Kategorien
Pressemitteilungen

Die frühe außerfamiliäre Kinderbetreuung

Memorandum
aus Anlass der ersten Studienergebnisse der Nationalen Untersuchung zur Bildung, Betreuung und Erziehung in der frühen Kindheit (NUBBEK-Studie)

Die Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e. V. (DGSPJ)

Ausgangsposition

Betreuungsformen für Kinder sind einem steten Wandel unterworfen. Dabei spielen Erkenntnisse zur Kindesentwicklung eine Rolle, vor allem aber gesellschaftspolitische und wirtschaftliche Aspekte. Bildung und Erziehung stehen hierzu in einer engen Wechselbeziehung. Sie gestalten sich unter den Rahmenbedingungen der postindustriellen Dienstleistungsgesellschaft grundlegend anders als noch vor wenigen Jahrzehnten. Die dörfliche Gemeinschaft und Großfamilie ist abgelöst worden durch Kleinfamilie, partnerschaftliche Lebensgemeinschaft, oftmals auch Scheidungs- oder Patchwork-Familie und Alleinerziehung. Aus ökonomischen und sozialpolitischen Gründen ebenso wie als Konsequenz eines veränderten Aufgaben- und Rollenverständnisses entsteht die Forderung nach Gleichstellung und Teilhabe von Frau wie Mann, Mutter wie Vater an der beruflichen Qualifikation und Tätigkeit.

Innerhalb weniger Jahre ist deshalb in der Familienpolitik ein Paradigmenwechsel vollzogen worden. Bis vor kurzem galt in den alten Bundesländern die Betreuung des Kleinkindes in seinen ersten Lebensjahren durch die Eltern und primär die Mutter als Goldstandard. In den neuen Bundesländern war die außerfamiliäre Betreuung ab dem Säuglingsalter der Regelfall. Dem gestiegenen Bedarf Rechnung tragend besteht jetzt ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab dem 2. Lebensjahr neben einem Kitaplatz ab dem vollendeten 3. Lebensjahr. Damit wird den bestehenden Erfordernissen aus Sicht der Erwachsenen angemessen Rechnung getragen, aber trifft dies auch auf die Kinder zu?

Der international renommierte Entwicklungsforscher Remo H. Largo aus Zürich hat dazu in einem Übersichtsreferat unter dem Titel „Kinderbewusstsein – was Kinder wirklich brauchen“ auf dem Jahreskongress für Kinder- und Jugendmedizin in Potsdam 2010 ausgeführt: „In dem Gemenge der gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Umwälzungen drohen die Grundbedürfnisse der Kinder und Jugendlichen unterzugehen. Wir müssen alles daran setzen, um das körperliche und psychische Wohlbefinden der Kinder besser zu gewährleisten und die Kinder darin zu unterstützen, ihr individuelles Entwicklungspotenzial möglichst gut auszuschöpfen. Nur so können die Kinder zu jenen eigenständigen, kreativen und lernbereiten Individuen werden, die sich in dieser zunehmend vielseitigen, dynamischen und anforderungsreichen Gesellschaft der Zukunft erfolgreich behaupten können. Eine kindorientierte Gesellschaft zu schaffen stellt eine große gesundheitsmedizinische, pädagogische und politische Herausforderung dar“.

Es fehlt eine Debatte über die aus Sicht der Kinder notwendigen qualitativen Anforderungen an die institutionalisierte Kinderversorgung in den frühen Kindesjahren. Die „Nationale Untersuchung zur Bildung, Betreuung und Erziehung in der frühen Kindheit“ (NUBBEK), gestartet 2010 unter Förderung u. a. des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) sowie mehrerer Landesministerien, formuliert: „In Deutschland fehlt wie in kaum einem anderen hoch entwickelten Land das empirische Grundlagenwissen zum Einfluss der verschiedenen Bildungs- und Betreuungsformen und den moderierenden Faktoren für eine gelingende kindliche Entwicklung und Bildung. Solches Wissen ist aber erforderlich, um Effekte der verschiedensten Art für Kinder und Familien abschätzen und Verbesserungen gezielt anregen zu können.“ (www.nubbek.de).

Entwicklungsforschung

Die Daten der ersten bundesweiten Studie von NUBBEK wurden am 26. April der Fachöffentlichkeit präsentiert. Kernaussagen sind

-positiv:

  • Im Kleinkindalter sind keine grundlegenden Entwicklungsunterschiede zwischen institutionell und familiär betreuten Kindern festzustellen.
  • Bei den Vierjährigen haben die institutionell betreuten Kinder einen Vorsprung in der Kommunikation und bei Alltagsfertigkeiten.
  • Das Problemverhalten der außerfamiliär betreuten 2-jährigen Kinder wird von den Müttern als weniger ausgeprägt eingestuft, als dasjenige von ausschließlich familiär betreuten Kindern

-negativ:

  • Nur etwa 10 % der untersuchten Krippen und Kindergärten entsprechen einem guten Qualitätsstandard. 80 % sind in der Qualität mittelmäßig.
  • Im Standard der Kindergärten ist seit 1995 keine Weiterentwicklung fest zu stellen. Allerdings haben sich in den Kindergärten anders als in etlichen anderen mitteleuropäischen Staaten die Bedingungen seither auch nicht verschlechtert.

-generell:

  • Der Einfluss der Familie auf die Entwicklung des Kindes ist stärker prägend als der Einfluss von Krippe oder Kindergarten bzw. -tagesstätte.

Ähnliche Ergebnisse liegen aus Bayern isoliert für Krippen in München vor. Auch dort wurden nur 20 % der Institutionen als gut in ihrem Qualitätsstandard beurteilt.

Die Ergebnisse aus der NUBBEK-Studie zu den Effekten der frühen außerfamiliären Betreuung und Förderung stimmen mit anderen Erhebungen überein. In der Cochrane-Bibliothek für Evidenzbasierte Medizin liegt die Metaanalyse von Spittle et al. 2007 vor. Hier wurde in der Zusammenfassung von 16 qualitativ hochwertigen Studien zum Thema der Frühförderung festgestellt: „Es gibt nur einen eingeschränkten Beleg dafür, dass Interventionen zur frühen Entwicklungsförderung das Ergebnis der motorischen oder der langfristigen –bis zum Schulalter- kognitiven Entwicklung verbessern.“ Ebenso verweisen seit längerem Untersuchungen aus den USA darauf, dass die außerfamiliäre institutionelle Betreuung den Einfluss eines ungünstigen familiären Umfeldes nur begrenzt kompensieren kann. Dies gelingt nur, wenn das Kind aus wenig förderndem Familienmilieu in einer qualitativ sehr guten Institution betreut wird.

Krippen ebenso wie Kindergärten werden politisch überproportional unter dem Blickwinkel der frühkindlichen Bildung betrachtet. Teilweise scheint den Institutionen dabei ein Kompensationsauftrag für gesellschaftliche Schwierigkeiten im Auseinanderdriften der sozialen Schichten zugewiesen zu werden. Demgegenüber werden mögliche Risiken der institutionellen Betreuung unzureichend diskutiert. Kritische Stimmen werden als nicht zeitgemäß, z. T. auch als reaktionär und frauenfeindlich diskreditiert. Der Aspekt des Kindeswohls, der eigentlich bei jedweder Entscheidung von Eltern wie der Gesellschaft führend sein sollte, wird zu selten vertreten. Dies überrascht umso mehr, als neben den jetzt vorgestellten aktuellen Studienergebnissen aus Deutschland bereits seit längerem Daten insbesondere aus den USA vorliegen. Sie verweisen darauf, dass je nach individueller Situation eines Kleinkindes auch ungünstige Auswirkungen durch außerfamiliäre Institutionen auf die seelische Gesundheit und das Verhalten eintreten können. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Familie zum sozialen Risikomilieu zählt, die prozessuale und strukturelle Qualität der betreuenden Institution schlecht sowie die Quantität der wöchentlich dort verbrachten Zeit groß ist.

Als Fazit dieser Daten muss die Schlussfolgerung stehen, dass die institutionelle Betreuung von Kindern vor der Einschulung eine differenzierte Betrachtung verlangt. Im Kindergartenalter profitieren Kinder umso mehr von den Anregungen im sprachlichen und kognitiven Bereich, je deutlicher sich das Angebot positiv von den Förderungsmöglichkeiten in der Familie abhebt. Auch soziale Kompetenzen und Alltagsfertigkeiten können systematisch erweitert werden. Deshalb unterstützen wir die Forderung, dass alle Kinder zumindest im letzten Jahr vor der Einschulung den Kindergarten besuchen sollten.

Die Betreuung von Säuglingen und Kleinkindern bis zum Alter von 15 Monaten wird von uns als bedenklich eingestuft und kann nur in Ausnahmefällen befürwortet werden. Wesentlich schwieriger ist die Einschätzung für Kleinkinder ab dem Alter von 18 Monaten bis zum Ende des 3. Lebensjahres. Hier sind große individuelle Unterschiede in Bindung, Temperament und emotionaler Entwicklung zu berücksichtigen, so dass sich eine verallgemeinernde Empfehlung verbietet. Ebenso sind sehr große emotionale und kulturelle Unterschiede in der Position der Eltern, namentlich der Mutter zu würdigen. Wenn ein Kleinkind institutionell betreut wird, so ist es die vornehmste Aufgabe der Betreuungseinrichtung, hierfür solche Bedingungen zur Verfügung zu stellen, die vollständig den dafür anerkannten Erfordernissen entsprechen. Dazu zählen die einfach zu überprüfenden Voraussetzungen hinsichtlich Ausbildung und Betreuungsschlüssel sowie in der räumlichen Ausstattung. Daneben muss aber auch die individuelle Akzeptanz eines Kindes für die veränderte Betreuungssituation Berücksichtigung finden, was insbesondere die Dauer der wöchentlichen Fremdbetreuung einschließt.

Gesetzliche Grundlagen in Deutschland und ihre Umsetzung

Kleinkinder dürfen nicht auf den Status von Funktionsträgern für die Gesellschaft und damit auf einen Wirtschaftsfaktor reduziert werden. Deshalb fordern die pädiatrischen Fachgesellschaften die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker auf, bei familienpolitischen Entscheidungen konsequent die erforderlichen mehrdimensionalen Ansätze zu verfolgen.

Das bedeutet:

1. „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ (Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz). Oberste Priorität hat demnach die Berücksichtigung dieser elementaren Elternaufgabe bei allen Ansätzen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

2. „Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Sie sollen dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können“ (§ 16 Abs. 1 SGB VIII). „Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, die die Förderung von Kindern selbst organisieren wollen, sollen beraten und unterstützt werden“ (§ 23 SGB VIII). Neben der familienpolitischen Gestaltung der gesellschaftlichen Unterstützung sind insbesondere die Arbeitgeber aufgefordert, angemessene berufliche Rahmenbedingungen für Mütter wie auch Väter zu schaffen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu befördern.

3. „Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen

  • die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern,
  • die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen,
  • den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und

Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine
ethnische Herkunft berücksichtigen“ (§ 18 Abs. 2 und 3 SGB VIII).
Die Gestaltung der Rahmenbedingungen in den Krippen und Tageseinrichtungen muss den Erfordernissen des Kindeswohls vollständig entsprechen. Nach dem heutigen Stand des Wissens bedeutet dies:

  • Qualifikation der Erzieherinnen und Erzieher in der Kleinkindpädagogik.
  • Berechnung der Gruppengröße nach fachlich und international anerkannten Standards mit einem Verhältnis von höchstens 1:3 für Kleinkinder im 2. Lebensjahr und einem Verhältnis von höchstens 1:4 für Kleinkinder im 3. Lebensjahr.
  • Da es Hinweise darauf gibt, dass altersgemischte Gruppen zwischen 1 und 6 Jahren einen zusätzlichen emotionalen Stressfaktor für Kleinkinder darstellen, sind diese in aller Regel zu vermeiden.
  • Die Aufenthaltsdauer in der Krippe oder Tageseinrichtung muss individuell für das jeweilige Kleinkind festgelegt werden. Dabei entscheiden die Beobachtungen der Mutter und des Vaters sowie der qualifizierten Erzieherin gemeinsam. In Zweifelsfällen sollte fachkundige Beratung, z. B. durch einen Kinder- und Jugendarzt, eine Frühförder- oder Beratungsstelle oder ein Sozialpädiatrisches Zentrum eingeholt werden

4. „Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel, ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist“ (Art. 1 Abs. 3 UN-Kinderrechts-Konvention).

Die Subjektstellung des Kindes wird durch Artikel 3 der UN-Kinderrechts-Konvention mit einem besonderen Vorrang ausgestattet. Demzufolge muss die gängige familienpolitische Praxis umgekehrt werden, wonach zunächst gesellschaftliche und wirtschaftliche Bezüge Berücksichtigung finden, um erst danach und mit unvollständiger Umsetzung die Belange des Kindes zu würdigen.

Schlussfolgerungen

In der erforderlichen mehrdimensionalen Betrachtung für positive Effekte der frühen außerfamiliären Betreuung spielt nach wie vor die Herkunftsfamilie die entscheidende Rolle, daneben die Qualität der betreuenden Institution, insbesondere die Gruppengröße bei sehr jungen Kindern sowie die Quantität der wöchentlich dort verbrachten Zeit.

Die pädiatrischen Fachverbände fordern gemeinsam die Bundesregierung dazu auf, sofort die Qualitätskriterien der außerfamiliären Betreuung von Kindern verbindlich in den entsprechenden Bundes- und Landesgesetzen festzulegen. Der qualitative Ausbau muss vorrangig vor der intendierten Erweiterung der Kapazitäten vorangetrieben werden. Die aktuellen Daten der NUBBEK-Studie sind in diesem Zusammenhang unbefriedigend und belegen die unzureichende Berücksichtigung der Grundbedürfnisse von Kleinkindern.

Träger institutioneller Betreuung müssen zukünftig mehr Verantwortung dafür übernehmen, dass die Aufgabenerfüllung vor allem auch an den Grundbedürfnissen der sehr jungen Kinder orientiert ist. Dazu gehört eine qualifizierte Ausbildung der Erzieherinnen für Kinder unter 3 Jahren und deren adäquate Bezahlung. Um dem Rechnung zu tragen, muss ein stringentes und komplexes Monitoring aller Effekte Institutioneller Betreuung eingerichtet werden. Unabdingbar sind in diesem Kontext Langzeituntersuchungen.

Wichtigste Aufgabe des Staates, der die außerfamiliäre Kleinkind-Betreuung befürwortet, ist die Schaffung solcher Vorgaben wie auch finanzieller Rahmenbedingungen, die das Kindeswohl zuverlässig sichern. Wie in anderen Ländern mit vergleichbarem sozioökonomischem Standard sollten für die frühkindliche Betreuung ca. 0,9 % des Bruttoinlandsproduktes aufgewendet werden.

Es ist richtig, dass in unserer Gesellschaft kein Kind zurück gelassen werden soll und darf. Ebenso ist es aber zwingend erforderlich, Eltern in die Lage zu versetzen, ihr Kleinkind ruhigen Gewissens in die Fremdbetreuung übergeben zu können. Deshalb sind Familienpolitiker aller Parteien aufgerufen und verantwortlich, hierfür die Bedingungen und verpflichtenden Vorgaben zu schaffen.

Textkonzeption:
Dr. Helmut Hollmann
Vizepräsident DGSPJ
Kinderneurologisches Zentrum
LVR-Klinik Bonn

Unter Mitwirkung von:
Dr. Christian Fricke, Hamburg
Dr. Ulrike Horacek, Recklinghausen
Prof. Dr. Michael Straßburg, Würzburg
Dr. Carsten Wurst, Suhl

Memorandum (PDF, 109 KB), Mai 2012

Kontakt:
Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V.
Chausseestr. 128/129
10115 Berlin
geschaeftsstelle@dgspj.de, www.dgspj.de