Kategorien
Allgemein Pressemitteilungen

Pressemitteilung der DAKJ zu der Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestags „Kinderrechte für Flüchtlingskinder“

Die DAKJ begrüßt die sehr ausführliche und fachlich gut begründete Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zu „Kinderrechten für Flüchtlingskinder in der Unterkunft, dem Asylverfahren und der Kinder- und Jugendhilfe“ vom 23. März 2017. Sie unterstützt vorbehaltlos die Vorschläge der Kinderkommission in allen Punkten.

Flucht, Entwurzelung, Verlust der Heimat und des sozialen Umfeldes, sind immer eine hohe Belastung und ein hohes Risiko für die Gesundheit und Entwicklung von Kindern. Extrem belastende Erfahrungen in den Herkunftsländern und während der Flucht belasten die Kinder zusätzlich.

Deshalb unterstreicht die DAKJ die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern unabhängig vom Aufenthaltsstatus ihrer Eltern.

Gemäß der UN – Kinderrechtskonvention haben alle Kinder ein Recht auf gesundes Aufwachsen, auf Bildung und auf Schutz vor Missbrauch oder Misshandlung. Dazu sind angemessene Wohnverhältnisse, in denen Hygiene und Privatsphäre gewährleistet sind, eine essentielle Voraussetzung. Die Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte wissen aus täglicher Erfahrung, dass die Kinderrechte in vielen Erstaufnahmeeinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften nicht immer ausreichend gewährleistet sind. Viele setzen sich deshalb vor Ort für eine bessere Unterbringung von Flüchtlingsfamilien mit Kindern ein.

Geflüchteten Kindern muss so schnell wie möglich eine den deutschen Standards entsprechende medizinische Versorgung zukommen. Dies bezieht sich auf einen umfassenden Begriff von Gesundheit, der auch die seelische Gesundheit umfasst. Familienzusammenführungen müssen unbedingt prioritär behandelt werden.

Ebenso muss Ihnen so schnell wie möglich der Zugang zu vorschulischer und schulischer Bildung ermöglicht werden. Dies ist ein wesentlicher präventiver Faktor für seelische Gesundheit und Voraussetzung für eine gelungene soziale Integration.

Die Fluchtgründe von Kindern bzw. ihrer Eltern, die fliehen, um ihre Kinder zu schützen und deren Rechte zu wahren, müssen deutlich mehr Berücksichtigung im Asylverfahren finden. In diesen muss der Schutz der geflohenen Kinder vor erneuter Traumatisierung einen hohen Stellenwert haben.

Korrespondenzadresse:

Prof. Dr. med. Hans-Iko Huppertz
Generalsekretär
Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V.
Dachverband der kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften
Chausseestraße 128/129
10115 Berlin
Tel. 030.4000588-0
Fax 030.4000588-8
kontakt@dakj.de
https://www.facebook.com/kinderbeauftragter/