Kommissionsmitglieder: Ch. Fritsch, E. Fukala, P. W. Gaidzik, E. Herting, T. Klingebiel, Ch. Kupferschmid (Sprecher), A. Oberle
Die Stellungnahme als PDF
Die Medizinethik
setzt sittliche Normen im Gesundheitswesen (1, 2, 3). Ziel ist, das Wohlergehen und die Würde des Menschen sowie das Recht auf die Selbstbestimmung des Patienten zu wahren unter dem Gebot, dem Patienten nicht zu schaden. Sie verpflichtet zur Daseinsfürsorge und Hilfeleistung sowie zur Gleichheit und Gerechtigkeit der Verteilung von Leistungen.
Die Ökonomie
ist die Wissenschaft von der Wirtschaft und ihrem Umgang mit Gütern und Dienstleistungen, die häufig nur beschränkt zur Verfügung stehen. Ökonomisierung bedeutet die Ausweitung des Marktes mit seinen eigenen Regeln und Prioritäten auf die Medizin. Bis zur Beendigung des Selbstkostendeckungsprinzips 1992 spielten kommerzielle Überlegungen eine weniger ausgeprägte Rolle. Heute konkurrieren sie mit dem traditionellen ärztlichen Selbstverständnis, indem sie die Aufgabe der Heilung eines kranken Menschen dem Ziel gleichsetzen, Leistungen zu erbringen, die gut abgerechnet werden können. Der Markteintritt von Kapitalgesellschaften hat den auf dem Gesundheitswesen lastenden ökonomischen Druck deutlich verstärkt.
Ethik und Ökonomisierung
Ärztliche und pflegerische Verpflichtungen stoßen in der Medizin mit betriebswirtschaftlichen Zielen zusammen. Einerseits soll der Arzt seinen Patienten bestmöglich behandeln, andererseits die kaufmännische Leitung das Kosten-Nutzen-Verhältnis berücksichtigen. Die Beantwortung der Frage, ob Ökonomie oder Ethos Vorrang haben, ist umstritten. Zwischen beiden herrscht eine Spannung, die nur kooperativ im Dialog gelöst werden kann. Der Ökonom im Gesundheitswesen sollte das ärztliche Ethos beachten und medizinethische Forderungen müssen in ihren ökonomischen Konsequenzen bedacht werden. Da im Mittelpunkt aller Wirtschaft der Mensch stehen soll, muss die Ökonomie dem humanen Leitbild der Ethik folgen. Folgt die Wirtschaft den Prinzipien von Humanität, Solidarität und Verantwortung, stellt sie das notwendige ausgeglichene Verhältnis von Ökonomie und Ethik her.
Die Rechte kranker Kinder und Jugendlicher
- Die Bundesrepublik hat 1990 das Übereinkommen der Vereinten Nationen über „Die Rechte des Kindes“ unterzeichnet, deren übergeordneter Grundsatz „das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit“ ist. Das gleiche Ziel verfolgt die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ von 1948 (4,5).
- Die letzten drei Jahrzehnte sind durch die Schließung zahlreicher Kinderkliniken gekennzeichnet und in neuerer Zeit ist die flächendeckende pädiatrische Notfallversorgung durch Bettenabmeldungen gefährdet worden. Um die gebotene Versorgungsqualität aufrecht zu erhalten, ist die Notfallversorgung in einer Klinik für Kinder und Jugendliche in erreichbarer Nähe erforderlich (6, 7).
- Wenn ein Kind, besonders im Säuglings- und Kleinkindalter, stationär behandelt werden muss, darf die Verbindung zu seinen Eltern nicht unterbrochen werden. Auf die Notwendigkeit, die Mitaufnahme der Eltern zu garantieren, ist bereits 1988 (8) hingewiesen worden und sie wurde im „Nationale(n) Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010“ erneuert (9).
- Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen unterscheidet sich deutlich von den Methoden, die bei mündigen Patienten in der Erwachsenen-Medizin angewandt werden. Bereits aus der Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (44) ergibt sich, dass die pädiatrische Behandlung durch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin und entsprechende pädiatrische Subspezialisten in Klinik und Praxis geboten ist (10,11).
- Der Umgang mit Kindern und ihre pflegerische Versorgung, besonders von Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern, verlangt ein eigenes Einfühlungsvermögen und spezielle Fähigkeiten. Diese Kompetenzen sind Grundlage der Arbeit spezifisch ausgebildeter Kinderkrankenpflegekräfte (9).
- Der Deutsche Ethikrat und die Zentrale Ethikkommission der Bundesärztekammer haben den ethischen Orientierungsrahmen für die Behandlung im Krankenhaus formuliert. Danach ist es geboten, allen Patienten, auch Kindern und Jugendlichen, mit ihren altersbedingten Bedürfnissen, eine Qualität zu gewährleisten, die der körperlichen und seelischen Situation angemessen ist (12,13,14).
- Mit dem Patientenrechtegesetz hat der Gesetzgeber 2013 Maßstäbe für die „Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ definiert. Er hat der Beachtung des Patientenwillens, auch von Kindern, deren Entwicklungsstand eigene Entscheidungen möglich macht, einen sehr hohen Stellenwert eingeräumt. Im gleichen Sinn hat 2016 der Deutsche Ethikrat das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen, die als „Patientengruppe mit besonderen Bedarfen“ herausgestellt wird, als Richtschnur für die gerechte Vergabe der Ressourcen vorgegeben (12,15).
- In der gleichen Stellungnahme hat der Deutsche Ethikrat 2016 die Zugangs- und Verteilungsgerechtigkeit für Kinder und Menschen mit Behinderung oder Migrationshintergrund als wesentliches ethisches Leitprinzip herausgestellt (12).
- Von maßgeblichen Institutionen, kompetenten Berufsorganisationen und vielen Autoren wird seit Jahren auf den riskanten Missstand hingewiesen, dass die Behandlung von Kindern und Jugendlichen weder kostendeckend, noch ausreichend finanziert wird. Für geschultes Personal, besondere Bedürfnisse von Kindern, Notfälle, die erforderliche Vorhaltung von Betten (Epidemiologie, Hygiene), Intensivpflege-Patienten, seltene Erkrankungen u. a. besteht ein fachspezifischer pädiatrischer Mehrbedarf. Es ist dringend erforderlich, dass ein angemessenes Finanzierungssystem eingeführt wird, das die Rechte garantiert sowie den Notwendigkeiten und den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen entspricht (3,10, 11, 12, 16, 17, 35, 38, 61).
Bruch 1: Missachtung der Rechte und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen
Kinder werden in Deutschland nur als kleine Randgruppe unserer Gesellschaft wahrgenommen. Sie und die Vertreter ihrer Interessen können sich nicht adäquat Gehör verschaffen (18). Kindheit wird häufig nur als Übergangszeit wahrgenommen und gilt deshalb als weniger wichtig. Vielfach werden jene, die sich persönlich, familiär und beruflich (z. B. Lehrer, Erzieher) mit Kindern und Jugendlichen beschäftigen, in diese Abwertung einbezogen und benachteiligt (19). In prominenten Stellungnahmen werden Kinder und Jugendliche nicht erwähnt (20, 21) und in der Kinderkommission des Deutschen Bundestages ist kein Kinder- und Jugendarzt vertreten (22). Von einer „kinderorientierten Gesellschaft“ (23, 24) ist Deutschland erschreckend weit entfernt und die angemessene wie gut begründete Forderung, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern (24, 25, 26), wurde bislang nicht umgesetzt. Auch wird der anerkannte Grundsatz „das Wohl der Kinder vorrangig zu berücksichtigen“ (9, 27) bisher kaum verwirklicht und vielfältige Appelle, die ärztliche Ethik der Ökonomisierung in der Kinderklinik entgegenzustellen (28, 29, 30, 31, 32) verhallen ungehört.
Bruch 2: Vulnerabilität der Kinder
Da sich Kinder vom Neugeborenen bis zum Erwachsenen fortlaufend entwickeln und einem ständigen Wandel unterliegen (33), sind sie aus biologischen, seelischen und sozialen Gründen wesentlich verletzlicher als Erwachsene und haben ein höheres Schutzbedürfnis (34). Es muss berücksichtigt werden, dass die Kindheit und Jugend prägende Lebensabschnitte von hoher Bedeutung sind (63), in denen für die nachhaltige Vermeidung zukünftiger seelischer, gesundheitlicher und sozialer Probleme gesorgt werden muss. Die große Vulnerabilität, die ein mit hohem Zeitaufwand verbundenes besonderes ärztliches und pflegerisches Empfinden und Handeln erfordert, wird bei der Finanzierung nicht beachtet (4, 8, 12, 35) und die pädiatrischen Fallpauschalen sind unterbewertet. Die wegen des Personalmangels unter starkem Leistungs- und Zeitdruck sowie einer steigenden Gesamtarbeitslast arbeitenden Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Kinder- und Jugendärzte sind der Gefährdung ausgesetzt, die alters- und entwicklungsgerechte Versorgung der Kinder aus Zeitmangel nicht in dem erforderlichen Maße leisten zu können (28, 36, 37, 38). Zu wenig Zeit für die Aufgaben des medizinischen Kinderschutzes (39, 40), auf Intensivtherapiestationen eklatante Engpässe in der Versorgung mit gefährdenden Transporten schwerkranker Kinder und Bettenmangel (36, 41) schaden unseren Patienten.
Bruch 3: Patientenwohl
Die Pflegenden und Ärzte können unter diesen Bedingungen nicht in ausreichendem Maße ihrem in der Berufsordnung verankerten Auftrag, ihr Handeln am Wohl des Patienten und der Familie auszurichten, nachkommen (20, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50). Dies trifft insbesondere auf das in der UN-Kinderrechtskonvention (4) und der EU-Grundrechtscharta (51) herausgestellte, im Familienrecht verankerte und seit 1989 in der Bundesrepublik gesetzlich festgeschriebene Kindeswohl zu. Auch ist die Patientensicherheit durch die äußerst angespannte Versorgungssituation in den Kinderkliniken gefährdet (29, 41, 52).
Bruch 4: Solidaritätsprinzip
Der in Artikel 20 des Grundgesetzes (53) verankerte Sozialstaatsgedanke mit der Verpflichtung zur sozialen Gerechtigkeit (Gesundheit, Teilhabe) findet in der Kinder- und Jugendmedizin nicht die angemessene Berücksichtigung. Durch die regional unterschiedliche Finanzierung z. B. von tagesklinischen Leistungen und Spezialambulanzen wird der Gleichheitsgrundsatz verletzt. Die Finanzierung nach dem Solidaritätsprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung, wonach die Leistungen „dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen haben (54)“, wird nicht eingehalten. Im ambulanten Bereich sind diese Unterschiede insbesondere bei der Benachteiligung der sprechenden Medizin gegenüber dem technisch- apparativen Bereich kritisch zu sehen. Kinder- und Jugendmedizin ist sowohl in der Prävention als auch in der Therapie in erster Linie eine beziehungs- und zuwendungsintensive, sprechende Medizin. Eine Restriktion der Beratungsmedizin trägt den Erfordernissen der Kinder und Jugendlichen in der medizinischen Versorgung in keiner Weise Rechnung.
Bruch 5: Unterfinanzierung und Benachteiligung der Kinderkliniken
Seit der Einführung der Diagnosis Related Groups (DRG) 2003 arbeitet die Mehrzahl der Kinderkliniken in vielen Bereichen defizitär, weil ihnen die Aufwendungen nicht ausreichend erstattet werden (6, 10, 11, 16, 17, 28, 38). Gegenüber der Erwachsenen-Medizin wird die Pädiatrie, deren Spektrum die ganze Bandbreite von der hausärztlichen Tätigkeit bis zur hochspezialisierten Versorgung seltener Krankheiten umfasst, in vielen Bereichen benachteiligt. Dieses überdurchschnittliche Leistungsspektrum (400-500 DRGs gegenüber durchschnittlich 200 bei Erwachsenen) muss adäquat abgebildet werden. Pädiatrische DRGs spiegeln häufig den wirklichen Leistungsumfang nicht wider. Damit werden gegen die gesetzlich verankerten Grundsätze der Gleichheit und Gerechtigkeit im Zugang zu Versorgungsleistungen verstoßen. Im DRG-System werden nur erfolgte Leistungen und keine Vorhaltung für Notfälle und Epidemien finanziert. Ambulante und teilstationäre Leistungen werden nicht ausreichend vergütet. Das ist für die Kinderheilkunde bei der Diagnostik und Behandlung seltener Erkrankungen besonders nachteilig. In einer Zeit der fortlaufenden Schließung von Kinderkliniken und -stationen (7, 17, 30, 55, 56) wird deren Fortbestand und damit die flächendeckende pädiatrische stationäre Versorgung in Deutschland bedroht.
Das außerordentlich breite Leistungsspektrum der Pädiatrie wird durch die Zunahme chronischer und seltener Erkrankungen sowie neue Morbiditäten laufend erweitert. Die zahlreichen präventiven Aufgaben für Kinder und Jugendliche, die kontinuierliche Fortbildung der Pflegenden und Ärzte, häufige Kinder-Notfälle, die hohen Vorhaltekosten für saisonale und epidemiologische Erkrankungen sowie die daraus resultierende fachspezifische Schwierigkeit, Leistungen zuverlässig zu planen, bleiben unberücksichtigt (16, 35).
Bruch 6: Personalmangel
Die Personalkosten in Kinderkliniken machen 80% der Gesamtkosten aus, 30% mehr, als in der Erwachsenen-Medizin (12, 16). In den besonders personalintensiven Kliniken für Kinder und Jugendliche fehlt Fachpersonal, so dass Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses gegenwärtig vielfach nur eingeschränkt erfüllt werden können (28, 37, 38, 57, 58). Hauptursachen für den „leergefegten Stellenmarkt“ sind die in den letzten Jahren reduzierten Ausbildungskapazitäten (59), die mangelnde Attraktivität des Pflegeberufes durch Überlastung, unzureichende Bezahlung und ein daraus resultierender Nachwuchsmangel.
In den letzten zwei Jahren hat der Gesetzgeber mehrere Regelungen wie das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (43), die Herausnahme der Pflegepersonalkosten aus den DRGs (60), die Sicherstellungszuschläge für „bedarfsnotwendige Krankenhäuser der Grundversorgung (61)“ und die Ersatzvornahme zu den Personaluntergrenzen (62) in Kraft gesetzt. Ob sie zu einer Verbesserung des prekären Mangels an pädiatrischem Pflegepersonal führen, kann derzeit nicht beurteilt werden, da sich qualifizierte Kräfte kaum finden lassen. Die Qualitätssicherungs-Richtlinien des G-BA setzen das System zusätzlich unter Druck, weil sie gleichfalls Pflegepersonaluntergrenzen definieren und zusätzlich mit Sanktionen bewehrte Anforderungen an die Pflege-Qualifikation stellen.
Bruch 7: Gefährdung der ambulanten flächendeckenden Versorgung
In den Praxen für Kinder- und Jugendmedizin sind zunehmend Ärztinnen und Ärzte in Teilzeit tätig, vor allem in ländlichen Bereichen können Praxen teilweise nicht nachbesetzt werden. Durch diese veränderte Versorgungsstruktur nimmt die ambulante Versorgungskapazität ab, während der Versorgungsbedarf durch neue Aufgaben und eine veränderte Morbidität (66) steigt. Demzufolge sind die Fallzahlen pro Arzt in den letzten Jahren erheblich gestiegen (67). Eltern finden in ländlichen Gebieten und in Brennpunktbereichen immer häufiger keine wohnortnahe Kinder- und Jugendarztpraxis für eine adäquate Betreuung in Prävention, Akutmedizin, Beratung und in der spezialisierten Pädiatrie. Es bedarf einer gezielten Förderung.
Forderungen der DAKJ zum Wohl kranker Kinder und Jugendlicher
Dies hat auch kürzlich die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin in einem Positionspapier kritisiert (64) und die Unterversorgung belegt (65).
Insbesondere in folgenden Bereichen besteht dringlicher Handlungsbedarf:
- Strikte Befolgung der medizinethischen Normen und gesetzlichen Bestimmungen, mit dem Ziel einer wirksamen Wahrung der Rechte kranker Kinder und Jugendlicher.
- Vorrang für Kinder und Jugendliche bei allen Maßnahmen, die zur Unterstützung ihrer Gesundheitsvorsorge, im öffentlichen Leben und für ihre Bildung getroffen werden. Das erfordert ein Umdenken in der Gesellschaft zum Wohl der heranwachsenden Generationen.
- Sicherstellung des Betriebes von Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin durch die Beseitigung der Unterfinanzierung. Dazu ist die Reformierung oder Aufhebung des Systems der DRG im Sinne einer bedarfsgerechten Versorgung von Kindern und Jugendlichen dringend erforderlich. Die Wege für die betroffenen Familien zur nächsten Klinik für Kinder und Jugendliche müssen zumutbar sein.
- Die unmittelbare Steigerung der Ausbildungsplätze für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.
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*Der Einfachheit halber wird die maskuline Form für alle Geschlechter verwendet.
Danksagung:
Wir danken Frau Dr. Annic Weyersberg und Prof. Dr. Bernd Roth, Universitätsklinik Köln für die kritische Durchsicht und Kommentierung dieser Stellungnahme.
Kommission für ethische Fragen
Dr. Christiane Fritsch, Dr. Ernst Fukala, Halle a. d. Saale, Prof. Dr. P. W. Gaidzik, Witten, Prof. Dr. Egbert Herting, Lübeck, Prof. Dr. Thomas Klingebiel, Frankfurt, Dr. Christoph Kupferschmid, Ulm (Sprecher der Kommission), Dr. Andreas Oberle, Stuttgart
Die Kommission für ethische Fragen der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) gibt an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Korrespondenzadresse:
Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) e. V.
Prof. Dr. med. Hans-Iko Huppertz, Generalsekretär
Chausseestr. 128/129; 10115 Berlin; Tel.: 030.4000588-0; Fax.: 030.4000588-88
e-Mail: kontakt@dakj.de; Internet: www.dakj.de
Literatur
01 Wiesemann, C., N. Biller-Andorno: Medizinethik, Stuttgart, Georg Thieme-Verlag 2005
02 Maio G.: Mittelpunkt Mensch Lehrbuch der Ethik in der Medizin. Stuttgart Schattauer 2017
03 Staudt, F.: Ethik in der Kinder- und Jugendmedizin: Ein Leitfaden für Ärzte und Patienten Saarbrücken Akademiker Verlag 2018
ders.: Ökonomie in der Medizin – ethische Aspekte. Monatsschrift Kinderheilkunde 2020.168:828-833 https://doi.org/10.1007/s00112-019-00824-8
04 Die Rechte des Kindes, Vereinte Nationen 20. November 1989, von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet am 26. Januar 1990, Artikel 24
05 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen 10. Dezember 1948 Artikel 25
06 Rettet die Kinderstation, Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin, DGKJ, GKinD, BeKD, BVKJ, DGKCH, DGSPJ, VLKKD, Kindernetzwerk 2014
07 Schmid, R. G. u. W. Kölfen: Die pädiatrische Versorgung in Deutschland, Kinder- und Jugendarzt, 50. Jg. (2019) 587-589
08 EACH-CHARTA, Aktionskomitee KIND IM KRANKENHAUS AKIK-Bundesverband e. V. 1988
09 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Nationaler Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010
10 Aktion zur Sicherung der Krankenhausversorgung für Kinder und Jugendliche, „Rettet die Kinderstation“, Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ) und Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e. V. (GkinD), Parlamentarischer Abend 2014
11 Weyersberg, A., Roth, B. u. Woopen, C.: Pädiatrie: Folgen der Ökonomisierung, Dtsch. Ärztebl. 2018; 115 (9): A 382-6
12 Patientenwohl als ethischer Maßstab für das Krankenhaus, Deutscher Ethikrat, 2016, Berlin
13 Ärztliches Handeln zwischen Berufsethos und Ökonomisierung. Das Beispiel der Verträge mit leitenden Klinikärztinnen und -ärzten, Bundesärztekammer, Stellungnahme der Zentralen Ethikkommission. Dtsch. Ärztebl. 2010; 110 (38): A 1752- A 1756
14 Nutzen und Kosten im Gesundheitswesen – Zur normativen Funktion ihrer Bewertung. Deutscher Ethikrat, 2011, Berlin
15 Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz), 2013, BGBl. I, S. 277
16 Zimmer, K.-P.: Vergütungssysteme und Strukturanforderungen und Reformbedarf aus Sicht der Kinder- und Jugendmedizin, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, AWMF, Berliner Forum, Medizin und Ökonomie, 2018
17 Bündnis Krankenhaus statt Fabrik: Ökonomisierung und Kommerzialisierung im Gesundheitswesen: Krankenhausfinanzierung mit Fallpauschalen, https://www.krankenhaus-statt-fabrik.de/
18 Tönz, O.: Kind sein und Kinder haben an der Zeitenwende, Monatsschrift Kinderheilkunde 2000. 148:917-923
19 Dunowsky, J.: Das Kind und seine Stellung in der Gesellschaft, Pediatrics and Related Topics, 2001,Vol. 40, pp. 457- 464
20 Zum Verhältnis von Medizin und Ökonomie im deutschen Gesundheitssystem, 8 Thesen zur Weiterentwicklung und zum Wohle der Patienten und der Gesellschaft, Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V. – Nationale Akademie der Wissenschaften, Halle (Saale) 2016
21 Berger, Roland: Krankenhausstudie 2019, Das Ende des Wachstums. Deutschlands Krankenhäuser zwischen Kostendruck und steigendem Wettbewerb.
22 Jackel-Neusser, K.: Die Kinderkommission des Bundestages nimmt wieder ihre Arbeit auf. Kinder- und Jugendarzt, 49. Jg. (2018) Nr. 8/18, S. 464
23 Largo, R. H.: Bewusstsein für Kinder: Was Kinder wirklich brauchen, Kinderärztliche Praxis 2011, 82, 49-52
24 Deutsches Kinderhilfswerk, Kinderreport 2018 und 2019, 25 Bausteine für ein kindgerechtes Deutschland
25 Straßburg, H. M., Zimmer, K.-P.: Warum die Kinderrechte in das Grundgesetz gehören. Dtsch. Ärztebl. 2018; 115 (46): A 2110-3
26 Deutsches Kinderhilfswerk / Deutscher Kinderschutzbund / UNICEF Deutschland / Deutsche Lega für das Kind / Aktionsbündnis Kinderrechte: Kinder durch Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz stärken, Pressemitteilung 26. 11.2019
27 Deutscher Bundestag Pressemitteilung: Kinder haben Rechte – Kinderkommission zum Weltkindertag am 20. September 2019
28 Weyersberg, A., Roth, B., Köstler, U. u. Woopen. C.: Pädiatrie: Gefangen zwischen Ethik und Ökonomie, Dtsch. Ärztebl. 2019; 116 (37): C 1287-C 1292
29 Positionspapier der Bundesärztekammer „Patientenversorgung unter Druck“ 26.05.19 30 Appell für eine starke Kinder- und Jugendmedizin in Deutschland, Verband Leitender Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen Deutschlands, Landesverband Sachsen-Anhalt, 26.05.19
31 Ärzte Codex „Medizin vor Ökonomie“, www.dgim.de/aerzte-codex
32 „Ärzte-Appell“ Medizin für Menschen – Ärzte fordern Rückbesinnung auf Heilkunst statt Profit Stern, Ausgabe Nr. 37, 05.09.2019
33 Entwicklung als kinder- und jugendmedizinische Besonderheit, BVKJ-Schwerpunktbroschüre 2019, Hrsg. Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V.
34 Hartmann, W.: Kinderschutz-Leitlinie (AWMF vom 5.2.19) Kinder- und Jugendarzt 50. Jg. (2019) Nr. 4/19, S. 200-202
35 Weyersberg, A.: Ökonomisierung: Folgen für vulnerable Patientengruppen am Beispiel der Pädiatrie, Bundesärztekammer im Dialog – Patientenversorgung unter Druck, Berlin, 17.11.18
36 ARD Magazin „Kontraste“, 14.11.19
37 Maibach-Nagel, E.: Mangel im Gesundheitswesen, Ein Trauerspiel, Dtsch. Ärztebl. 2019; 116 (19): C 741
38 Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin: Petition 98930, Petitionsausschuss Deutscher Bundestag: Patientenrechte-Beendigung der Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen in der medizinischen Versorgung/Sicherstellung der Betreuung gemäß den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, Einreichdatum: 06.09.2019
39 Schwier, F., P. Manjgo u. M. Kieslich: Neue Entwicklungen im medizinischen Kinderschutz Monatsschrift Kinderheilkunde 2019.167;856-867
40 Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen, BKiSchG vom 01.01.2012
41 Gießelmann, K., u. H. Korzilius: Für eine bessere Sicherheitskultur, Dtsch. Ärztebl. 2019; 116 (38): C 1336-C 1337
42 Fukala, E.: Ökonomischer Hospitalismus, Kinder- und Jugendarzt, 41. Jg., 2010, S.111-112
43 Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) v. 11. Dezember 2018
44 (Muster-) Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte, Bundesärztekammer 2018, DOI:10.3238/Ärztebl. 2015. mbo daet 2018
45 Deklaration von Genf, Weltärztebund, Oktober 2017, in Bundesärztekammer, (Muster-) Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte v. 14.12.2018
46 Parsa-Parsi, R. u. U. Wiesing: Revision des ärztlichen Gelöbnisses, Dtsch. Ärzteb. 2017; 114 (39): C 816-817
47 Deklaration von Helsinki, revidiert durch die 59. Generalversammlung im Oktober 2008, Seoul (Korea)
48 Haag, F.-G.: Arzttum: Statt Ethik Monetik, Dtsch. Ärztebl. 1999; 96 (27): A-1804 / B-1527 / C-1423
49 Wehkamp, K.-H., Naegler, H.: Ökonomisierung patientenbezogener Entscheidungen im Krankenhaus, Dtsch Ärztebl. Int 2017; 114 (47):797-804; DOI; 10.3238/arztebl.2017.0797
50 AWMF, Medizin und Ökonomie – Maßnahmen für eine wissenschaftlich begründete, patientenzentrierte und ressourcenbewusste Versorgung
51 Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 24 Abs. 2
52 Schrappe, M., Aktionsbündnis Patientensicherheit: APS: Weißbuch Patientensicherheit MMM Medizinische Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH&Co.KG, Berlin 2018
53 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 20, Abs 1, Artikel 20a
54 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung
55 Kommentar der DGKJ, der GKinD und des VLKKD auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Bundestags-Drucksache 19/7270)
56 Postnatales Kindeswohl I: Medizinische Versorgung im ambulanten und klinischen Bereich, Deutscher Bundestag, Berichterstattung aus Ausschuss und Plenum, Gremiensitzung am Mittwoch, 8. Mai 2019
57 Osterloh, F.: Krankenhäuser Folgen des Personalmangels, Dtsch. Arztebl. 2019; 116 (13):
C 495-C 497
58 Osterloh, F.: Personalvorgaben für Ärzte, Dtsch. Arztebl. 2019; 116 (41): C 1468-C 1471
ders.: Pädiatrie Wege aus der Unterfinanzierung, Dtsch. Arztebl. 2020; 117 (9): C 355-C 357
59 Bartezky, R.,: Deutschland bildet zu wenig Ärztinnen und Ärzte aus! Kinder- und Jugendarzt, 51. Jg. (2020) Nr. 2/20, S. 74-77
60 InEK – Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus: Fallpauschalenvereinbarung und Fallpauschalenkatalog 2020
61 Osterloh, F.: Sicherstellungszuschläge Hilfe für Landkrankenhäuser, Dtsch Arztebl. 2019; 116 (29-30): C 1113-C 1114
62 Beerheide, R.: Personaluntergrenzen, Ministerium entscheidet erneut selbst, Dtsch. Arztebl. 2019; 116 (38): C 1325
63 Mickley, M.: Frühe Prägung und Entwicklung des Kindes. In: Entwicklung als kinder- und jugendmedizinische Besonderheit. BVKJ-Schwerpunktbroschüre 2019, Hrsg. Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V.
64 Positionspapier der DGKJ 2020 https://www.dgkj.de/fileadmin/user_upload/200511_Positionspapier_final.pdf
65 Kinderkliniken vernünftig finanzieren. Die DGKJ zu den Folgen der Ökonomisierung https://www.dgkj.de/unsere-arbeit/politik/faqs-finanzierung-kinderkliniken 66 Reinhardt, D. u. F. Petermann: Neue Morbiditäten in der Pädiatrie Monatsschrift Kinderheilkunde 2010.158:14-14, https://doi.org/10.1007/s00112-009-2113-8
67 Bartezky, R.: Honorarbericht 2019, Kinder- und Jugendarzt, 52. Jg., 2021, 4-9