Kinder- und Jugendmedizin begrüßt Ankündigung des Bundesjustizministeriums
Berlin, den 1. November 2019
Noch in diesem Jahr will Bundesjustizministerin Christine Lambrecht einen Gesetzentwurf zur Aufnahme von Kinderrechten in Artikel 6 des Grundgesetzes vorlegen. Eine Ankündigung, die die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) sehr begrüßt.
„Mit dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe liegen nun endlich konkrete Umsetzungsvorschläge vor, wie die Rechte der Kinder im Grundgesetz zu verankern sind“, sagt Prof. Dr. Hans-Iko Huppertz, Generalsekretär der Akademie. Was schon lange im Koalitionsvertrag stehe, könne nun endlich auch verfassungsrechtlich gefasst werden.
Für den entscheidenden Passus stehen 3 Varianten zur Diskussion, die jeweils unterschiedlich stark die Rechte von Kinder und Jugendlichen priorisieren. Diese werden im Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“ detailliert auf ihre Auswirkungen auf Rechtsprechung, Kindeswohl und Beteiligungsrecht erörtert. Huppertz spricht sich klar für die Regelungsvariante 3 aus, die dem Kind nicht nur das Recht auf Achtung und Schutz, sondern auch auf „Förderung seiner Grundrechte“ zugeschrieben wird, und weiter sagt: „Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, vorrangig zu berücksichtigen“.
Es ginge, so Prof. Huppertz, um die Priorität des Kindeswohls bei allen das Kind betreffenden Entscheidungen sowie die Verpflichtung des Staates, Chancengerechtigkeit und kindgerechte Lebensbedingungen zu gewährleisten. Damit entsprechen diese Regelungen auch den international akzeptierten Formulierungen der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen.
Seit Jahren schon engagieren sich kinder- und jugendmedizinische Verbände und Organisationen in Deutschland für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz [https://www.dakj.de/?s=kinderrechte]. Die Diskussion berührt dabei immer wieder das grundsätzliche Verhältnis von Kindern, Eltern und Staat.
Dazu der DAKJ-Generalsekretär: „Die Aufnahme der Kinderrechte wird zu einer Stärkung der Rechte der Eltern führen, die diese Rechte, gefördert vom Staat, für ihre Kinder durchsetzen können. Wir rechnen damit, dass sich mit dieser Änderung des Grundgesetzes die Verfassungs- und Lebenswirklichkeit in Deutschland in den nächsten 10 Jahren zum Positiven für Kinder und Jugendliche wandeln wird.“
Pressekontakt:
Prof. Dr. med. Hans-Iko Huppertz, Generalsekretär
Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V.
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Zum Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
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