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Deutsche Kinder- und Jugendärzte unterstützen Initiative von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zu Schutzimpfungen

Pressemitteilung – Berlin, den 17.06.2019

Die deutschen Kinder und Jugendärzte begrüßen sehr, dass sich die Politik  für das Thema Impfen  interessiert und insbesondere die stockende Eliminierung der Masern beschleunigt werden soll. Jüngst veröffentlichten Daten zufolge sind rund sieben Prozent der Schulanfänger in Deutschland nicht ausreichend gegen Masern geschützt. Bei der zweiten Impfung gegen das hoch ansteckende Virus erreichen bisher nur Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlene Quote von mindestens 95 Prozent geimpften Kindern. Das ging aus bei Schuleingangsuntersuchungen 2017 erhobenen Daten hervor, die das Robert Koch-Institut (RKI) Anfang Mai veröffentlichte.

 „Die bisherigen Maßnahmen zur Erhöhung der Durchimpfungsrate sind nicht ausreichend „, so Prof. Dr. med. Hans-Iko Huppertz, Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DAKJ). „Wir Kinder- und Jugendärzte haben zu dem Gesetzentwurf Ende Mai gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium eine umfangreiche schriftliche Stellungnahme abgegeben. Als Dachverband der deutschen Kinder- und Jugendmedizin bieten wir der Bundesregierung insbesondere die Expertise unserer  Kommission für Infektionskrankheiten und Impfragen an, die die Stellungnahme maßgeblich mit ausgearbeitet hat.“

Minister Spahn will verpflichtende Masern-Impfungen für Kita- und Schulkinder durchsetzen. Die Impfpflicht soll ab 1. März 2020 für Kita- und Schulkinder, aber auch für das Personal in Kitas, Schulen und medizinischen Einrichtungen gelten.

Masern sind hoch ansteckend und gefährlich, so dass eine Nicht-Impfung nicht nur eine Gefährdung der eigenen Kinder darstellt, sondern auch eine Gefährdung aller anderen Kinder. Eine von tausend Masern-Erkrankungen verläuft tödlich.

 „In dieser Abwägung halte ich eine Impfpflicht für geboten. Das Allgemeinwohl muss im Zweifel vor dem Selbstbestimmungsrecht stehen. Nur bei einer vollständigen Impfung ist es möglich, Masern in Deutschland dauerhaft auszurotten.“, so Prof. Huppertz.

Die deutschen Kinder- und Jugendärzte fordern, dass alle Kinder so früh wie möglich, spätestens aber am Ende des zweiten Lebensjahres gegen Masern zweimal geimpft sind.

Aus epidemiologischer Sicht ist jedoch noch wichtiger, dass Jugendliche und junge Erwachsene, die nach 1970 geboren sind und keinen ausreichenden Masernimpfschutz haben, in das Impfprogramm aufgenommen werden. In dieser Altersgruppe hat sich die Erkrankung beispielsweise 2015 bei der letzten großen Masernepidemie  in Berlin besonders schnell verbreitet. Entsprechende Aufklärungsmaßnahmen müssen intensiviert werden.

Ausdrücklich wird begrüßt, dass in Zukunft alle Ärzte mit Approbation impfen dürfen. Dieser Regelung entsprechend muss dann aber auch dem Thema Impfen im Medizinstudium bzw. in der ärztlichen Ausbildung mehr Platz eingeräumt werden.

Neben der Verfehlung der Impfziele für Masern ist die DAKJ äußerst besorgt über die jüngste Entwicklung der Durchimpfungsraten der Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung. Für diese Impfungen haben die Impfquoten bei Schulanfängern bisher zwar nur in geringem Maße, dafür aber bereits im dritten Jahr in Folge abgenommen. Die Daten zeigen, dass gemeinsame Anstrengungen aller am Impfsystem beteiligten Akteure notwendig sind, um hohe Impfquoten für alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen zu erreichen und zu halten. Gesetzliche Regelungen, die alleine auf Verbesserungen beim Masernschutz abzielen, greifen damit aller Voraussicht nach zu kurz und könnten sich in Bezug auf andere Krankheiten schlimmstenfalls sogar als kontraproduktiv erweisen.

“Als Voraussetzung für den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen fordern wir deshalb im Sinne eines möglichst umfassenden Schutzes unserer Kinder und Jugendlichen eine Impfpflicht auch für andere gefährliche Krankheiten wie Röteln, Diphtherie, Tetanus, Kinderlähmung, Keuchhusten, Mumps und Windpocken. Diese Impfungen werden seit Jahren vom RKI empfohlen.“, so Prof. Huppertz.

„Die Impfpflicht richtet sich aus unserer Sicht weniger gegen Eltern als vielmehr gegen Ärzte, die nicht impfen und impfskeptischen Eltern Rückendeckung geben, ohne dass dafür medizinische Indikationen vorliegen. Die vorhandenen Daten zeigen, dass schlechte Durchimpfungsraten nicht selten auf einige wenige Praxen zurückzuführen sind, die ihre Patienten nicht impfen. Alle Ärzte in Deutschland sollten hinreichend effektive Recall-Systeme haben, die den Arzt auf fehlende (Folge-)Impfungen automatisch aufmerksam machen. Die Anschaffungs- und Betriebskosten solcher Recall-Systeme sollten von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden, da es hier um den Schutz der Solidargemeinschaft aller Versicherten geht.“

Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin ist der Dachverband der kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften und Verbände Deutschlands. Sie koordiniert die gemeinsamen gemeinnützigen Ziele und Aufgaben der verschiedenen Fachgesellschaften und Verbände, die sich im Interesse der Kinder- und Jugendmedizin unter ihrem Dach zusammengeschlossen haben. Sie vertritt diese nach außen durch fortlaufende Erstellung und Umsetzung eines Katalogs gemeinsamer Aufgaben im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen.

 

Korrespondenzadresse:

Prof. Dr. med. Hans-Iko Huppertz, Generalsekretär
Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V.
Dachverband der kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften
Chausseestraße 128/129
10115 Berlin
Tel. 030.4000588-0
Fax 030.4000588-8
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