et al.: Suppression of COVID-19 outbreak in the municipality of Vo, Italy.medRxiv 2020.2004.2017.20053157. Doi: 10.1101/2020.04.17.20053
  13. https://www.dgkj.de/fileadmin/user_upload/Meldungen_2020/200506_SN_SchulbefreiuungRisikogruppen_final.pdf (10.05.2020)
  14. Robert-Koch-Institut: Wiedereröffnung von Bildungseinrichtungen – Überlegungen, Entscheidungsgrundlagen und Voraussetzungen. Epid Bull; 19: 6-12 I DOI:10.25646/6826
  15. nach Empfehlungen Prof. Dr. R. Berner, Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, Dresden, auf Anfrage des sächsischen Staatsministeriums für Kultus