Sehr geehrter Herr Bundesminister Spahn,
als Kinder- und Jugendärzte setzen wir uns dafür ein, dass auch Kinder und Jugendliche gegen COVID-19 geimpft werden können.
Allerdings gibt es bisher nur eine Zulassung des Impfstoffs von BioNTech/Pfizer für 16- bis 18-jährige. Wenn diese Bevölkerungsgruppe Besonderheiten aufweist wie zum Beispiel Zustand nach Organtransplantation, chronische Nieren- und Lebererkrankungen oder Trisomie-21 entsprechend der Priorisierungsgruppe 2, dann können/sollten diese Patienten jetzt geimpft werden.
Es ist für Haus- und Kinderärzte aber unmöglich diesen Impfstoff zu bekommen, weil, wie Sie dem anliegenden Schreiben entnehmen können, aufgrund der Weisung Ihres Ministeriums immer eine Mischbelieferung zusammen mit dem Impfstoff von AstraZeneca vorgenommen werden soll. Letzterer Impfstoff ist allerdings erst ab 60 Jahre zugelassen, so dass vertragsärztlich tätige Kinder- und Jugendärzte keine Möglichkeit haben, ihn zu verwenden und damit auch keine COVID19-Impfungen von Jugendlichen aus Risikogruppen durchführen können.
Gerade wegen des hohen Anteils an retardierten und behinderten Jugendlichen bei Familien mit Migrationshintergrund mit vielfach einhergehenden Schwierigkeiten in der deutschen Sprache, ist eine Impfung in Impfzentren für diese Gruppe der Risikopatienten vielfach nicht organisierbar.
Wir verstehen die Intention gut, dass die Älteren sich solidarisch zeigen und den für sie ungefährlichen und gut wirksamen AstraZeneca Impfstoff wählen sollten, während die (weiblichen) Jüngeren, den für sie besser geeigneten BioNTech Impfstoff erhalten sollen. Bei den Kinder- und Jugendärzten liegt allerdings eine Ausnahme vor, die wir Sie bitten, zu berücksichtigen: Kinder- und Jugendärzte dürfen nicht verpflichtet werden, den für ihre Patienten ungeeigneten Impfstoff von AstraZeneca zu bestellen und sollten die Möglichkeit haben den BioNTech-Impfstoff für die Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahre (und später hoffentlich auch jüngeren) aus entsprechenden Risikogruppen bei Apotheken bestellen zu können.
Mit herzlichen Grüßen!
Prof. Dr. med. Hans-Iko Huppertz (Generalsekretär der DAKJ)