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Krankenhausreform gefährdet Versorgung chronisch kranker Kinder und Jugendlicher

Berlin, 20.8.2025

Das Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e. V. warnt vor Qualitätsverlust und fordert Nachbesserungen der Krankenhausreform

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Das Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit äußert sich mit großer Besorgnis zum aktuellen Referentenentwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG), das am 5. August 2025 vorgelegt wurde. Der Entwurf sieht die Streichung der Leistungsgruppen „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ (LG 16) sowie „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ (LG 47) vor – ein Schritt, der gravierende Folgen für die Versorgung junger Patientinnen und Patienten haben wird.

„Die spezialisierte stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Bestandteil einer modernen und gerechten Gesundheitsversorgung“, betont Prof. Ursula Felderhoff-Müser. „Die Streichung dieser Leistungsgruppen gefährdet nicht nur die Qualität, sondern auch die Struktur der pädiatrischen Versorgung in Deutschland.“

„Die Streichung spezialisierter Leistungsgruppen wie Kindergastroenterologie oder Kinderrheumatologie aus der Krankenhausplanung gefährdet die flächendeckende Versorgung und führt zu Zufallsmedizin“, kritisiert Dr. Andreas Oberle.

Das Bündnis KJG weist darauf hin, dass die Kinder- und Jugendmedizin sich in den letzten Jahrzehnten stark differenziert hat und heute eine hochspezialisierte Versorgung analog zur Erwachsenenmedizin bietet. Die aktuelle Reform verfehlt das Ziel der Qualitätssicherung für die Schwächsten in der Gesellschaft und ignoriert wiederholte Hinweise pädiatrischer Fachgesellschaften seit 2024.

Besonders kritisch sieht das Bündnis KJG die ökonomischen Folgen: Ohne eine klare Zuordnung des Vorhaltebudgets für spezialisierte Leistungen droht ein weiterer Rückgang der ohnehin bereits um 30 % geschrumpften Klinikstandorte für Kinder- und Jugendmedizin. Versorgungsengpässe sind bereits heute Realität.

Das Bündnis fordert die Politik eindringlich auf, die altersgerechte stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen und die gestrichenen Leistungsgruppen wieder in das Gesetz aufzunehmen. Bis eine technische Lösung durch den InEK LG-Grouper möglich ist, schlägt das Bündnis eine altersbasierte Zuordnung der Leistungen vor.

„Kinder sind keine kleinen Erwachsenen – ihre medizinische Versorgung muss altersgerecht und spezialisiert erfolgen“, so Dr. Michael Hubmann. Das Bündnis steht für einen konstruktiven Austausch bereit und unterstützt die Stellungnahmen von DGKJ, VLKKD und GKinD vollumfänglich.

Das Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit (Bündnis KJG) ist ein Zusammenschluss führender kinder- und jugendmedizinischer Fachgesellschaften, Berufsverbände, Kinderkrankenpflegeorganisationen und Eltern-vertretungen in Deutschland. Ziel des Bündnisses ist es, sich gemeinsam für bessere gesundheitliche Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche einzusetzen – politisch, gesellschaftlich und fachlich.

Pressekontakt:

Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e. V.
Juliane Maneke (Geschäftsführerin)
Chausseestraße 128/129
10115 Berlin

Tel: 030 4000 588-0
Mail: kontakt@buendnis-kjg.de
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