Profil und Aufgaben des Bündnis KJG e. V.
Das Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V. (Bündnis KJG) wurde 1988 als Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) der drei großen pädiatrischen Gesellschaften Deutschlands gegründet. 2022 wurde aus der DAKJ das Bündnis KJG mit einer neuen Mitgliederstruktur, in der alle Gesellschaften auf Augenhöhe miteinander arbeiten. Dies sind:
- Aktionskomitee Kind im Krankenhaus Bundesverband e.V. (AKiK)
- Berufsverband der Kinderkrankenpflege Deutschlands e.V. (BeKD)
- Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)
- Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland e.V. (bkppp)
- Bundesverband Bunter Kreis e. V.
- Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH)
- Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)
- Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V. (DGSPJ)
- Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e. V. (GKinD)
- Kindernetzwerk e. V.
- Vereinigung Leitender Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen Deutschlands e.V. (VLKKD).
Die Gründungsgesellschaften sind als juristische Personen, vertreten durch die Präsidenten, Mitglieder (Mitgliedsgesellschaften) des Bündnisses.
Die Mitglieder wählen den Gesamtvorstand. Der geschäftsführende Vorstand des Bündnisses setzt sich aus den Vertretern des BVKJ, der DGKJ und einen weiteren Mitglied des Gesamtvorstandes zusammen. Der geschäftsführende Vorstand führt die laufenden Geschäfte und sorgt für die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
Aufgaben
Das Bündnis koordiniert und bearbeitet die gemeinsamen Anliegen der Mitgliedsverbände und vertritt sie nach außen. Die Schwerpunktthemen ihrer Arbeit werden jährlich anhand eines Katalogs gemeinsamer Aufgaben im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen festgelegt.
Arbeitsweise
Zur Bearbeitung von Spezialfragen werden Kommissionen eingesetzt und Beauftragte benannt. Darüber hinaus entsendet das Bündnis in verschiedene Institutionen Delegierte, um die Interessen der gesamten Kinder- und Jugendgesundheit zu vertreten. In der Arbeitsgruppe Kommunikation tauschen sich die Vertreter:innen der Mitglieder-Geschäftsstellen regelmäßig zu organisatorischen Fragen aus.
Grundlagen der politischen Kooperation
Die Arbeit des Bündnis KJG und der mit ihm verbundenen Mitglieder basiert u. a. auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (dort insbes. Art. 1, 3, 6) sowie der UN-Behindertenrechtskonvention (dort insbes. Art. 7, 23) und der UN-Kinderrechtskonvention (dort insbes. Art. 6, 18, 19, 24, 25, 26, 28, 39). Das Bündnis KJG und seine Mitglieder erachten die darin zum Ausdruck gebrachten Werte für bindend und vertreten diese sowohl nach innen als auch nach außen. Damit geht die Erwartung einher, dass alle Personen und Organisationen, die eine Zusammenarbeit mit dem Bündnis KJG anstreben, diese Werte teilen…