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Stellungnahmen Stellungnahmen der Kommission für ethische Fragen

Beschneidung von minderjährigen Jungen

In Deutschland dürfen Eltern in eine medizinisch nicht notwendige Beschneidung ihrer Knaben einwilligen. Im Interesse des Kindeswohls sollten sie sich jedoch gegen eine Beschneidung entscheiden, auch dann, wenn diese aus Gründen der Religion oder der Tradition erfolgen soll. Medizinische Vorteile von Beschneidungen sind wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert. Beschneidungen sind irreversibel und bei ca. 6% treten postoperativ Komplikationen auf. Schmerzen können zu einer erheblichen und nachhaltigen Traumatisierung führen. Grundsätzlich widerspricht es ärztlicher Ethik, einen medizinisch nachteiligen Eingriff ohne Indikation durchzuführen.

Beschneidungen ohne ausreichend wirksame Analgesie entsprechen nicht der ärztlichen Kunst.

Die vorliegende Stellungnahme wurde 2016 aktualisiert und ersetzt die Stellungnahme aus dem Jahr 2012.

Stellungnahme (PDF, 106 KB)