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Stellungnahmen Stellungnahmen der Kommission Infektionskrankheiten und Impffragen

Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2

Stellungnahme der Kommission für Infektionskrankheiten und Impffragen der DAKJ

Die DAKJ bittet um eine Ergänzung bzw. Konkretisierung bezüglich der Personen, die durch die Verordnung einen besonderen Schutz erfahren sollen und bezüglich der Einrichtungen, die zur Durchführung der Impfungen vorgesehen sind.

Zu den Personen:

Sinnvoll sind folgende Ergänzungen:

§3 (1) 2. l) Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall primär aufgrund fehlender Immunität gegen SARS-CoV2 eine erhebliche Einschränkung in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe oder in ihrer altersgerechten Entwicklung zu befürchten ist.

Als weitere Ergänzung halten wir es für sinnvoll, jetzt auch die Personengruppen der Jugendhilfe prioritär zu schützen, die aufsuchend im Bereich des Kindeswohls tätig sind:

§3 (1) 11. Personen, die aufsuchend zur Sicherstellung des Kindeswohls im Zusammenhang mit §8a SGB VIII tätig sind.

Als weitere Klarstellung empfehlen wir:

Es heißt unter Paragraph 2 (Schutzimpfungen mit höchster Priorität) unter Abs. 2: „Sofern für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben…, von der Ständigen Impfkommission beim RKI nur bestimmte Impfstoffe empfohlen werden, sollen diese Personen bei der Versorgung mit diesen Impfstoffen vorrangig berücksichtigt werden.“ Es muss sichergestellt werden, dass dieser Absatz auch bei den Paragraphen 3 (Schutzimpfungen mit hoher Priorität) und Paragraph 4 (Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität) gilt. Das bedeutet, dass zum Beispiel Personen mit Trisomie 21 (Paragraph 3) ebenso wie Personen in Remissionen mit Krebserkrankungen, die mindestens 16 Jahre (=Zulassungsuntergrenze des Impfstoffs Comirnaty®) aber noch nicht 18 Jahre alt sind, ebenfalls geimpft werden können (Paragraph 4).

Zu den impfberechtigten Einrichtungen:

Sinnvoll ist es aus unserer Sicht, den Kreis der impfberechtigten Stellen über die Impfzentren und die Arztpraxen hinaus zu erweitern. Insbesondere könnten mit einbezogen werden:

– große Spezialambulanzen der Kliniken: hier werden schwerpunktmäßig Patienten mit seltenen Erkrankungen, Immunsuppression u.a. versorgt. Ein Impfangebot dort kann rasch die gesamte Gruppe erreichen, zu denen ja meist Personen mit hoher Priorität gehören.

– Impfberatungsstellen der Gesundheitsämter nach § 20,5 IfSG oder andere mit dem Impfen befasste Stellen. Impfstellen im ÖGD arbeiten subsidiär, können aber in der jetzigen Situation nicht unerheblich zur Durchimpfung der Bevölkerung beitragen. Möglich ist hier das Impfen von ansonsten schwer erreichbaren Bevölkerungsgruppen, Impfen der Mitarbeiter mit hohem Publikumskontakt u.a.

Kommission für Infektionskrankheiten und Impffragen der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin

PD Dr. med. Ulrich v. Both, Dr. med. Herbert Grundhewer (Federführend), Prof. Dr. med. U. Heininger (Sprecher), Dr. med. A. Iseke, Prof. Dr. med. M. Knuf, Prof. Dr. med. G. Ch. Korenke, Prof. Dr. med. A. Müller

Hier die Stellungnahme als PDF.

 

Korrespondenzadresse:

Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V.
Prof. Dr. Hans-Iko Huppertz, GeneralsekretärProf.
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