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Jedes in Deutschland geborene Kind sollte eine Geburtsurkunde erhalten

Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte veröffentlicht anlässlich des Internationalen Kindertages am 1. Juni 2016 gemeinsam mit dem Berliner Hebammenverband und der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. die Informationen für Geflüchtete „So registrieren Sie Ihr neugeborenes Kind“. Die Informationen erscheinen auf Deutsch, Englisch, Arabisch und Farsi. Zielgruppen sind geflüchtete Frauen oder Eltern, die eine Berliner Geburtsklinik aufsuchen, aber auch an Geburt, Vorsorge und Registrierung beteiligte Fachkräfte, besonders in den Standesämtern.

Informationen für Geflüchtete – Deutsch

Informationen für Geflüchtete – Englisch

Informationen für Geflüchtete – Arabisch

Informationen für Geflüchtete – Farsi

Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Geburtsurkunden von Flüchtlingskindern“ gestellt (18/8970). Darin erkundigen sich die Abgeordneten unter anderem nach Erkenntnissen der Bundesregierung „über Probleme bei der Ausstellung von Geburtsurkunden für ausländische Kinder, die in Deutschland geboren sind und deren Eltern selbst keine Geburts- oder Eheurkunden vorlegen können“. (http://www.bundestag.de/presse/hib/201607/-/434486)

Hier können Sie  die entsprechende Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage nachlesen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/091/1809163.pdf