Kategorien
Pressemitteilungen

Kinderrechte im Grundgesetz? – Fehlanzeige, Kinderbeauftragter im Bundestag – keine Antwort

Presse-Mitteilung der DAKJ zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November:

Obwohl die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und damit die internationalen Kinderrechte heute von den meisten Staaten der Erde unterzeichnet worden sind, ist die Situation von Kindern und Jugendlichen weltweit teilweise verheerend. Kinder werden Opfer von Krieg und Terror, erleiden Armut und Mangelversorgung, werden Opfer von sexualisierter Gewalt.

Um den gegenwärtigen Kriegen und Terrorangriffen in ihren Heimatländern zu entkommen, machen sich die Kinder und Jugendlichen – in Begleitung ihrer Familienangehörigen oder teilweise auch alleine – auf den Weg nach Europa, wo ihnen dann wiederum teilweise Ablehnung oder sogar Hass entgegenschlägt.

Auch in Deutschland haben Flüchtlingskinder nicht den Anspruch auf Sicherheit und Gesundheit, der ihnen laut der UN-KRK eigentlich zustehen würde. „Es ist für uns Kinder- und Jugendärzte völlig inakzeptabel, dass beispielsweise chronisch kranke, behinderte oder traumatisierte Kinder nicht die Hilfsmittel bzw. die Behandlung erhalten, die sie eigentlich bräuchten. Hier muss die Politik nachbessern – und zwar schnell!“, betont Prof. Manfred Gahr, Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) e.V. Das nun verabschiedete sogenannte Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz habe hier nichts verbessert, so Prof. Gahr weiter.

Aber auch dass es fast zwanzig Prozent dauerhaft benachteiligter Kinder und Jugendlicher in Deutschland gebe, die unter Familien- bzw. Kinderarmut litten und oft auch einen schlechteren Zugang zu Bildung und Gesundheit hätten, könnten die Kinder- und Jugendärzte nicht mehr hinnehmen. „Daher haben wir im Februar 2015 unsere Petition für einen Kinder- und Jugendbeauftragten des Bundestages gestartet, die aber immer noch nicht abschließend im Bundestag behandelt wurde“, so Prof. Gahr. Diese Petition (siehe http://www.kinderbeauftragter-in-den-bundestag.de/startseite/ und http://facebook.com/kinderbeauftragter) war die dritterfolgreichste des Bundestages, die Regierungsparteien konnten sich aber immer noch nicht auf eine klare Haltung hierzu einigen.

„Wir warten weiter: auf den effektiven Kampf gegen Kinder- bzw. Familienarmut, auf die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz, auf die Einsetzung eines Bundeskinderbeauftragten – aber während die Politik abwartet, haben wieder unzählige Kinder und Jugendliche dauerhaft schlechtere Chancen. Das muss jetzt endlich aufhören!“, so Prof. Gahr, der betont, hier als Generalsekretär des Dachverbandes DAKJ für die große Mehrheit der Kinder- und Jugendärztinnen und –ärzte zu sprechen, sowie für die über 120.000 Menschen, die die Petition der DAKJ für eine/n Bundeskinderbeauftragte/n unterzeichnet haben. Prof. Gahr weiter: „Was also folgt nun an konkreten Verbesserungen für die Rechte der Kinder und Jugendlichen?“

Korrespondenzadresse:

Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V
Dachverband der kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften
Chausseestraße 128/129
10115 Berlin

www.dakj.de
jackel-neusser@dakj.de
Tel. 030.4000588-0
Fax 030.4000588-8