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Veranstaltungsberichte

Parlamentarischer Abend 2014

Bericht zum parlamentarischen Abend „Kindergesundheit – Kinderrechte – Kinderschutz“ der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V.

3. April 2014, Berlin, Landesvertretung Saarland

Der Titel des parlamentarischen Abends der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DAKJ) „Kindergesundheit – Kinderrechte – Kinderschutz“ zeigte schon, dass der Fokus diesmal über „klassische“ Themen der Kinder- und Jugendmedizin hinausgehen sollte. So hatten die Gründungsgesellschaften der DAKJ – der Berufsverband für Kinder- und Jugendrechte e.V. (BVKJ), die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) sowie die Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V. (DGSPJ) sich im Vorfeld neben medizinischen Themen auch für zahlreiche sozial- und familienpolitisch geprägte Themen entschieden, die auf dem parlamentarischen Abend der DAKJ zur Sprache kommen sollten.
 
Schon gleich nach Einlass konnten wir erfreulicherweise die ersten Gäste aus dem Bundestag begrüßen. So kamen die ersten Gespräche zwischen Mitgliedern des Bundestags und Mitgliedern aus den pädiatrischen Verbänden und Gesellschaften zustande.
Insgesamt erschienen drei Mitglieder aus dem Familienministerium, 15 Abgeordnete, 7 MitarbeiterInnen aus dem Bundestag sowie 20 TeilnehmerInnen aus der Kinder- und Jugendmedizin.
 
Nach ersten Gesprächen bat Herr Prof. Gahr die Gäste in den Festsaal der Landesvertretung Saarland. Dort sprach zunächst die parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks aus dem Bundesfamilienministerium ein Grußwort (hier zum ganzen Text).
Darin betonte sie unter anderem, dass Kinder spezifische Bedarfe und Bedürfnisse hätten, weil sie sich noch entwickeln. Marks weiter: „Das gilt ganz besonders für die Förderung der Kindergesundheit. Deshalb ist auch die Pädiatrie in Deutschland so wichtig, weil sie diese spezifischen Bedarfe und Bedürfnisse von Heranwachsenden kennt und in den Mittelpunkt ihrer fachlichen Arbeit stellt.“
 
Sie wies auf den problematischen Zusammenhang von Armut und schlechterer Gesundheit hin und begrüßte die Ausrichtung des parlamentarischen Abends der DAKJ. Marks betonte die Notwendigkeit, präventive Ansätze zu stärken. „Hier spielen beispielsweise die Geburtskliniken eine wichtige Rolle. Sie sind ein sehr guter Zugangsweg für die Frühen Hilfen, die das Bundesfamilienministerium seit 2012 mit einer Bundesinitiative fördert. Nirgendwo sonst erreicht man so viele junge Eltern wie hier, denn rund 98 % aller Kinder werden in Deutschland in Krankenhäusern geboren. Die Möglichkeit zu diesem frühen Zeitpunkt junge Mütter und Väter ansprechen zu können, ist für einen starken Kinderschutz wichtig“, so Marks.

Zu den Frühen Hilfen sagte die Staatssekretärin, diese müssten nun evaluiert werden. Erfreulich sei es aber, dass laut vorläufigen Zahlen die Angebotsvermittlung zu den Frühen Hilfen an Geburtskliniken zugenommen habe.
 
Zum Kinderschutz sagte Marks, es sei ihr besonders wichtig, dass Schutzkonzepte in Einrichtungen entwickelt und umgesetzt würden. „Jede Einrichtung oder Institution – sei es eine Kinderklinik, eine Kita, eine Schule oder ein Sportverein – sollte ein solches Schutzkonzept haben“, so Marks. Sie versicherte den Anwesenden, dass die Bundesregierung den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt ihrer Arbeit der kommenden Jahre stellen werde.

Im Anschluss sprach Prof. Dr. med. Manfred Gahr, Generalsekretär der DAKJ (hier zum ganzen Text).

Zunächst stellte er die durchaus umfangreiche Struktur der DAKJ mit ihren drei großen Gründungsorganisationen DGKJ, BVKJ und DGSPJ sowie den weiteren Mitgliedern und kooptierten Mitglieder vor (hier mehr zur Struktur der DAKJ).

Außerdem erläuterte er kurz die wichtige Arbeit der Kommissionen der DAKJ (hier mehr).

Gahr betonte, der Titel des parlamentarischen Abends „Kindergesundheit – Kinderrechte – Kinderschutz“ sei zugleich eine Feststellung: Kindergesundheit müsse zusammen mit Kinderrechten und Kinderschutz gedacht werden. „Wir als Kinder- und Jugendärzte kennen die Probleme in den genannten Bereichen sehr gut; denn wir erleben sie in unserer Arbeit hautnah“, so Gahr weiter.

Prof. Gahr erläuterte anschaulich den Zusammenhang zwischen Armut und schlechterer Gesundheit. Diesen gelte es durch mehrere Maßnahmen zu ändern. Er wies auf das Forderungspapier der DAKJ zum heutigen Abend hin, das alle Abgeordneten mit nach Hause nehmen konnten. Darin seien einige Maßnahmen aufgeführt, die es von Seiten der Politik baldmöglichst umzusetzen gelte.

Gahr betonte die Bedeutung eines Präventionsgesetzes, das die primäre Prävention für Kinder- und Jugendliche regelt und ausreichend finanziert. „Kinder und Jugendliche müssen im neu zu gestaltenden Präventionsgesetz besonders berücksichtigt werden. Und es sollte auf die langjährige Erfahrung der Kinder- und Jugendärzte mit Präventionsprogrammen zurückgegriffen werden“, forderte er. In den Fokus nehmen sollte man dabei vor allem zielgruppenspezifische Präventionsansätze, zum Beispiel Angebote für bildungsferne, armutsgefährdete und arme Familien sowie solche mit Migrationshintergrund. Eine nationale Präventionsstrategie sollte nicht erst bei Erkrankungen der Erwachsenen ansetzen, sondern bei den Risikofaktoren im Kindheits- und Jugendalter. Die Früherkennungsuntersuchungen sollten seitens des Gesetzgebers als ausreichend finanzierte Vorsorge- und primäre Präventionsinstrumente angelegt werden, nicht nur zur frühen Erkennung von Krankheiten. Dazu müsse der § 26 SGB V geändert werden. Wichtig dabei sei auch der Fokus auf die Prävention von Verhaltensauffälligkeiten und psychischen Störungen.

Auch auf eine bessere Finanzierung der Weiterbildung der Kinder- und Jugendärzte wies er hin: Diese solle künftig nicht nur in der Klinik, sondern auch in der Praxis ausreichend angeboten und finanziert werden, wie es bei der Allgemeinmedizin bereits der Fall ist, aber nicht in der Kinder- und Jugendmedizin. Er betonte weiter, dass Kinderkliniken und Kinderabteilungen in ihrem Bestand gefährdet seien, wenn deren Finanzierung nicht verbessert werde:  „Wir fordern einen Sicherstellungszuschlag für Kinderstationen“, so Gahr.

Wichtig für eine verbesserte Kindergesundheit ist auch, dass die Arzneimittelsicherheit bei Kindern verbessert werde. Auch zur Bedeutung der Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) für die pädiatrische Versorgung äußerte sich Gahr. Wichtig, damit die SPZ auch weiterhin gut ihre Arbeit machen könnten, sei, dass diese dauerhaft gesichert finanziert würden, nicht nur wie bislang für 2-5 Jahre. Dies sollte bei der anstehenden Überarbeitung des §119 SGB V angegangen werden, der die SPZ definiert.

Zum Kinderschutz sagte Prof. Gahr, der Gesetzgeber habe mit dem im Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz neue Rahmenbedingungen geschaffen, auf deren Grundlage der Kinderarzt bedürftige Familien in ein vernetztes Hilfesystem weiterleiten kann. Dies sei eine gute Entscheidung gewesen. Am erfolgreichsten seien Hilfesysteme wie die Frühen Hilfen, wenn alle Berufsgruppen eingespielt zusammen arbeiten. Gahr betonte: „Uns ist wichtig darauf hinzuweisen, dass das Bundeskinderschutzgesetz sich nicht auf einzelne Berufsgruppen festlegt wie auf die Familienhebammen bei den Frühen Hilfen, sondern auch auf andere vergleichbare Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich, die ausreichend qualifiziert sein müssen.“

Er betonte, dass standardisierte und ausreichend finanzierte Strukturen im medizinischen Kinderschutz sowie eine gesetzlich festgelegte, finanzierte Kinderschutzgruppen in Kinderkliniken notwendig seien.

Zum Thema Kinderrechte sagte Gahr, dass Deutschland noch immer viel zu tun habe, um der Kinderrechtskonvention wirklich inhaltlich gerecht zu werden, die dieses Jahr den 25. Geburtstag feiere. Die Chancen, dass alle Kinder gesund aufwüchsen, seien trotz aller bestehenden Gesetze in Deutschland immer noch sehr unterschiedlich verteilt. Notwendig seien unter anderem ein größeres Kinderbewusstsein, eine Qualitätsoffensive in den Kitas, die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz und die Etablierung eines Kinderbeauftragten im Bundestag nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten. Ein Kinderbeauftragter sollte mit umfassenden Rechten ausgestattet werden, um staatliches Handeln grundsätzlich auf das Kindeswohl hin zu überprüfen, und als unabhängige Beschwerdestelle dienen.

Gahr forderte weiter, dass minderjährige Flüchtlinge das gleiche Recht auf bestmögliche medizinische Versorgung erhalten wie alle anderen Kinder in diesem Land. „Das heißt: Zugang zu allen Gesundheitsleistungen entsprechend dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen“, so seine konkrete Forderung.
In seinem Schlussplädoyer an die Politikerinnen und Politiker sagte Gahr: „Wir Kinder- und Jugendmediziner wollen einen Beitrag leisten für mehr Chancengleichheit in der gesundheitlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Wir können unsere Arbeit ordentlich machen und auf Missstände hinweisen. Wir sind im Übrigen dagegen, dass alle Probleme medikalisiert werden. Die konkreten Rahmenbedingungen der Kinder und Jugendlichen in Deutschland können nur Sie, die Politikerinnen und Politiker, verändern. Deshalb hoffen wir auf gute Zusammenarbeit mit Ihnen!“

Die drei weiteren Stunden waren dann von intensiven Gesprächen zwischen den Mitgliedern der Politik und der Kinder- und Jugendmedizin geprägt, es fanden sich die unterschiedlichsten Gesprächspartner zusammen.