Die rasche Ausbreitung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 hat zur Einstufung des Ausbruchs als Pandemie geführt. Ziel der Gesundheitsbehörden sind Eindämmung oder Verzögerung. Die bisherigen Erfahrungen zeigen eine besondere Gefährdung von älteren Personen sowie von Menschen mit Vorerkrankungen, wie z.B. Lungenerkrankungen. Ferner sind Kinder weniger gefährdet als Erwachsene und weisen meist einen eher milden Krankheitsverlauf auf. Kinder mit besonderen Bedarfen (z.B. solche mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen, unter medikamentöser Immunsuppression, Kinder mit sonstigen Teilhabebeschränkungen) haben jedoch bei Infektion mit SARS-CoV-2 vermutlich ein höheres Risiko für einen schweren COVID-19 Krankheitsverlauf. Darum gilt es, diese vulnerable Population besonders vor einer Infektion zu schützen. Zugleich sind Kinder für ein gesundes Aufwachsen in besonderer Weise auf ein verstehbares, handhabbares und stabiles familiäres und gesellschaftliches Umfeld einschließlich des Besuchs von GE angewiesen. Im Rahmen von Krisen getroffene Maßnahmen müssen auch immer im Hinblick auf ihre Folgen für das seelische und soziale Wohlergehen von Kindern betrachtet werden. Dies gilt insbesondere für Kinder mit besonderen Bedarfen: Es ist daher eine sorgfältige Güterabwägung zwischen Besuch der GE oder Betreuung zu Hause vorzunehmen. Keinesfalls darf diesen Kindern leichtfertig der Besuch von GE verwehrt werden; Eltern sollen kein schlechtes Gewissen haben, wenn sie ihr Kind in die GE schicken.
Die vorliegende Stellungnahme befasst sich mit der Betreuung dieser Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen.
Das umhüllte SARS-CoV-2 ist sehr ansteckend (auch durch Menschen mit milden Symptomen). Die Übertragung erfolgt über Sekrete aus den Atemwegen (v.a. Tröpfcheninfektion) und über die Hände. Das Virus kann durch alkoholische Händedesinfektionsmittel und Händewaschen mit Seife sehr effektiv abgetötet werden. Das individuelle Risiko eines Kindes ist abhängig von seiner Grunderkrankung sowie einer ggf. bestehenden medikamentösen Immunsuppression. Entsprechend sollten individualisierte Maßnahmen mit dem jeweils behandelnden Kinderarzt/Zentrum und der Leitung der GE besprochen werden.
Die Kommission für Infektionskrankheiten und Impffragen der DAKJ hält die folgenden allgemeinen Maßnahmen für sinnvoll, um in GE eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus bei diesen Kindern zu vermeiden:
- Solange die GE für den Besuch geöffnet sind oder nach einer vorübergehenden Schließung wieder öffnen, sollen Kinder mit besonderen Bedarfen diese grundsätzlich genauso wie alle anderen Kinder besuchen. Dies dient den sozialen Kontakten der Kinder und dem Bildungsauftrag. Eine generelle Freistellung von der Betreuung gefährdet diese Ziele und sollte deshalb nicht erfolgen.
- Grundsätzlicher Verzicht auf das Händeschütteln.
- Regelmäßiges Händewaschen mit Seife oder alkoholische Händedesinfektion, Husten und Niesen in die Ellenbeuge oder in ein Papiertaschentuch, das danach sofort entsorgt wird (in einem Mülleimer, möglichst mit Deckel).
- Die bestmögliche Hygiene ist zu gewährleisten: ausreichender Vorrat an Seife und Einmalhandtüchern, Reinigung der sanitären Einrichtungen sowie Aufnahme der persönlichen und gemeinsamen Hygienemaßnahmen in den Tagesablauf [aktion-sauberehaende.de; www.hygiene-tips-fuer-kids.de].
- Wo immer möglich, Einhalten eines sozialen Abstandes von 1 Meter.
- Kinder oder Betreuer mit Atemwegerkrankungen, Kontaktpersonen zu COVID 19 Erkrankten sowie Rückkehrer aus den vom RKI tagesaktuell definierten Risikogebieten sollten zu Hause bleiben und die GE erst wieder besuchen, wenn die Symptome abgeklungen sind bzw. die gültige Quarantänezeit abgelaufen ist.
- Betreuung der Kinder durch möglichst wenige Mitarbeiter.
- Ein vollständiger Impfschutz nach STIKO-Empfehlungen (inklusive einer Impfung gegen die saisonale Influenza) der betreuten Kinder selbst sowie der in der GE tätigen Betreuer muss gewährleistet sein oder baldmöglichst nachgeholt werden.
Mitglieder der Kommission für Infektionskrankheiten und Impffragen der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin:
Dr. med. U. v. Both, Dr. med. H. Grundhewer, Prof. Dr. med. U. Heininger (Sprecher der Kommission), Dr. med. A. Iseke, Prof. Dr. med. M. Knuf, Prof. Dr. med. G.C. Korenke, Prof. Dr. med. A. Müller. Unter Mitarbeit von Prof. Dr. med. H.I. Huppertz (Generalsekretär der DAKJ).
Korrespondenzadresse:
Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V.
Prof. Dr. med. Hans-Iko Huppertz, Generalsekretär
Chausseestr. 128/129, 10115 Berlin
Tel.: 030.4000588-0 , Fax.: 030.4000588-88
kontakt@dakj.de, www.dakj.de
Die Stellungnahme im PDF-Format finden Sie hier.