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Pressemitteilung – Kinder- und Jugendmedizin fordert: Kinderrechte im Grundgesetz brauchen starke und nachhaltige Formulierungen

Berlin, 04.12.2019. – Nach jahrelanger Diskussion über eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz hat das Bundesjustizministerium Ende November einen Gesetzentwurf vorgelegt. Danach sollen Kinder einen Anspruch auf Förderung ihrer Grundrechte erhalten, zudem soll eine Pflicht zur Berücksichtigung des Kindeswohls festgeschrieben werden.

„Mit dem Entwurf des Ministeriums liegt nun endlich ein konkreter Formulierungsvorschlag vor, wie die Rechte der Kinder im Grundgesetz zu verankern sind“, so Prof. Dr. Hans-Iko Huppertz, Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ).

Nach dem Entwurf soll ein neuer Absatz 1a in Artikel 6 GG eingefügt werden: „Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“

Nach Auffassung vieler Rechtsexperten würde die Verankerung von  Kinderrechten in der Verfassung zu einer Stärkung der Rechte der Eltern führen, die diese Rechte, gefördert vom Staat, für ihre Kinder durchsetzen können. Huppertz: „Wir rechnen damit, dass sich durch eine Änderung des Grundgesetzes die Verfassungs- und Lebenswirklichkeit in Deutschland in den nächsten 10 Jahren substantiell für Kinder und Jugendliche verbessern wird.“

Huppertz: „Wir verstehen, dass der Gesetzgeber mit dem vorgelegten Entwurf möglichst wenig am Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat ändern will. Auch nach unserem Verständnis als Kinder- und Jugendärzte muss es bei der Erstverantwortung der Eltern für ihre Kinder bleiben und der Staat nur da eingreifen, wo Eltern ihrer Verantwortung nicht nachkommen. Wir halten es aber für falsch, dass das Kindeswohl lediglich „angemessen“ berücksichtigt werden soll. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die den jetzigen Entwurf erarbeitet hat, hatte alternativ auch „wesentlich“ oder „vorrangig“ vorgeschlagen. Diese Formulierungen würden Behörden und Gerichten deutlich mehr Möglichkeiten eröffnen, im Zweifel Entscheidungen zugunsten von Kindern und Jugendlichen zu treffen.“

Die DAKJ bedauert auch, dass das Ministerium den Vorschlag der Arbeitsgruppe nicht aufgegriffen hat, jedem Kind einen Anspruch auf „Gehör und auf Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend seinem Alter und seiner Reife“ einzuräumen. Nach dem Entwurf bleibt es bei einem Anspruch auf „rechtliches Gehör“, was aber längst im Grundgesetz verankert ist.

Der Entwurf bleibt somit leider in wesentlichen Teilen hinter den international akzeptierten Formulierungen der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen zurück, die die Priorität des Kindeswohls bei allen das Kind betreffenden Entscheidungen fordert. Huppertz: „Kinderrechte im Grundgesetz brauchen starke Formulierungen, damit sie auch wirken, wenn es darauf ankommt. Dabei käme der Ausbau möglichst konkreter Schutz- und Teilhaberechte für Kinder und Jugendlichen uns allen zugute. Denn die nachwachsende Generation hat von allen gesellschaftlichen Gruppierungen naturgemäß das größte Interesse daran, dass Lebensbedingungen möglichst zukunftsfähig und nachhaltig gestaltet werden. Das gilt nicht nur für Bereiche wie Schule und Ausbildung, sondern beispielsweise auch für eine in den letzten Jahren verstärkt gefährdete medizinische Versorgung vor allem in unseren Kinderkliniken. Es darf nicht sein, dass in einem wohlhabenden Staat wie Deutschland medizinisch notwendige Eingriffe nicht oder nicht rechtzeitig stattfinden können, nur weil das dafür notwendige Personal nicht zur Verfügung steht.“

Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin ist der Dachverband der kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften und Verbände Deutschlands. Seit Jahren schon engagieren sich kinder- und jugendmedizinische Verbände und Organisationen in Deutschland für die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz.

Pressekontakt:

Prof. Dr. med. Hans-Iko Huppertz, Generalsekretär
Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V.
Chausseestraße 128/129
10115 Berlin
Tel. 030.4000588-0
Fax 030.4000588-8
kontakt@dakj.de

Die Pressemitteilung als PDF finden Sie hier.