Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte veröffentlicht anlässlich des Internationalen Kindertages am 1. Juni 2016 gemeinsam mit dem Berliner Hebammenverband und der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. die Informationen für Geflüchtete „So registrieren Sie Ihr neugeborenes Kind“. Die Informationen erscheinen auf Deutsch, Englisch, Arabisch und Farsi. Zielgruppen sind geflüchtete Frauen oder Eltern, die eine Berliner Geburtsklinik aufsuchen, aber auch an Geburt, Vorsorge und Registrierung beteiligte Fachkräfte, besonders in den Standesämtern.
Informationen für Geflüchtete – Deutsch
Informationen für Geflüchtete – Englisch
Informationen für Geflüchtete – Arabisch
Informationen für Geflüchtete – Farsi
Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Geburtsurkunden von Flüchtlingskindern“ gestellt (18/8970). Darin erkundigen sich die Abgeordneten unter anderem nach Erkenntnissen der Bundesregierung „über Probleme bei der Ausstellung von Geburtsurkunden für ausländische Kinder, die in Deutschland geboren sind und deren Eltern selbst keine Geburts- oder Eheurkunden vorlegen können“. (http://www.bundestag.de/presse/hib/201607/-/434486)
Hier können Sie die entsprechende Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage nachlesen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/091/1809163.pdf