Kommission Sektorenverbindende Versorgung

Kommission sektorenverbindende Versorgung

Mitglieder: Dr. M. Feindt (BVKJ), L. Glöckner (KNW), Dr. B. Hoch (GKinD), Dr. U. Horacek (DGSPJ), Prof. Dr. O. Kordonouri/Dr. M. Kratz (VLKKD), B. Pätzmann-Sietas (BeKD), Dr. S. Renz (BVKJ) , PD Dr. B. Rodeck (DGKJ), K. Schmidt (AKIK), Dr. S. Siefert (BAG Gesundheit & FH), Prof. Dr. B. Tillig (DGKJCH)

Sprecher: PD Dr. B. Rodeck, Dr. S. Renz,

Die Kommission ging im August 2025 nach Beschluss des Vorstandes des Bündnis KJG aus der AG Sektorenübergreifende Versorgung hervor. Aufgabe der Kommission ist die Entwicklung einer effektiven und funktionalen Verbindung von ambulantem und stationärem Sektor in der Pädiatrie.

Dazu gehören die Umsetzung des KHVVG / KHAG mit Konsequenzen der ersatzlosen Streichung der LG 16 und LG 47 (Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie, Spezielle Kinder- uund Jugendmedizin), der Ausbau von Kinderinstitutsambulanzen (PädIA), die Organisation des Notdienstes, die Delegation ärztlicher Leistungen sowie der Aufbau effizienter Kommunikations- und Steuerungsprozesse.

Prioritäre Handlungsfelder, die je nach Aktualität und politischer Lage bearbeitet werden, sind:

  1. Der Zugang zu PädIA muss über einen Überweisungsvorbehalt in der Regel durch die Pädiatrie erfolgen, eine vorab getroffene Einteilung in Patientengruppen lässt eine große Zahl von Patienten außen vor, die zur aufwändigen differenzialdiagnostischen Abklärung eine PädIA brauchen.
  2. Hybrid-DRGs: sektorenunabhängige Fallpauschalen, deren Höhe bei gleicher Leistung nicht davon abhängt, ob die Leistung ambulant oder stationär erbracht wird.
  3. speziell auf Kinder und Jugendliche ausgerichtete integrierte Notfallzentren (KINZ).
  4. Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen: z.B. „Physician Assistant“.
  5. Kommunikation zwischen den Versorgungssektoren: Hier besteht erheblicher Verbesserungsbedarf z.B. bei digitalen Schnittstellen.
  6. Eine aufwandsadäquate Finanzierung ambulant erbrachter schwerpunkt-pädiatrischer Leistungen erfolgt abhängig vom Leistungsumfang. Der Mehraufwand, den eine Behandlung von Kindern und Jugendlichen zwangsläufig mit sich bringt, ist einer Finanzierungssystematik zu berücksichtigen. Das gilt sowohl für den vertragsärztlichen wie den Ermächtigungsbereich. Zukünftig sollte daher eine Finanzierungsstruktur entwickelt werden, in der die Leistungsabbildung in beiden Bereichen sektorenübergreifend auskömmlich gestaltet wird. Das ermöglicht eine gleiche Finanzierung der Leistungserbringung unabhängig vom Leistungsort in gleicher Weise (gleiche Leistung – gleiche Qualität – gleicher Preis)
  7. Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PPUGV)-Standards für alle pädiatrische Bereiche.

PD Dr. med. Burkhard Rodeck (Sprecher)      Dr. med. Stefan Renz (stellvertretender Sprecher)