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Stellungnahmen Stellungnahmen der Kommission Globale Kindergesundheit, Klimawandel und Umwelt

Stellungnahme zu einem frühen und verbindlichen Schulzugang für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen in Deutschland

Stellungnahme der Kommission Globale Kindergesundheit, Klimawandel und Umwelt im Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V. (Bündnis KJG),

Stand: Juni 2026
Federführung: Dr. Gabriele Ellsäßer für den Fachbereich 1

Mitglieder der Kommission Globale Kindergesundheit, Klimawandel und Umwelt, Fachbereich I
Dr. med. Henriette Högl (Kindernetzwerk), Dr. med. Janna-Lina Kerth (DGKJ), PD Dr. med. habil. Robin Kobbe (DGKJ), PD Dr. med. habil. Judith Lindert (DGKJCH), Prof. Dr. med. habil. Thorsten Langner (DGSPJ), Dr. med. Simone Schrauth (DGKJ), Dr. med. Gabriele Trost-Brinkhues (knw), Prof. Dr. med. Andreas Schultz.

Kernaussage

Alle geflüchteten Kinder und Jugendlichen müssen spätestens zwei Monate nach ihrer Ankunft Zugang zum Regelschulsystem erhalten. Übergangslösungen dürfen nur kurzfristig und vorbereitend sein.

Ausgangslage

Geflüchtete Kinder und Jugendliche haben nach der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf Bildung. Dennoch bestehen in Deutschland erhebliche Defizite beim tatsächlichen Zugang zu schulischer Bildung, insbesondere während des Aufenthalts in Erstaufnahmeeinrichtungen. Die aktuelle Datenlage zeigt dabei deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern sowie strukturelle Versorgungslücken. Ein relevanter Anteil der Kinder und Jugendlichen erhält in den ersten Monaten nach Ankunft keinen oder nur eingeschränkten Zugang zu Bildung (BiSKE Studie 2025).

Problembeschreibung

Zentrale Ursache ist die uneinheitliche Regelung der Schulpflicht für diese Kinder und Jugendlichen: Während einige Bundesländer einen sofortigen Zugang ermöglichen, beginnt die Schulpflicht in anderen erst nach mehreren Monaten oder sogar erst nach Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtung. Dadurch entstehen Wartezeiten, in denen Kinder teilweise über Monate hinweg keine angemessene schulische Förderung erhalten. Diese Ungleichbehandlung führt zu erheblichen Nachteilen für die Bildungsbiografien der betroffenen Kinder und verstärkt soziale sowie gesundheitliche Risiken (siehe BiSKE Studie).

Bedeutung für Gesundheit und Entwicklung

Der verzögerte Zugang zu Bildung ist nicht nur ein bildungspolitisches Problem, sondern hat direkte Auswirkungen auf die körperliche und psychische Gesundheit. Schule bietet Struktur, soziale Integration und Schutz. Ein früher Zugang ist daher ein zentraler Faktor für die gesunde Entwicklung und Teilhabe geflüchteter Kinder und Jugendlicher.

Rechtslage

Das Recht auf Bildung ist völkerrechtlich, europarechtlich und verfassungsrechtlich umfassend abgesichert. Es gilt unabhängig vom Aufenthaltsstatus und verpflichtet zu einem diskriminierungsfreien Zugang zum Bildungssystem. Mit der neuen EU-Aufnahmerichtlinie 2024/1346 (Art. 16) wird ausdrücklich festgelegt: Geflüchtete Kinder und Jugendliche müssen spätestens zwei Monate nach Antragstellung Zugang zum regulären Bildungssystem erhalten. Eine längerfristige Ausgrenzung ist unzulässig. Die derzeitige Praxis in mehreren Bundesländern steht damit im Spannungsverhältnis zu geltendem europäischem Recht sowie zu verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Gleichbehandlung.

Das aktuelle Umsetzungsdefizit hat zur Folge, dass der Zugang zu Bildung für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen maßgeblich vom Aufenthaltsort innerhalb Deutschlands abhängt. Dies widerspricht dem Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse und stellt eine Benachteiligung besonders schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher dar.

Schlussfolgerung / Forderung

Das Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit fordert die Einführung einer bundesweit einheitlichen Schulpflichtregelung, die die Vorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie vollständig umsetzt. Konkret bedeutet dies: Alle geflüchteten Kinder und Jugendlichen müssen spätestens zwei Monate nach ihrer Ankunft Zugang zum Regelschulsystem erhalten. Übergangslösungen dürfen nur kurzfristig und vorbereitend sein. Ein früher und verbindlicher Schulzugang ist eine zentrale Voraussetzung für Chancengleichheit, gesundheitliche Stabilität und gesellschaftliche
Integration.

Die Harmonisierung der Schulpflichtregelungen ist daher dringend erforderlich, um bestehende Ungleichheiten zu überwinden und die Rechte geflüchteter Kinder und Jugendlicher konsequent umzusetzen.

Quellen

  • BiSKE-Studie: abrufbar über die Webseite des Forschungsprojektes sowie über DOI: 10.26092/elib/4985
  • UNICEF Policy Paper: abrufbar über UNICEF Deutschland.

Stellungnahme als PDF

Korrespondenzadresse

Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V.
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