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Gemeinsame Stellungnahmen Stellungnahmen

Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung (5. ÄndV TabakerzV)

des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Das Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit (Bündnis KJG) ist ein Zusammenschluss der kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften und Fachverbände Deutschlands sowie der Kinderkrankenpflege und Elternverbände. Als Nachfolgeorganisation der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DAKJ) ist unser Fokus seit mehr als 30 Jahren auf eine bestmögliche gesundheitliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen gerichtet.

Ein besonderes Anliegen bildet dabei die Prävention gesundheitlicher Schäden im Kindes- und Jugendalter. Das Bündnis KJG engagiert sich daher auch gezielt für alle Maßnahmen, die den steigenden Missbrauch von E- Zigaretten mit Aromastoffen reduzieren. Während sich der Nikotinkonsum Jugendlicher in Deutschland im Jahr 2024 auf 16,6 % dieser Altersgruppe reduziert hat, stieg der E – Zigarettenkonsum (Vaping) auf 13,9 % der Altersgruppe an und stellt heute das am meisten genutzte Nikotinprodukt dar.

Vor diesem Hintergrund halten wir die im o. g. Referentenentwurf vorgestellte Verbotsverordnung für die Aromastoffe Menthol, für Sucralose, Menthon, 1,8-Cineol und andere Derivate für unzureichend bzw. wenig zielführend.

Begründung

Die gesundheitliche Gefährdung durch Inhalation dieser oben genannten Aromastofe beim Vapen beruht auf einer wissenschaftlichen Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung. Diese baut auf teilweise unvollständigen und lediglich auf Tierversuchen basierenden Ergebnissen auf und gelangt darüber zu der Schlussfolgerung, dass es umfangreicher weiterer Forschungen bedarf, um eine gesundheitliche Gefährdung von Menschen durch diese Zusatzstoffe hinreichend belegen zu können.

Auf dieser Grundlage eine Verbotsliste zu erstellen erscheint daher äußerst fragwürdig. Mit Blick auf die Vielzahl an alternativen Aromastoffen wird damit ein wirksamer Verbraucherschutz – insbesondere wenn es darum geht, Jugendliche vom ‚Vapen‘ als Einstieg abzuhalten – verfehlt. Eine ständige Aktualisierung von „Verbotslisten“ hat sich schon bei der Betäubungsmittel-VO als unwirksam erwiesen, wo diese Liste inzwischen immer länger und unübersichtlicher geworden ist. Dies antizipierend, hat die Tabakindustrie daher in den zurückliegenden Jahren bereits hunderte von alternativen Aromastoffen entwickelt, die den Inhalten der angebotenen Vapingampullen beigefügt werden können.

Das Bündnis KJG fordert daher ein umfassendes Verbot, d. h. den Zusatz von Aromastoffe beim Vapen generell zu untersagen, denn die Bewerbung von Aromastoffen in diesen Produkten, wie z. B. Kirsche, Cola, Erdbeere, Mango, Zitrone etc. soll gerade Jugendliche adressieren, um diese gezielt für den Einstieg zugewinnen. Eine entsprechende Regelung wurde in Belgien bereits erlassen und von der EU nicht beanstandet. Mögliche gesundheitliche Schäden, wie die Entstehung von Asthma bronchiale oder COPD lassen sich erst nach Ablauf von einigen Jahren sicher beurteilen. Mit Blick auf die zunehmende Belastung der Solidargemeinschaft durch wachsende Gesundheitsausgaben, erscheint es daher nicht zielführend, darauf zu warten. Auch der bürokratische Aufwand – verursacht durch Langzeitstudien und das fortlaufende Aktualisieren von Verbotslisten – ließe sich durch ein weitestgehendes Verbot von Aromastoffen beim Vapen erheblich reduzieren.

Kontakt:

Dr. Matthias Brockstedt, Beauftragter Suchtmittel
Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V.
(Bündnis KJG)
Chausseestraße 128/129
10115 Berlin

Tel.: 030.4000 588-0
Fax.: 030.4000 588-8
kontakt@buendnis-kjg.de
www.buendnis-kjg.de

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